Liebe Freunde und Mitstreiter,

 

unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, möchte von ihren Abgeordneten Vorschläge, welche drängenden Fragen aus dem Einigungsprozess zu lösen sind. Da möchten wir doch behilflich sein! Die Anlage ist ein Vorschlag und entsprechend zu verändern. (Absender, Datum, Verfasser usw.)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 Dieter Bauer

 

 


 

Koordinierungsgruppe der Landesseniorenarbeitsgemeinschaft

der Seniorenorganisationen, -vereine, -verbände und -vertretungen des Freistaates Thüringen,

 CDU/CSU - Fraktion

im Deutschen Bundestag ,Vorsitzender Herr Volker Kauder

 Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

Betreff: Erwartung der Senioren an die Politiker

Sehr geehrter Herr Kauder,

Erfurt, 10. Nov. 2007

die Seniorinnen und Senioren aller in der Koordinierungsgruppe vertretenen Interessenvertretungen haben Erwartungen an die Politiker!

Die Koordinierungsgruppe ist beauftragt worden, ein Schreiben an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und die entsprechenden Ausschüsse im Deutschen Bundestag zu richten, in welchem diese Erwartungen zum Ausdruck gebracht werden Der Realwert der Renten ist durch Inflation und Nettobelastung seit 2003 bis heute um ca. 13% gesunken! In diesem Maße sinkt auch der Realwert der Bezüge aller Sozialgeldempfänger und künftiger Rentner!

Wir erwarten von den Politikern

1.             Im Jahr 2008 müssen Renten und Versorgungsbezüge steigen, mindestens in Höhe der Inflationsrate.

 

 

Die Berechnung der Rentenentwicklung ist wieder ausschließlich an die Entwicklung der Arbeitseinkommen zu koppeln. Die Einbeziehung der Einkommen der Sozialgeld-­Empfänger, Minijobs und Teilzeitkräfte in die Berechnungsbasis einer Arbeiter- und Angestelltenversicherung ist in Übertragung des Urteils des BAG vom 26. September 2007 - 5 AZR 857/06 als unsachgemäß zu unterlassen.

Entgegen ihrem Plan, den Rentnern auch 2007 eine erneute Nullrunde zu verordnen, kam die Bundesregierung nicht umhin, zumindest eine kleine Rentenerhöhung festzulegen. Im Jahr 2007 setzten die Gewerkschaften beträchtliche Lohn- und Gehaltserhöhungen durch. Das und die ausschließliche Einbeziehung der Arbeitseinkommen in die Rentenberechnung sind gute Voraussetzungen, damit die Renten 2008 endlich wieder einmal spürbar steigen können. Aber dazu muss es im nächsten Jahr beim jetzigen Beitragssatz von 19,9% bleiben. Diesmal im Interesse der jetzigen und künftigen Rentner. Schon der 18. DGB-Kongreß im Mai 2006 hat gefordert: „Es ist sozialpolitisch nicht akzeptabel und ökonomisch schädlich, wenn den Rentnerinnen und Rentnern nicht einmal der Ausgleich der Inflation gewährt wird."

 

 

 

2.         Zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost muß endlich ein großer Schritt nach vorn erfolgen

Das niedrigere Alterseinkommen der Beitrittsbürger resultiert aus dem unterschiedlichen Rentenrecht. Alle zusätzlichen Alterssicherungen der Beitrittsbürger sind Bestandteil der Gesetzlichen Rentenversicherung - Ost und werden in der Summe gekappt. Den Bürgern der alten Länder werden die adäquaten zusätzlichen Alterssicherungen ungekürzt zusätzlich zur Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gewährt.

Die Angleichung verwirklicht auch das Grundprinzip der Versicherung: aus den Beiträgen aller Beitrittsbürger in den neuen und alten Ländern (z. Z. über 3,5 Mio.) werden die Renten aller Beitrittsbürger finanziert.

Nach mehr als 17 Jahren der politischen Einheit ist die Angleichung ein aktuelles Erfordernis, denn die Lebenshaltungskosten sind längst angeglichen. Die Rentenbeiträge werden jetzt zentral erfasst. Das zeigt, auch die Bundesregierung erkennt, dass die Trennung in zwei Rentenvölker immer widersinniger wird. Bereits der 18. DGB-Kongreß hat im Mai 2006 gefordert: Der Fortbestand zweier unterschiedlicher Rechtssysteme in der gesetzlichen Rentenversicherung in Ost und West muss überwunden werden. Eine abschließende Regelung ist in der laufenden Legislaturperiode anzustreben."

3.             Rechtmäßig erworbene Versorgungsansprüche endlich gewähren.

 

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 28. April 1999 bestätigt, dass die im Erwerbsleben der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften entspr. den Festlegungen des Einigungsvertrages dem uneingeschränkten Eigentumsschutz des Grundgesetzes unterliegen und zu gewähren sind. Kürzungen waren nicht vorgesehen. Verschiedene Gruppen der Bürger in den Neuen Bundesländern sind durch das Rentenüberleitungsgesetz um ihre rechtmäßig erworbenen Versorgungsansprüche enteignet. Das Grundgesetz, dem sie unterliegen, läßt entschädigungslose Enteignungen nicht zu. Die im Einigungsvertrag benannten Ansprüche sind zu realisieren. Der 18. DGB-Kongreß hat dazu gefordert:     .... für die noch nicht überführten

Altersversorgungsansprüche .................................. ist eine abschließende Regelung in der laufenden Legislaturperiode anzustreben."

 

Siehe dazu Anlage „Nicht oder gekürzt gewährte Ansprüche"

 

 

Im Auftrag der Erfurter Koordinierungsgruppe Dieter Bauer

gez.: i.A, Dieter Bauer

 

 

Anschrift:

Dieter Bauer Friedrich- List- Str. 31 99096 Erfurt


Anlage

 

 

 

 

 

Nicht oder gekürzt gewährte Ansprüche

.Dieter Bauer, IG Metall - Senioren


>der zugesagte besondere Steigerungssatz für Mitarbeiter/innen des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR,


>die Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten von Selbständigen und deren mithelfenden Familienangehörigen in der Land- und Forstwirtschaft und im Handwerk der DDR,


>die Berücksichtigung der freiwilligen Beiträge zur Sozialversicherung (in Höhe von 3 bis 9 Mark je Monat) zur Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften in der bisher erworbenen Höhe bzw. der Mindestrente,


>die Regelung für mitreisende Ehepartner/innen bei Auslandseinsätzen bzw. für im Ausland erworbene Rentenansprüche der in Deutschland ständig lebenden Rentner/innen - besonders, wenn nach Auslaufen der mit der DDR abgeschlossenen Abkommen keine Regelungen über deren soziale Sicherheit bestehen (Vertrauensschutz),


>die Zeiten bei Unterbrechung von versicherten Beschäftigungen durch Frauensonderstudien, postgraduale Studien oder ordentliche Aspiranturen,


>die Anwartschaften ehemaliger Mitglieder der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme, indem die politisch motivierten pauschalen Entgeltbegrenzungen aufgehoben werden und durch nichtdiskriminierende rechtsstaatliche Regelungen ersetzt werden,


>die Benachteiligung von angestellten Professoren und Lehrern im öffentlichen Dienst bei Ruhestandsbeginn nach dem 30.06.95 (Verlängerung der Vertrauensschutzregel),


>die privat beitragsfinanzierte Zusatzrentenversicherung (FZR), die entsprechend den Festlegungen der FZR-Verordnung zu berechnen und als Zusatzrente ungekürzt rentenwirksam werden müssen,


>die bestandsgeschützten Zahlbeträge ab 01.01.92, die nach den Steigerungssätzen der neuen Bundesländer zu dynamisieren sind (Auffüllbeträge der Bestandsrentner/innen, teilweise bereits anerkannte Rechtsposition). Dieser Personenkreis von ursprünglich 2,173 Mio. Rentnerinnen war seit 1996 nicht mehr an einer Rentensteigerung beteiligt, da Bruttosteigerungen gegen „Auffüllbeträge" aufgerechnet wurden, im Gegenteil stiegen dabei nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,


>zusätzliche Versorgungen der wissenschaftlichen, pädagogischen, technischen und künstlerischen Intelligenz sowie der Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, soweit sie bisher nicht anerkannt bzw. berücksichtigt sind,


>außerdem wird die Forderung gestellt, beim Zusammentreffen von Grundrente und Ansprüchen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen bzw. Betriebsrenten die eingeführten Kappungsgrenzen abzuschaffen, um auch auf diesem Gebiet annähernd gleiche Bedingungen für Ost- und Westrentner und Pensionäre zu schaffen,


>Keine nahtlose Übernahme der urkundlich garantierten Zusatzversorgung nach deren Schließung in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) trotz Weiterbeschäftigung bis Rentenbeginn (z.B. Lehrer) - Ungleichbehandlung zu den verbeamteten Lehrern mit gleicher Erwerbsbiographie.