Liebe Freunde und Mitstreiter,
unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, möchte von ihren
Abgeordneten Vorschläge, welche drängenden Fragen aus dem Einigungsprozess zu
lösen sind. Da möchten wir doch behilflich sein! Die Anlage ist ein Vorschlag
und entsprechend zu verändern. (Absender, Datum, Verfasser usw.)
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Bauer
der Seniorenorganisationen, -vereine,
-verbände und -vertretungen des Freistaates Thüringen,
CDU/CSU - Fraktion
im Deutschen
Bundestag ,Vorsitzender
Herr Volker Kauder
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betreff: Erwartung der Senioren an die Politiker
Sehr geehrter Herr Kauder,
die Seniorinnen und Senioren
aller in der Koordinierungsgruppe vertretenen
Interessenvertretungen haben Erwartungen an
die Politiker!
Die Koordinierungsgruppe ist beauftragt worden,
ein Schreiben an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und die entsprechenden
Ausschüsse im Deutschen Bundestag zu richten, in welchem
diese Erwartungen zum Ausdruck gebracht werden Der Realwert der
Renten ist durch Inflation und Nettobelastung seit 2003 bis heute um ca. 13% gesunken!
In diesem Maße sinkt auch der Realwert der Bezüge aller Sozialgeldempfänger und künftiger Rentner!
Wir erwarten von
den Politikern
1. Im Jahr 2008
müssen Renten und Versorgungsbezüge steigen, mindestens in Höhe der
Inflationsrate.
Die Berechnung der Rentenentwicklung
ist wieder ausschließlich an die Entwicklung der Arbeitseinkommen
zu koppeln. Die
Einbeziehung der Einkommen der Sozialgeld-Empfänger,
Minijobs und Teilzeitkräfte in
die Berechnungsbasis einer Arbeiter- und Angestelltenversicherung ist in Übertragung des Urteils des BAG vom 26.
September 2007 - 5 AZR 857/06 als
unsachgemäß zu unterlassen.
Entgegen ihrem Plan, den Rentnern auch 2007 eine erneute Nullrunde zu verordnen, kam die Bundesregierung nicht umhin, zumindest eine kleine Rentenerhöhung festzulegen. Im Jahr 2007 setzten die Gewerkschaften beträchtliche Lohn- und Gehaltserhöhungen durch. Das und die ausschließliche Einbeziehung der Arbeitseinkommen in die Rentenberechnung sind gute Voraussetzungen, damit die Renten 2008 endlich wieder einmal spürbar steigen können. Aber dazu muss es im nächsten Jahr beim jetzigen Beitragssatz von 19,9% bleiben. Diesmal im Interesse der jetzigen und künftigen Rentner. Schon der 18. DGB-Kongreß im Mai 2006 hat gefordert: „Es ist sozialpolitisch nicht akzeptabel und ökonomisch schädlich, wenn den Rentnerinnen und Rentnern nicht einmal der Ausgleich der Inflation gewährt wird."
2. Zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost muß endlich ein großer Schritt nach vorn erfolgen
Das niedrigere Alterseinkommen der
Beitrittsbürger resultiert aus dem unterschiedlichen Rentenrecht. Alle
zusätzlichen Alterssicherungen der Beitrittsbürger sind Bestandteil der Gesetzlichen
Rentenversicherung - Ost und werden in der Summe gekappt. Den Bürgern der alten Länder
werden die adäquaten zusätzlichen Alterssicherungen ungekürzt zusätzlich zur Rente aus der
Gesetzlichen Rentenversicherung gewährt.
Die Angleichung verwirklicht auch das
Grundprinzip der Versicherung: aus den Beiträgen aller Beitrittsbürger in den
neuen und alten Ländern (z. Z. über 3,5 Mio.) werden die Renten aller
Beitrittsbürger finanziert.
Nach mehr als 17 Jahren der politischen
Einheit ist die Angleichung ein aktuelles Erfordernis, denn die
Lebenshaltungskosten sind längst angeglichen. Die Rentenbeiträge werden jetzt zentral
erfasst. Das zeigt, auch die Bundesregierung erkennt, dass die Trennung in zwei
Rentenvölker
immer widersinniger wird. Bereits der 18. DGB-Kongreß hat im Mai 2006 gefordert: Der Fortbestand
zweier unterschiedlicher Rechtssysteme in der gesetzlichen Rentenversicherung
in Ost und West muss überwunden werden. Eine abschließende Regelung ist in
der laufenden Legislaturperiode anzustreben."
3. Rechtmäßig
erworbene Versorgungsansprüche endlich gewähren.
Das Grundsatzurteil des
Bundesverfassungsgerichtes von 28. April 1999 bestätigt, dass die im Erwerbsleben
der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften entspr. den Festlegungen des Einigungsvertrages dem uneingeschränkten Eigentumsschutz des Grundgesetzes unterliegen und zu gewähren sind.
Kürzungen waren nicht vorgesehen. Verschiedene Gruppen der Bürger in den
Neuen Bundesländern sind durch das Rentenüberleitungsgesetz um ihre rechtmäßig
erworbenen Versorgungsansprüche
enteignet. Das Grundgesetz, dem sie
unterliegen, läßt entschädigungslose Enteignungen nicht zu. Die im Einigungsvertrag benannten Ansprüche
sind zu realisieren. Der 18. DGB-Kongreß hat dazu gefordert: ....
für die noch nicht überführten
Altersversorgungsansprüche .................................. ist
eine abschließende Regelung in der laufenden
Legislaturperiode anzustreben."
Siehe dazu Anlage „Nicht oder gekürzt gewährte Ansprüche"
Im Auftrag der Erfurter
Koordinierungsgruppe Dieter Bauer
gez.: i.A, Dieter Bauer
Anschrift:
Dieter Bauer
Friedrich- List- Str. 31 99096 Erfurt
Anlage
.Dieter Bauer, IG Metall -
Senioren
>der zugesagte besondere Steigerungssatz für Mitarbeiter/innen des
Gesundheits- und Sozialwesens der DDR,
>die Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten von Selbständigen und
deren mithelfenden Familienangehörigen in der Land- und Forstwirtschaft
und im Handwerk der DDR,
>die Berücksichtigung der freiwilligen Beiträge zur Sozialversicherung
(in Höhe von 3 bis 9 Mark je Monat) zur Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften
in der bisher erworbenen Höhe bzw. der Mindestrente,
>die Regelung für mitreisende Ehepartner/innen bei Auslandseinsätzen
bzw. für im Ausland erworbene Rentenansprüche der in Deutschland
ständig lebenden Rentner/innen - besonders, wenn nach Auslaufen der mit
der DDR abgeschlossenen Abkommen keine Regelungen über deren soziale
Sicherheit bestehen (Vertrauensschutz),
>die Zeiten bei Unterbrechung von versicherten Beschäftigungen durch
Frauensonderstudien, postgraduale Studien oder ordentliche Aspiranturen,
>die Anwartschaften ehemaliger Mitglieder der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme,
indem die politisch motivierten pauschalen Entgeltbegrenzungen aufgehoben
werden und durch nichtdiskriminierende rechtsstaatliche Regelungen ersetzt
werden,
>die Benachteiligung von angestellten Professoren und Lehrern im öffentlichen
Dienst bei Ruhestandsbeginn nach dem 30.06.95 (Verlängerung der Vertrauensschutzregel),
>die privat beitragsfinanzierte Zusatzrentenversicherung (FZR), die entsprechend
den Festlegungen der FZR-Verordnung zu berechnen und als Zusatzrente ungekürzt
rentenwirksam werden müssen,
>die bestandsgeschützten Zahlbeträge ab 01.01.92, die nach den
Steigerungssätzen der neuen Bundesländer zu dynamisieren sind (Auffüllbeträge
der Bestandsrentner/innen, teilweise bereits anerkannte Rechtsposition). Dieser
Personenkreis von ursprünglich 2,173 Mio. Rentnerinnen war seit 1996
nicht mehr an einer Rentensteigerung beteiligt, da Bruttosteigerungen gegen
„Auffüllbeträge" aufgerechnet wurden, im Gegenteil stiegen
dabei nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
>zusätzliche Versorgungen der wissenschaftlichen, pädagogischen,
technischen und künstlerischen Intelligenz sowie der Beschäftigten
der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, soweit sie bisher nicht anerkannt
bzw. berücksichtigt sind,
>außerdem wird die Forderung gestellt, beim Zusammentreffen von Grundrente
und Ansprüchen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen bzw. Betriebsrenten
die eingeführten Kappungsgrenzen abzuschaffen, um auch auf diesem Gebiet
annähernd gleiche Bedingungen für Ost- und Westrentner und Pensionäre
zu schaffen,
>Keine nahtlose Übernahme der urkundlich garantierten Zusatzversorgung
nach deren Schließung in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder) trotz Weiterbeschäftigung bis Rentenbeginn (z.B. Lehrer)
- Ungleichbehandlung zu den verbeamteten Lehrern mit gleicher Erwerbsbiographie.