Wahlprüfsteine der GBM zur gesetzlichen Rentenversicherung

 

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat bereits jetzt volkswirtschaftliche Verluste mit etwa 900 Milliarden € gebracht, das wurde bisher als undenkbar betrachtet. Die Regierungen der führenden kapitalistischen Staaten versuchen durch Stützung der Banken und einiger Großbetriebe mit Hunderten von Milliarden einen völligen Zusammenbruch der Volkswirtschaften abzuwenden. Wie immer soll die Bevölkerung dafür einstehen, während die Verursacher der Krise von der Regierung lediglich mit moralischen Appellen zum Verzicht auf Bonuszahlungen und kurzzeitigen Verzicht auf überhöhte Gehälter aufgefordert wurden. Die Erwerbstätigen werden gleichzeitig zur Lohnzurückhaltung und die Rentner zur Duldung der - nach dem einmaligen „Wahlgeschenk" einer Rentenerhöhung von über 3 Prozent - künftigen niedrigen Rentensteigerungen aufgerufen. Nahezu 20 Jahre nach der staatlichen Einheit sind die Bürger in den neuen Bundesländern zu Recht zunehmend enttäuscht über die Verletzung wichtiger Zusagen des Einigungsvertrages. Der Rentenwert Ost liegt immer noch um mehr als 10 % unter dem Westwert. Wann eine volle Angleichung des Rentenwerts an den des Bundesgebiets West erfolgt, ist völlig offen. Das bedeutet für den statistischen Durchschnittsversicherten (d.h. 45 Jahre versicherungspflichtige Berufstätigkeit - wer kann dies erreichen'?) monatlich immer noch 131 EURO weniger Rente als der bundesdeutsche statistische Durchschnittsrentner. Ungleiche Bewertungen und fehlende Gerechtigkeit bestehen auch auf vielen anderen Gebieten der Alterssicherung weiter. Arbeitslose mit Hartz IV erwerben für ein Jahr lediglich einen Rentenanspruch von kaum 2.20 €. Für die 2,6 Mio. „Erwerbstätigen" mit Mini-Jobs, Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder erzwungener Selbständigkeit droht nach einem arbeitsreichen Leben Altersarmut. So kann es nicht weitergehen. Es bedarf grundlegender Änderungen und der Schaffung einer sozialen und solidarischen Rentenversicherung, die einen auskömmlichen Lebensstandard und ein würdevolles Leben im Alter sichert.

Deshalb fordern wir von den neu zu wählenden Abgeordneten der Länder und des Bundes ihren persönlichen und nachweisbaren Einsatz für folgende Anliegen:

- Das konsequente Eintreten für die Wiederherstellung einer solidarischen umlagefinanzierten Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung. Sie muss das Ziel haben, einen auskömmlichen Lebensstandard für langjährig Versicherte mit 30 Jahren Beitragszeit zu sichern. Dieses Leistungsziel muss an Stelle der gegenwärtigen Ausrichtung auf Beitragssenkungen treten. Das Rentnerdasein muss ein Leben in Würde, Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen.

- Stärkung der sozialen Ausrichtung der Rentenversicherung durch Entlastung der Arbeitnehmerbeiträge, den Schutz der Geringverdiener, Arbeitslosen, Kurzarbeiter, Teilzeitbeschäftigten. Ihr geringer Beitrag trotz lebenslanger belastender Arbeit darf nicht zu Minirenten oder nur zu Leistungen der Grundsicherung führen.

- Die Rente mit 67 und alle anderen Rentenkürzungen der letzten Jahrzehnte müssen abgeschafft werden. Die Zugangsbedingungen der Erwerbsunfähigkeitsrente müssen dem tatsächlichen Verschleiß der Arbeitskraft entsprechen. Bei Berufen mit besonderen Beanspruchungen muss eine Vorverlegung des Rentenbeginns ohne Abzüge ermöglicht und spezielle Fördermaßnahmen für die Weiterarbeit ab dem 50. Lebensjahr oder bezahlte Umschulungen müssen geschaffen werden.

- Berufsausbildung, Fach- und Hochschulbesuch müssen mit dem durchschnittlichen Rentenwert berechnet werden. Ein zweiter Bildungsweg muss ohne Einschränkung möglich sein. - Die gegenwärtigen Bestimmungen der Rentenanpassung (Dynamisierung) müssen wieder auf die Regeln der Gesetze in den 50er und 60er Jahren zurückgeführt und das Auseinanderklaffen zwischen Löhnen und Rente muss beseitigt werden. Auch die Rentner sollen am Produktivitätswachstum und gesamtgesellschaftlichen Fortschritt teilnehmen. Eine Rentenanpassung unterhalb der Inflationsrate muss durch Gesetz ausgeschlossen sein.

- Der um 10 % niedrigere Rentenwert im Osten muss endlich beseitigt werden. Als Kompromiss ist eine stufenweise Anpassung spätestens innerhalb von 10 Jahren, jedoch mit gesetzlich garantierten Steigerungsraten akzeptabel. Die daraus entstehenden Kosten sind als vereinigungsbedingte Sonderausgaben aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Absichten, die unterschiedlichen Rentenwerte zwischen den neuen und alten Bundesländern einzufrieren und damit die Ungleichbehandlung der Bürger im Osten endgültig zu zementieren, muss entschieden entgegengetreten werden.

- Die Hochwertung der Arbeitseinkommen muss bis zur Erreichung gleicher Löhne und Gehälter fortgesetzt werden. Weder die Erwerbstätigen noch die Rentner in den alten Bundesländern dürfen durch die Rentenangleichung oder die Hochwertung belastet werden.

- Eine Hochwertung niedriger Arbeitseinkommen gleichermaßen in Ost und West - nach dem Vorschlag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN - allerdings als eine Maßnahme, die mit der Beseitigung der Rentenangleichung Ost nicht verbunden ist, wird unterstützt.

- Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll durch Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf steuerpflichtige Einnahmen, Erweiterung der Teilnehmer an der gesetzlichen Rentenversicherung, die Verwendung der Mittel, die bisher zur Stützung der Biester-Rente und anderer Privatversicherungen bereitgestellt werden und die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung des Rentenfonds durch Erhöhung der Leistungen der Arbeitgeber, statt Senkung ihres Beitrags, gesichert werden. Auch die Verringerung der Arbeitslosigkeit, die Ersetzung der Teilzeitjobs, 1-€-Jobs und Leiharbeit durch Vollzeitbeschäftigung würde unmittelbar zu einer beträchtlichen Erhöhung des Rentenfonds führen und könnte damit der Verbesserung der Leistungen der Rentenversicherung dienen.

- So wie es gesetzlich festgeschriebene Mindestlöhne geben muss, so soll es auch eine Minirente oder Rente mit Grundbetrag geben, die nach langjähriger Berufstätigkeit Altersarmut verhindert und über der Leistung der Grundsicherung liegt.

- Die Leistungen des Arbeitslosengeldes und der Grundsicherung sollen in Höhe der Rentenanpassung (Dynamisierung) steigen.

 

Vorschläge für mögliche Fragen an die Abgeordnetenkandidaten

 

Die Wahlprüfsteine könnten auch für Schreiben und Anfragen an die gegenwärtigen und neuen Kandidaten für Abgeordnetenfunktionen genutzt werden. Die Möglichkeiten, die das Internet bietet, sollten ebenfalls genutzt werden. Für die Wahlen zu den Landtagen sollten sie durch spezielle Erfordernisse ergänzt werden. Die Wahlprüfsteine und Vorschläge betreffen nur Rentenfragen, andere Probleme bedürfen eigener Ausarbeitungen.

 

Fragen und der möglicherweise notwendige Vorspann, um sie verständlicher zu machen

 

Die Ziele und Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung wurden von den Regierungen in den letzten 20 Jahren weitgehend verändert, d.h. verschlechtert. Jetzt ist ein Stand erreicht, wo für fast die Hälfte der gegenwärtig Versicherten Altersarmut droht und die Rentner durch das Sinken des Realwertes (Inflation höher als Rentenzuwachs) ihren erarbeiteten Lebensstandard Schritt für Schritt verlieren. Die Jugend hat keine Sicherheit mehr, dass nach einer harten Arbeitszeit für sie ein auskömmliches Leben im Alter gewährleistet ist.

 

Frage: Sind Sie bereit, sich für eine grundlegende Rentenreform einzusetzen, die den solidarischen Charakter der Rentenversicherung wiederherstellt und das Ziel hat, allen Rentnern einen auskömmlichen Lebensstandard im Alter zu sichern?

(Zur Information: Im Interesse der Unternehmen liegen niedrige Beiträge und der weitere Abgang von der paritätischen Finanzierung der Rente. Die Lebensstandardsicherung soll durch private Sicherungselemente erfolgen. Die Regierung geht davon aus, dass 2030 nur noch ein Anteil von 41% des Alterseinkommens durch die gesetzliche Rente gedeckt wird, der „Rest" soll durch private Vorsorge, z.B. Riester, erbracht werden)

Fast 20 Jahre nach dem Anschluss erhalten die Rentner im Osten trotz der Erhöhung ab Juli d.J. immer noch eine um 1 1 % niedrigere Rente als ein Versicherter im Westen. Ein statistischer Durchschnittsrentner (45 Jahre Durchschnittsverdienst - wer erreicht das heute noch?) erhält ab Juli immer noch monatlich 13 1 € weniger Rente als der gleich bewertete Rentner im Westen. Die Behauptung, die Rentner sind die Nutznießer der Einheit, sind deshalb falsch

(Dazu: Jede Statistik über eine angeblich höhere Durchschnittsrente im Osten ist schon deshalb falsch, weil sie auf einer anderen Berechnungsgrundlage beruht. In der Weststatistik über den Durchschnittsrentner sind keine Chefärzte, keine Rechtsanwälte, Professoren, Manager und andere hoch bezahlte Bürger enthalten. Denn sie alle sind Beamte oder gehören berufsständischen Altersversorgungen an. In den Statistiken des Ostens sind diese und andere Versicherte mit hohem Einkommen enthalten. Dies, obwohl ihnen Ansprüche über der Beitragsbemessungsgrenze gestrichen wurden. 98 % der Versicherten im Osten sind in der GRV erfasst, nur wenige - neu - sind verbeamtet oder gehören zu berufsständischen Altersversorgungen.

 

Frage: Werden Sie sich für eine zeitnahe Angleichung des Rentenwerts Ost einsetzen?

Werden Sie Versuchen, zu einer so genannten „technischen Angleichung" mit der die Rentenwerte Ost/West „vereinheitlicht" werden sollen, allerdings ohne Anhebung des Ostwerts an den Westwert, entschieden entgegentreten? Werden Sie einer solchen Festschreibung, mit der die Benachteiligung der Bürger im Osten für ewig festgeschrieben würde, niemals Ihre Stimme geben, selbst wenn ihre Fraktion eine andere Empfehlung gibt?

Werden Sie selbst eigene Initiativen zu Angleichung des Rentenwerts Ost unternehmen und darüber auch die Öffentlichkeit informieren?

Sind Sie bereit, dazu entsprechende Ausarbeitungen entgegenzunehmen, zu prüfen und zu beantworten?

 

Regierung und die bürgerlichen Parteien erklären, dass eine Anhebung des Ostrentenwerts von der Steigerung der Löhne und Gehälter abhängig sei. Da die Löhne im Osten noch niedrig sind, könne es noch keine Angleichung des Rentenwerts Ost an den Westwert geben. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Festlegung der speziellen Angleichungsregeln Ost (§ 255a SGB VI) durch eine politische Entscheidung 1992 erfolgte. Auch die Angleichung jetzt bedarf einer politischen Entscheidung. Die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Angleichungsregel würde selbst in 100 Jahren noch keine gleichen Rentenwerte ermöglichen. Der Vergleich des Rentenwerts Ost 1990 und jetzt ist irreführend, denn damals - unmittelbar nach Einführung der Westmark - waren Preise, Mieten, Tarife u. a. noch vom Preisniveau der DDR bestimmt. Zu beachten ist auch, dass geringere Einkommen in Westländern nicht zu unterschiedlichen Renten führen.

 

Die Anpassung nach einem Stufenmodell, wie es die LINKE und Verdi vorgeschlagen haben, ist bereits ein Entgegenkommen, also ein Kompromiss! Trotzdem unterstützen wir dieses Modell.

 

Frage: Sind Sie bereit, für eine Angleichung des Rentenwerts Ost nach einem gesetzlich festgelegten Stufenprogramm und einer Gleichstellung mit dem Westwert in höchstens 10 Jahren einzutreten? Werden Sie gegebenenfalls auch selbst eine Initiative in diesem Sinn im Bundestag (dem Landtag) ergreifen oder zusammen mit Anderen in die Wege leiten?

 

Die Löhne und Gehälter im Osten liegen immer noch um etwa 15 % unter denen in den alten Bundesländern. Darüber hinaus bestehen durch höhere Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Mini-Jobs usw. weitere Einkommensabzüge. Mit dem RÜG wurde eine spezielle Höherwertung der Arbeitseinkommen im Osten durch Tabellenwerte (Anlage 10 SGB VI) geschaffen. Sie soll gleiche Entgeltpunkte bei gleichen Arbeitseinkommen erbringen. Es gibt Absichten, diese Regelung abzuschaffen oder so zu modifizieren, dass der Abstand zu Arbeitseinkommen im Westen nicht verringert, sondern möglicherweise sogar vergrößert würde.

 

Frage: Sind Sie bereit, für die Aufrechterhaltung der Höherwertung der Arbeitseinkommen im Osten gemäß der Tabelle nach Anlage 10 zum § 307 SGB VI einzutreten?

 

Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales soll zum 1 .7.2009 eine Rentenanpassung von 3,38

für Ostrentner erfolgen. Diese Dynamisierung erfolgt erstmalig seit 2003 wieder höher als für das Rentengebiet West. Das ist sehr zu begrüßen, denn damit verringert sich der Abstand zum Rentenwert West endlich wieder ein wenig. Er beträgt aber immer noch mehr als 11 %. Der Ostrentner erhält somit monatlich 131 € weniger Rente als ein Rentner im Westen mit gleicher Zahl von Entgeltpunkten. Wir befürchten sogar, dass die Regierung nach den Wahlen, wenn überhaupt, dann eine Anpassung ohne Unterschied zwischen Ost und West, so wie in den letzten Jahren, durchführt. Damit würde nach mehr als 20 Jahren staatlicher Einheit und dem Versprechen des Einigungsvertrages für Ostdeutsche dauerhaft weniger Rente gezahlt werden. Das wäre eine gesetzlich festgelegte Behandlung als Bürger zweiter Klasse. Eine solche ständig niedrigere Rente wurde von den Beratern der Regierung, so dem „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung", Prof. Dr. Franz Ruhland und anderen Wissenschaftlern, bei der Anhörung zur Angleichung des Rentenwerts Ost/West am 16. Januar 2009 im Bundestag als notwendig, ja unabwendbar bezeichnet.

 

Frage: Sind Sie bereit, gegen Versuche einer gesetzliche Festlegung von einheitlichen Rentenwerten, ohne Anpassung der Entgeltpunkte Ost an die Westwerte, entschieden aufzutreten? Würden Sie bei einer Abstimmung, keiner solchen Zementierung der Ungleichheit ihre Stimme geben?

 

Wir treten nicht nur für gerechte Rentenregelungen im Osten auf, sondern auch für Gesamtdeutschland. So sind wir für eine Änderung der Anpassungsregel (§ 68 SGB VI), welche die Schere zwischen Lohn und Rente immer weiter öffnet. Wir treten für die Beseitigung aller Rentenkürzungen und Zugangsbedingungen ein, die in den letzten Jahrzehnten geschaffen wurden. Den Vorschlag der Grünen einer Höherbewertung niedriger Einkommen für West und Ost unterstützen wir - allerdings muss er unabhängig von der Höherwertung der Einkommen Ost nach Anlage 10 erfolgen.

 

Frage: Werden Sie für die Abschaffung unsozialer Regelungen und für sozial gerechtere Gesetze eintreten? Welche Vorstellungen haben Sie dazu? Haben Sie darüber schon mit anderen Abgeordneten in der Partei gesprochen?

 

Zu unseren Forderungen wird von der Regierung und den Parteien erklärt, dass sie nicht zu finanzieren seien. Wir sind der Auffassung, dass bei politischem Willen unsere Forderungen auch zu finanzieren sind. Wenn man an die Milliarden zur „Rettung der Banken" denkt oder die Militäreinsätze der Bundeswehr, kann es doch nicht unzumutbar sein, solche Sozialmaßnahmen zu verwirklichen. Langfristig sind die Einnahmen der Rentenversicherung durch Erweiterung rentenberechtigter Teilnehmer, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf alle steuerpflichtigen Einnahmen, Umverteilung der bisherigen Fördergelder für Riester und andere private Altersicherungen auf Rentenfonds und andere Maßnahmen, zu denen seit Längerem konkrete Vorschläge gemacht wurden, möglich.

 

Frage: Schließen Sie sich unserer Meinung an, dass Vieles auf dem Sozialgebiet verbessert werden müsste. Die Verteilung des gesellschaftlich erarbeiteten muss nach sozialen Grundsätzen erfolgen und dem Willen

 

zur Verwirklichung des Sozialstaatsgrundsatzes entsprechen. Nicht die Transformation der gesellschaftlichen Werte von Unten nach Oben, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, dass hohe Einkommen stärker zur Finanzierung sozialer Ziele beizutragen haben, entsprechen Artikel 14 und 18 des Grundgesetzes. Welche Vorstellungen haben Sie dazu?

 

Wie stehen Sie zur Wertschöpfung? (Danach wird der Beitrag der Unternehmen nicht in gleicher Höhe wie der Lohn an die Sozialkassen gezahlt, sondern nach den geschaffenen Werten-)

 

Sind Sie für die Erweiterung der Teilnehmer an der gesetzlichen Rentenversicherung durch Bürger, die bisher verbeamtet wurden (Lehrer), ohne dass dadurch eine geringere Achtung ihres Standes oder eine Einkommensminderung eintritt, oder durch Bürger, die bisher in berufsständischen Versorgungssystemen erfasst sind? (freiwillig und zeitlich gedehnt)

 

Sind Sie für die Teilnahme von Handwerkern, Selbständigen und Anderen an der gesetzlichen Rentenversicherung, die bisher nicht aufgenommen werden konnten und damit keinen Schutz vor Invalidität, zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit usw. erhielten?