Wahlprüfsteine der GBM zur gesetzlichen
Rentenversicherung
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat bereits jetzt volkswirtschaftliche Verluste mit etwa 900 Milliarden € gebracht, das wurde bisher als undenkbar betrachtet. Die Regierungen der führenden kapitalistischen Staaten versuchen durch Stützung der Banken und einiger Großbetriebe mit Hunderten von Milliarden einen völligen Zusammenbruch der Volkswirtschaften abzuwenden. Wie immer soll die Bevölkerung dafür einstehen, während die Verursacher der Krise von der Regierung lediglich mit moralischen Appellen zum Verzicht auf Bonuszahlungen und kurzzeitigen Verzicht auf überhöhte Gehälter aufgefordert wurden. Die Erwerbstätigen werden gleichzeitig zur Lohnzurückhaltung und die Rentner zur Duldung der - nach dem einmaligen „Wahlgeschenk" einer Rentenerhöhung von über 3 Prozent - künftigen niedrigen Rentensteigerungen aufgerufen. Nahezu 20 Jahre nach der staatlichen Einheit sind die Bürger in den neuen Bundesländern zu Recht zunehmend enttäuscht über die Verletzung wichtiger Zusagen des Einigungsvertrages. Der Rentenwert Ost liegt immer noch um mehr als 10 % unter dem Westwert. Wann eine volle Angleichung des Rentenwerts an den des Bundesgebiets West erfolgt, ist völlig offen. Das bedeutet für den statistischen Durchschnittsversicherten (d.h. 45 Jahre versicherungspflichtige Berufstätigkeit - wer kann dies erreichen'?) monatlich immer noch 131 EURO weniger Rente als der bundesdeutsche statistische Durchschnittsrentner. Ungleiche Bewertungen und fehlende Gerechtigkeit bestehen auch auf vielen anderen Gebieten der Alterssicherung weiter. Arbeitslose mit Hartz IV erwerben für ein Jahr lediglich einen Rentenanspruch von kaum 2.20 €. Für die 2,6 Mio. „Erwerbstätigen" mit Mini-Jobs, Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder erzwungener Selbständigkeit droht nach einem arbeitsreichen Leben Altersarmut. So kann es nicht weitergehen. Es bedarf grundlegender Änderungen und der Schaffung einer sozialen und solidarischen Rentenversicherung, die einen auskömmlichen Lebensstandard und ein würdevolles Leben im Alter sichert.
Deshalb fordern wir von den neu zu wählenden
Abgeordneten der Länder und des Bundes ihren persönlichen und nachweisbaren
Einsatz für folgende Anliegen:
- Das konsequente Eintreten für die Wiederherstellung einer solidarischen
umlagefinanzierten Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung.
Sie muss das Ziel haben, einen auskömmlichen Lebensstandard für langjährig
Versicherte mit 30 Jahren Beitragszeit zu sichern. Dieses Leistungsziel muss an
Stelle der gegenwärtigen Ausrichtung auf Beitragssenkungen treten. Das
Rentnerdasein muss ein Leben in Würde, Teilhabe am gesellschaftlichen und
kulturellen Leben ermöglichen.
- Stärkung der sozialen Ausrichtung der Rentenversicherung
durch Entlastung der Arbeitnehmerbeiträge, den Schutz der Geringverdiener,
Arbeitslosen, Kurzarbeiter, Teilzeitbeschäftigten. Ihr geringer Beitrag trotz
lebenslanger belastender Arbeit darf nicht zu Minirenten oder nur zu Leistungen
der Grundsicherung führen.
- Die Rente mit 67 und alle anderen Rentenkürzungen der
letzten Jahrzehnte müssen abgeschafft werden. Die Zugangsbedingungen der
Erwerbsunfähigkeitsrente müssen dem tatsächlichen Verschleiß der Arbeitskraft
entsprechen. Bei Berufen mit besonderen Beanspruchungen muss eine Vorverlegung
des Rentenbeginns ohne Abzüge ermöglicht und spezielle Fördermaßnahmen für die
Weiterarbeit ab dem 50. Lebensjahr oder bezahlte Umschulungen müssen geschaffen
werden.
- Berufsausbildung, Fach- und Hochschulbesuch müssen mit dem
durchschnittlichen Rentenwert berechnet werden. Ein zweiter Bildungsweg muss
ohne Einschränkung möglich sein. - Die gegenwärtigen Bestimmungen der
Rentenanpassung (Dynamisierung) müssen wieder auf die Regeln der Gesetze in den
50er und 60er Jahren zurückgeführt und das Auseinanderklaffen zwischen Löhnen
und Rente muss beseitigt werden. Auch die Rentner sollen am
Produktivitätswachstum und gesamtgesellschaftlichen Fortschritt teilnehmen.
Eine Rentenanpassung unterhalb der Inflationsrate muss durch Gesetz
ausgeschlossen sein.
- Der um 10 % niedrigere Rentenwert im Osten muss endlich
beseitigt werden. Als Kompromiss ist eine stufenweise Anpassung spätestens
innerhalb von 10 Jahren, jedoch mit gesetzlich garantierten Steigerungsraten
akzeptabel. Die daraus entstehenden Kosten sind als vereinigungsbedingte
Sonderausgaben aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Absichten, die
unterschiedlichen Rentenwerte zwischen den neuen und alten Bundesländern
einzufrieren und damit die Ungleichbehandlung der Bürger im Osten endgültig zu
zementieren, muss entschieden entgegengetreten werden.
- Die Hochwertung der Arbeitseinkommen muss bis zur
Erreichung gleicher Löhne und Gehälter fortgesetzt werden. Weder die
Erwerbstätigen noch die Rentner in den alten Bundesländern dürfen durch die
Rentenangleichung oder die Hochwertung belastet werden.
- Eine Hochwertung niedriger Arbeitseinkommen gleichermaßen
in Ost und West - nach dem Vorschlag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN - allerdings als
eine Maßnahme, die mit der Beseitigung der Rentenangleichung Ost nicht verbunden
ist, wird unterstützt.
- Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll durch Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze auf steuerpflichtige Einnahmen, Erweiterung der
Teilnehmer an der gesetzlichen Rentenversicherung, die Verwendung der Mittel,
die bisher zur Stützung der Biester-Rente und anderer Privatversicherungen
bereitgestellt werden und die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung
des Rentenfonds durch Erhöhung der Leistungen der Arbeitgeber, statt Senkung
ihres Beitrags, gesichert werden. Auch die Verringerung der Arbeitslosigkeit,
die Ersetzung der Teilzeitjobs, 1-€-Jobs und Leiharbeit durch
Vollzeitbeschäftigung würde unmittelbar zu einer beträchtlichen Erhöhung des
Rentenfonds führen und könnte damit der Verbesserung der Leistungen der
Rentenversicherung dienen.
- So wie es gesetzlich festgeschriebene Mindestlöhne geben
muss, so soll es auch eine Minirente oder Rente mit Grundbetrag geben, die nach
langjähriger Berufstätigkeit Altersarmut verhindert und über der Leistung der
Grundsicherung liegt.
- Die Leistungen des Arbeitslosengeldes und der
Grundsicherung sollen in Höhe der Rentenanpassung (Dynamisierung) steigen.
Vorschläge für mögliche Fragen an
die Abgeordnetenkandidaten
Die Wahlprüfsteine könnten auch für Schreiben und Anfragen
an die gegenwärtigen und neuen Kandidaten für Abgeordnetenfunktionen genutzt
werden. Die Möglichkeiten, die das Internet bietet, sollten ebenfalls genutzt
werden. Für die Wahlen zu den Landtagen sollten sie durch spezielle
Erfordernisse ergänzt werden. Die Wahlprüfsteine und Vorschläge betreffen nur
Rentenfragen, andere Probleme bedürfen eigener Ausarbeitungen.
Fragen und der möglicherweise notwendige Vorspann, um sie
verständlicher zu machen
Die Ziele und Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung
wurden von den Regierungen in den letzten 20 Jahren weitgehend verändert, d.h.
verschlechtert. Jetzt ist ein Stand erreicht, wo für fast die Hälfte der
gegenwärtig Versicherten Altersarmut droht und die Rentner durch das Sinken des
Realwertes (Inflation höher als Rentenzuwachs) ihren erarbeiteten
Lebensstandard Schritt für Schritt verlieren. Die Jugend hat keine Sicherheit
mehr, dass nach einer harten Arbeitszeit für sie ein auskömmliches Leben im
Alter gewährleistet ist.
Frage: Sind Sie bereit, sich
für eine grundlegende Rentenreform einzusetzen, die den solidarischen Charakter
der Rentenversicherung wiederherstellt und das Ziel hat, allen Rentnern einen
auskömmlichen Lebensstandard im Alter zu sichern?
(Zur Information: Im Interesse der Unternehmen liegen
niedrige Beiträge und der weitere Abgang von der paritätischen Finanzierung der
Rente. Die Lebensstandardsicherung soll durch private Sicherungselemente
erfolgen. Die Regierung geht davon aus, dass 2030 nur noch ein Anteil von 41%
des Alterseinkommens durch die gesetzliche Rente gedeckt wird, der „Rest"
soll durch private Vorsorge, z.B. Riester, erbracht werden)
Fast 20 Jahre nach dem Anschluss erhalten die Rentner im
Osten trotz der Erhöhung ab Juli d.J. immer noch eine um 1 1 % niedrigere Rente
als ein Versicherter im Westen. Ein statistischer Durchschnittsrentner (45
Jahre Durchschnittsverdienst - wer erreicht das heute noch?) erhält ab Juli
immer noch monatlich 13 1 € weniger Rente als der gleich bewertete Rentner im
Westen. Die Behauptung, die Rentner sind die Nutznießer der Einheit, sind
deshalb falsch
(Dazu: Jede Statistik über eine angeblich höhere
Durchschnittsrente im Osten ist schon deshalb falsch, weil sie auf einer
anderen Berechnungsgrundlage beruht. In der Weststatistik über den
Durchschnittsrentner sind keine Chefärzte, keine Rechtsanwälte, Professoren,
Manager und andere hoch bezahlte Bürger enthalten. Denn sie alle sind Beamte oder
gehören berufsständischen Altersversorgungen an. In den Statistiken des Ostens
sind diese und andere Versicherte mit hohem Einkommen enthalten. Dies, obwohl
ihnen Ansprüche über der Beitragsbemessungsgrenze gestrichen wurden. 98 % der
Versicherten im Osten sind in der GRV erfasst, nur wenige - neu - sind
verbeamtet oder gehören zu berufsständischen Altersversorgungen.
Frage: Werden Sie sich für eine
zeitnahe Angleichung des Rentenwerts Ost einsetzen?
Werden Sie Versuchen, zu einer so genannten „technischen
Angleichung" mit der die Rentenwerte Ost/West „vereinheitlicht"
werden sollen, allerdings ohne Anhebung des Ostwerts an den Westwert,
entschieden entgegentreten? Werden Sie einer solchen Festschreibung, mit der
die Benachteiligung der Bürger im Osten für ewig festgeschrieben würde, niemals
Ihre Stimme geben, selbst wenn ihre Fraktion eine andere Empfehlung gibt?
Werden Sie selbst eigene Initiativen zu Angleichung des
Rentenwerts Ost unternehmen und darüber auch die Öffentlichkeit informieren?
Sind Sie bereit, dazu entsprechende Ausarbeitungen
entgegenzunehmen, zu prüfen und zu beantworten?
Regierung und die bürgerlichen Parteien erklären, dass eine
Anhebung des Ostrentenwerts von der Steigerung der Löhne und Gehälter abhängig
sei. Da die Löhne im Osten noch niedrig sind, könne es noch keine Angleichung
des Rentenwerts Ost an den Westwert geben. Dabei wird außer Acht gelassen, dass
die Festlegung der speziellen Angleichungsregeln Ost (§ 255a SGB VI) durch eine
politische Entscheidung 1992 erfolgte. Auch die Angleichung jetzt bedarf einer
politischen Entscheidung. Die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen
Angleichungsregel würde selbst in 100 Jahren noch keine gleichen Rentenwerte
ermöglichen. Der Vergleich des Rentenwerts Ost 1990 und jetzt ist irreführend,
denn damals - unmittelbar nach Einführung der Westmark - waren Preise, Mieten,
Tarife u. a. noch vom Preisniveau der DDR bestimmt. Zu beachten ist auch, dass
geringere Einkommen in Westländern nicht zu unterschiedlichen Renten führen.
Die Anpassung nach einem Stufenmodell, wie es die LINKE und
Verdi vorgeschlagen haben, ist bereits ein Entgegenkommen, also ein Kompromiss!
Trotzdem unterstützen wir dieses Modell.
Frage: Sind Sie bereit, für eine
Angleichung des Rentenwerts Ost nach einem gesetzlich festgelegten Stufenprogramm
und einer Gleichstellung mit dem Westwert in höchstens 10 Jahren einzutreten?
Werden Sie gegebenenfalls auch selbst eine Initiative in diesem Sinn im Bundestag
(dem Landtag) ergreifen oder zusammen mit Anderen in die Wege leiten?
Die Löhne und Gehälter im Osten liegen immer noch um etwa 15
% unter denen in den alten Bundesländern. Darüber hinaus bestehen durch höhere
Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Mini-Jobs usw. weitere Einkommensabzüge. Mit dem
RÜG wurde eine spezielle Höherwertung der Arbeitseinkommen im Osten durch
Tabellenwerte (Anlage 10 SGB VI) geschaffen. Sie soll gleiche Entgeltpunkte bei
gleichen Arbeitseinkommen erbringen. Es gibt Absichten, diese Regelung
abzuschaffen oder so zu modifizieren, dass der Abstand zu Arbeitseinkommen im
Westen nicht verringert, sondern möglicherweise sogar vergrößert würde.
Frage: Sind Sie bereit, für die
Aufrechterhaltung der Höherwertung der Arbeitseinkommen im Osten gemäß der
Tabelle nach Anlage 10 zum § 307 SGB VI einzutreten?
Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales soll
zum 1 .7.2009 eine Rentenanpassung von 3,38
für Ostrentner erfolgen. Diese Dynamisierung erfolgt
erstmalig seit 2003 wieder höher als für das Rentengebiet West. Das ist sehr zu
begrüßen, denn damit verringert sich der Abstand zum Rentenwert West endlich
wieder ein wenig. Er beträgt aber immer noch mehr als 11 %. Der Ostrentner
erhält somit monatlich 131 € weniger Rente als ein Rentner im Westen mit
gleicher Zahl von Entgeltpunkten. Wir befürchten sogar, dass die Regierung nach
den Wahlen, wenn überhaupt, dann eine Anpassung ohne Unterschied zwischen Ost
und West, so wie in den letzten Jahren, durchführt. Damit würde nach mehr als
20 Jahren staatlicher Einheit und dem Versprechen des Einigungsvertrages für
Ostdeutsche dauerhaft weniger Rente gezahlt werden. Das wäre eine gesetzlich
festgelegte Behandlung als Bürger zweiter Klasse. Eine solche ständig
niedrigere Rente wurde von den Beratern der Regierung, so dem
„Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung", Prof. Dr. Franz Ruhland und anderen Wissenschaftlern, bei
der Anhörung zur Angleichung des Rentenwerts Ost/West am 16. Januar 2009 im
Bundestag als notwendig, ja unabwendbar bezeichnet.
Frage: Sind Sie bereit, gegen
Versuche einer gesetzliche Festlegung von einheitlichen Rentenwerten, ohne
Anpassung der Entgeltpunkte Ost an die Westwerte, entschieden aufzutreten?
Würden Sie bei einer Abstimmung, keiner solchen Zementierung der Ungleichheit
ihre Stimme geben?
Wir treten nicht nur für gerechte Rentenregelungen im Osten
auf, sondern auch für Gesamtdeutschland. So sind wir für eine Änderung der
Anpassungsregel (§ 68 SGB VI), welche die Schere zwischen Lohn und Rente immer
weiter öffnet. Wir treten für die Beseitigung aller Rentenkürzungen und
Zugangsbedingungen ein, die in den letzten Jahrzehnten geschaffen wurden. Den
Vorschlag der Grünen einer Höherbewertung niedriger Einkommen für West und Ost
unterstützen wir - allerdings muss er unabhängig von der Höherwertung der
Einkommen Ost nach Anlage 10 erfolgen.
Frage: Werden Sie für die Abschaffung
unsozialer Regelungen und für sozial gerechtere Gesetze eintreten? Welche
Vorstellungen haben Sie dazu? Haben Sie darüber schon mit anderen Abgeordneten
in der Partei gesprochen?
Zu unseren Forderungen wird von der Regierung und den
Parteien erklärt, dass sie nicht zu finanzieren seien. Wir sind der Auffassung,
dass bei politischem Willen unsere Forderungen auch zu finanzieren sind. Wenn
man an die Milliarden zur „Rettung der Banken" denkt oder die
Militäreinsätze der Bundeswehr, kann es doch nicht unzumutbar sein, solche
Sozialmaßnahmen zu verwirklichen. Langfristig sind die Einnahmen der
Rentenversicherung durch Erweiterung rentenberechtigter Teilnehmer, Erhöhung
der Beitragsbemessungsgrenze auf alle steuerpflichtigen Einnahmen, Umverteilung
der bisherigen Fördergelder für Riester und andere private Altersicherungen auf
Rentenfonds und andere Maßnahmen, zu denen seit Längerem konkrete Vorschläge
gemacht wurden, möglich.
Frage: Schließen Sie sich unserer
Meinung an, dass Vieles auf dem Sozialgebiet verbessert werden müsste. Die
Verteilung des gesellschaftlich erarbeiteten muss nach sozialen Grundsätzen
erfolgen und dem Willen
zur Verwirklichung des Sozialstaatsgrundsatzes entsprechen.
Nicht die Transformation der gesellschaftlichen Werte von Unten nach Oben,
sondern eine gesetzliche Verpflichtung, dass hohe Einkommen stärker zur
Finanzierung sozialer Ziele beizutragen haben, entsprechen Artikel 14 und 18
des Grundgesetzes. Welche Vorstellungen haben Sie dazu?
Wie stehen Sie zur Wertschöpfung? (Danach wird der Beitrag
der Unternehmen nicht in gleicher Höhe wie der Lohn an die Sozialkassen
gezahlt, sondern nach den geschaffenen Werten-)
Sind Sie für die Erweiterung der Teilnehmer an der
gesetzlichen Rentenversicherung durch Bürger, die bisher verbeamtet wurden
(Lehrer), ohne dass dadurch eine geringere Achtung ihres Standes oder eine
Einkommensminderung eintritt, oder durch Bürger, die bisher in
berufsständischen Versorgungssystemen erfasst sind? (freiwillig und zeitlich
gedehnt)
Sind Sie für die Teilnahme von Handwerkern, Selbständigen
und Anderen an der gesetzlichen Rentenversicherung, die bisher nicht
aufgenommen werden konnten und damit keinen Schutz vor Invalidität,
zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit usw. erhielten?