Leserfragen in :ND 06.12.2004
Nichts
in die Rentenkasse eingezahlt?
Frage:
Oftmals
wird behauptet, die DDR‑Bürger hätten nichts in die Rentenkasse
eingezahlt. Ich weiß aber dass die Rentenversicherungsbeträge sowie die Beträge
der Sozialversicherung und Zusatzversicherung von der BRD übernommen wurden.
Wie hoch waren die Beträge, und welche Regelung gab es in der.»Wendezeit«?
Antwort:
Die
Behauptung, DDR‑Bürger hätten nichts in die Rentenversicherung
eingezahlt, ist ein typisches Argument von Leuten die wenig vom Funktionieren
der gesetzlichen Rentenversicherung verstehen. Sie glauben offenbar dass es bei
der Rentenversicherung einen großen Topf gibt, in den die versicherten
Beschäftigten ihre Beiträge einzahlen, und aus dem dann im Rentenfall ihre
Renten gezahlt werden.
Das ist ein
großer Irrtum. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert auf der Grundlage des so genannten
Generationenvertrages. Das bedeutet, dass die heute arbeitende Generation ihre
Beiträge zahlt, und mit diesem Geld wird sofort die Rente der heutigen Rentner
bezahlt. Die Jungen tun das in der Gewissheit, dass ihre Kinder und Enkel
ebenfalls Beiträge entrichten werden, die dann für die Bezahlung ihrer späteren
Rente nach dem gleichen System verwendet werden. Es gibt somit in der
Rentenversicherung keinen großen Topf sondern es gibt lediglich eine so genannte
Schwankungsreserve, die bis vor kurzem den Betrag für eine
Monatsrente ausmachen sollte.
Der
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren diese Reserve erst auf 50 Prozent und
jetzt nur noch auf 20 Prozent einer monatlichen Rentenzahlung abgesenkt, weil auf diese Weise ein Anstieg des Beitragssatzes verhindert werden
sollte. Die Rentenversicherung lebt heute »von der Hand in den Mund« und hat am
Jahresende kaum noch eine Reserve, um bei einem eventuellen Rückgang der
Beitragseinnahmen die Renten auszahlen zu können.
Der Generationenvertrag
funktionierte in der DDR genau so wie in der BRD. DDR‑Bürger mussten
nicht in
eine Rentenkasse der BRD einzahlen, um
heute rechtmäßige Ansprüche auf ihre Rente zu haben. Das wurde bereits im
Einigungsvertrag geregelt, der die in der DDR erworbenen Rentenansprüche und ‑anwartschaften
als Grundlage für die Rentenzahlung nach dem Beitritt der DDR anerkannte. Wenn
heute Zuschüsse für die noch immer bestehende »Rentenversicherung Ost«
notwendig sind, so liegt das nicht zuletzt daran, dass seit 1990 mehr als 1,5
Millionen junge Menschen in die alten Bundesländer abgewandert sind und dort
ihre Beiträge zahlen. Diese Beiträge, fehlen natürlich im Osten für die
Bezahlung der monatlichen Renten für immer mehr Alte.
Prof. Ernst
Bienert
Vorstandsmitglied
der Gesellschaft für Bürgerrechte und
Menschenwürde (GBM)