Antwort des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2010:
Sehr geehrter Herr Parton,
zum Fortgang Ihres Petitionsverfahrens
teile ich Ihnen Folgendes mit:
Nach §
109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der
Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Fachausschusses einzuholen, wenn die
Petition einen Gegenstand der Beratung dieses Fachausschusses betrifft.
Dementsprechend
wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem der Antrag der Fraktion
DIE LINKE. („Korrektur der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches
Recht") zur federführenden Beratung vorliegt, zu der Problematik um Stellungnahme
gebeten.
Ich bitte
um Verständnis dafür, dass sich die Behandlung Ihrer Eingabe infolge dieses zwingend
vorgeschriebenen Verfahrens verzögert. Es liegt aber letztlich in Ihrem Interesse, wenn der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen
die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse
zunutze machen kann.
Nach Abschluss dieses Verfahrens erhalten
Sie unaufgefordert weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Irina Michaelis-Weber