Stand der Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Anpassung der Alterseinkommen- Ost

                                                       Argumente

                                                            Dipl. Ing. D. Bauer am 27. Juni 06

 

Mit dem Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR vom 18.05.1990 und dem Vertragsgesetz vom 25.06.1990 war die „weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit sozialem Ausgleich und sozialer Absicherung …… in der DDR einzuführen und ….. die Lebens- und Beschäftigungs- Bedingungen ihrer Bevölkerung stetig zu verbessern.“

Die Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet hat der Einigungsvertrag vom 23.09.1990 bis 1996 vorgesehen. Unter dieser Maßgabe war auch die Kopplung der Rentenentwicklung allein an die Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet plausibel.

Die eingeleiteten politischen Weichenstellungen führten aber zu einem ökonomischen Fehlstart. Insbesondere die Arbeit der Treuhandanstalt hatte die Vernichtung von Arbeitsplätzen in großem Ausmaß zur Folge, auch und gerade wenn Unternehmen konkurrenzfähig waren.

Die Realisierung des heute als „Einigungsprozess“ bezeichneten Beitritts der DDR erfolgte entsprechend den strategischen und taktischen Vorgaben, die der „Forschungsbeirat für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen“ mit seinen 7 Ausschüssen, 37 Arbeitsgruppen und 11 Fachkreisen unter Einbeziehung von Vertretern des DGB und der DAG in über 30- jähriger Tätigkeit unter Führung von Wissenschaftlern, die bereits die nazistische Annexionspolitik vorbereitet und begleitet hatten, erarbeitet waren. (Quellen in ISBN 3-930786-27-3)

Gemäß dieser Zielvorgaben wurde das Produktivvermögen, der größte Teil des Grund und Boden sowie der Immobilien in Besitz genommen und durch einige Gesetze auf Teile rechtmäßig erworbenen Privateigentums zugegriffen. (Quellen in ISBN 3-00-016679-3)

Mit erheblichem medialem Aufwand wird in grundgesetz- und menschenrechtswidriger Weise Beitrittsbürgern ohne den Nachweis individueller Schuld Eigentum entzogen und vorenthalten. (Quelle z. B. ISBN 3-428-08106-4)

Dass die politischen Rahmenbedingungen den Beitrittsbürgern keine Chancengleichheit brachten, wird durch den anhaltenden Abbau von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet belegt.

Die Zahl der Beschäftigten im Beitrittsgebiet betrug lt. RVB 2004 Seite 19 2. Absatz:

1990            8,6 Mio.  =  100,0%

2004                 5,4 Mio.  =    62,8%

Dabei wurde das Forschungs- und Entwicklungspotential rigoros abgebaut und verbliebene Betriebe zu verlängerten Werkbänken westlicher Unternehmen degradiert. Die Eliten der DDR wurden aus allen einflussreichen Funktionen entfernt.

In dieser Zeit entstanden in den alten Ländern neue Arbeitsplätze, jedoch nicht genug um den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern („Aktiv im Ruhestand“ Heft 1/2 2006 S. 16).

Die reale Unterbeschäftigung im Beitrittsgebiet liegt lt. Wirtschaftswoche (August 48/2005) über 28%. Dieser Trend hält an. Im Beitrittsgebiet vollzieht sich – trotz Niedriglohngebiet – ein ständiger überdurchschnittlicher Stellenabbau (Thüringer Allgemeine vom 20.01.06 „Einbruch im Osten“ und andere Quellen).

Von der im Grundgesetz geforderten Chancengleichheit sind wir weit entfernt.

Fest steht, dass die Politik versagt hat, wenn man die Vorgaben des Staatsvertrages und des Einigungsvertrages zugrunde legt und auch, dass sie in hervorragender Weise den Besitzinteressen der Wirtschaftsverbände und der Banken entsprochen hat, wie es den Vorgaben des Forschungsbeirates entsprach. Die Folgekosten dieser Annexionspolitik sind vom ganzen deutschen Volk aufzubringen.

Die gewaltigen Summen Aufbau Ost haben kein selbst tragendes Wirtschaftspotential geschaffen und damit nicht allen Menschen eine unabhängige Existenzsicherung ermöglicht. Fördermittel sind z. T. nach Ablauf der Investitionsbindungsfrist bei Subventionsnomaden zu privatem Reichtum geworden oder zu Gunsten  des Privat- oder Kapitalvermögens von Investoren der alten Bundesrepublik, die 87% des Wirtschaftsvermögens oder des Auslandes, das 7% des Wirtschaftsvermögens der DDR bekam und in deren Händen sich der größte Teil des Privatbesitzes an Grund und Boden, des Wohn- und sonstigen Immobilienbesitzes befindet, geworden (Deutschlandpapier des Willy- Brand- Kreises Dezember 1997).

Die Beitrittsbürger blieben von Vermögenszuwächsen bis auf den mageren Anteil von 6% des Wirtschaftsvermögens verschont.

Das 15- jährige Wirken von Existenzgründern, Experten, Großinvestoren und Hauptsponsoren unterstützt von Grundsteinlegern, Banddurchschneidern und Erstspatenstechern konnte den Arbeitsplatzabbau nicht aufhalten. Verluste verursachten die Betrügereien (Dr. Schneider, Leipzig; Piltz, Suhl; Vulkan- Werft Bremen; Bombardier Waggonbau Ammendorf u. v. a. m.).

Fehlende Arbeitsplätze und niedrige, nicht Existenz sichernde Löhne zwingen vorwiegend junge allein stehende Menschen zur Abwanderung in die alten Bundesländer. Die Zahl der abgewanderten Beitrittsbürger steigt stetig an. Zusätzlich entlasten jährlich 350 bis 450 Tsd. Berufspendler die Arbeitslosenstatistik des Beitrittsgebietes. So waren bis Ende 2004 ca. 3,5 Mio. Beitrittsbürger in die alten Bundesländer abgewandert oder waren als Berufspendler in den alten Bundesländern erwerbstätig, zahlten dort Steuern und Sozialabgaben.

Die Bevölkerungsstruktur des Beitrittsgebietes hatte zum Zeitpunkt des Beitritts (Prof. Dr. Manfred Kaufmann, Jena nach offiziellen Angaben) auf 100 Einwohner einen Anteil von Personen

   Über 60 Jahre     im Osten   32%     gegenüber   36% im Westen

   Unter 20 Jahre    im Osten   46%     gegenüber   37% im Westen.

Mit 4% weniger Alten und 9% mehr Jungen hat also der Beitritt zur Entlastung der Sozialkassen beigetragen.

 Da die große Anzahl Beitrittsbürger in den alten Bundesländern arbeiten, haben Berechnungen gezeigt, dass die Behauptung, unsere Renten im Osten würden zu einem erheblichen Teil (den sog. Transferleistungen) durch die Beiträge der Bürger der alten Bundesländer finanziert, unrichtig ist.

Die Arbeitsgruppe der DGB- Bezirke der neuen Bundesländer hat aus dieser Erkenntnis eine stufenweise Angleichung des Alterseinkommens- Ost gefordert und mit einem Wanderungsausgleich begründet, der durch die Beiträge der Beitrittsbürger in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) der alten Bundesländer Jahr für Jahr entsteht.

Die Koordinierungsgruppe der Erfurter Senioren- Verbände und – Vereine sowie des DGB- Landesseniorenbeirates hat dieses Argument in seiner Petition 3-15-15-8233-030062 ebenfalls vorgetragen.

Die Stellungnahme des BMGS, Referat 421, Dr. Rica Werner liefert eine Gegendarstellung mit einem Wanderungssaldo von 770 Tsd. Personen und einem arbeitsfähigen Anteil von 560 Tsd. Personen und zusätzlich 450 Tsd. Berufspendlern.

Es wird berechnet, dass diese Personen – hätten sie im Beitrittsgebiet gearbeitet ! – in der Summe 4,4 Mrd. € im Jahr in die GRV – Ost als Beitrag eingezahlt hätten.

Damit wäre die Transferleistung der Beitragszahler der alten Bundesländer von 14,1 Mrd. € im Jahr 2004 (Rentenversicherungsbericht 2004 S. 20) nur unwesentlich vermindert. Die Forderung nach Angleichung des Alterseinkommens- Ost sei mit dem Wanderungsausgleich nicht zu begründen.

 

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsentwicklung hat in seinem Bericht vom 20. Dez. 2005 Seite 25 ff für den Zeitraum 1991 bis 2004 – ohne Angabe des Stichtages (1.1. oder 31.12. d. J) – ein Ost- West- Wanderungssaldo von Abwanderung O/W > 2,18 Mio. minus Zuwanderung W/O 1,28 Mio. zu 0,9 Mio. Menschen ausgewiesen. Die Wanderungsbewegung seit dem Mauerfall wird unterschlagen und so die Dramatik um mindestens 0.4 Mio. Menschen geschönt.

Auf die seriöse Aussage und die Verwendung der zutreffenden aktuellen offiziellen Daten der Bundesrepublik wurde großer Wert gelegt und erheblicher Aufwand betrieben.

Es gibt unvermeidbare Unsicherheiten, die sich eingrenzen, aber nicht ganz ausschließen lassen. Sie sind vor allem in den etwas chaotischen Zuständen im Deutschland der Wendezeit bis zum 3. Oktober 1990 und in der unterschiedlichen statistischen Behandlung Berlins in der Nachwendezeit grundsätzlich und zusätzlich in der Bildung neuer Wohnbezirke aus Teilen des früheren West- und Ost- Berlins begründet.

Von der Tatsache, dass zwischen 1945 und 1961 über 1 Mio. hoch motivierter Menschen und mit ihnen Tausende Betriebe in das Gebiet der Bundesrepublik abgewandert sind (Berliner Morgenpost vom 7. März 2005, Politik „ Der verschwundene Reichtum“ von Uwe Müller) einmal abgesehen, haben die alten Bundesländer seit 1989 bis 2004 von der Zuwanderung von über 3 Mio. hoch motivierter gut ausgebildeter vorwiegend junger Menschen profitiert.

Jährlich steigt die Zahl der Zugewanderten weiter (Thüringer Allgemeine vom 29. September 2005 „Fehlende Ausstrahlung lässt Osten schrumpfen- Rasante Alterung in Thüringen durch anhaltende Abwanderung“).

Die Wirtschaftsleistung der alten Bundesländer resultiert dauerhaft zu 7% aus den Folgen des Einigungsprozesses und der De- Industrialisierung des Beitrittsgebietes, wie eine Untersuchung gezeigt hat (Wirtschaft im Wandel Heft 13/1996).

 

Die der Gegendarstellung des BMGS zu Grunde gelegte Zahl eines erwerbsfähigen Anteils des Wanderungssaldos für die Zeit bis 31.12.2004 ist auf jeden Fall unzutreffend.

Es ist auch völlig uninteressant, was abgewanderte Bürger in die GRV- Ost an Beiträgen eingezahlt hätten, sind sie doch gerade gegangen, weil sie keine oder zu schlecht bezahlte Arbeit hatten, weil ihnen keine Chance auf ein selbst bestimmtes unabhängiges Leben ermöglicht wurde.

Uns hat interessiert, wie viele Beitrittsbürger sind bis zum 31.12.2004 Beitragszahler in der GRV- West und wie viel zahlten sie im Jahr 2004 dort ein.

Unsere Schlussfolgerung ist:

Die Forderung nach Angleichung des  Alterseinkommens- Ost ist berechtigt!

 

Wir begründen unsere Forderung mit folgenden Fakten:

 

à Die GRV funktioniert nach dem Umlageverfahren, indem die Beiträge der Erwerbstätigen plus Staatszuschuss für diverse versicherungsfremde, im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbrachte beitragsfreie Leistungen  den Senioren unmittelbar als Rente ausgezahlt werden. Daher der Begriff „Generationenvertrag“.

à Die Alterssicherung der Beitrittsbürger beruhte auf folgenden Elementen, die anders als in der BRD zusammen mit der Krankenversicherung von einer einzigen Versicherungsanstalt, der Sozialversicherung der DDR (SV) mit hoher Effektivität verwaltet wurde:

Die persönlichen Beitragsleistungen zu den Rentenelementen wurden in der Regel durch gleich hohe Beiträge der Arbeitgeber ergänzt.

à Die reale Höhe aller Einkommen der DDR wurde durch soziale und kulturelle Leistungen der Betriebe (Kultur- und Sozialfond) und die staatlichen Subventionen, die „2. Lohntüte“ ergänzt. Die reale Kaufkraft aller Einkommen ergibt sich für Waren des täglichen Bedarfs (Warenkorb) durch Multiplikation mit dem Faktor 1,75. Die Versorgung der Bevölkerung war komplex und ging erheblich über die monetären Leistungen hinaus.

Aus bundesdeutscher Sicht wird bemängelt, dass die Renten in der DDR nicht dynamisiert wurden. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass es in der DDR über 40 Jahre konstante Preise für Waren des Grundbedarfs des täglichen Lebens wie Wohnen, Nahrungsgüter, tägliche Kleidung, öffentlicher Nahverkehr, Energieversorgung usw. gab (z. B. kostete ein Brötchen 0,05 M, die Kilowattstunde Energie und die öffentlichen Nahverkehrsmittel (je Kilometer) 0,08 M). Auch der Zugang zu Kultur und Urlaub war jedermann möglich. Kostenlose Bildung, kostenlose Gesundheitsvorsorge, kostenlose Kinderbetreuung waren Lebensumstände, von denen die Menschen heute nur träumen können.

In Abständen fand in der DDR auch eine Erhöhung der Renten statt. Bestimmte Konsumgüter, die über den Grundbedarf hinausgingen , die als Luxus eingestuft waren, hatten überdurchschnittlich hohe Preise. Diese Güter konnte sich ein Bürger mit niedrigem Einkommen oder ein Rentner mit der Mindestrente ohne zusätzliche Einkünfte nicht leisten. Wenn Menschen nach dem Eintritt in das Rentenalter weiter arbeiteten, so taten sie es nicht aus sozialer Not, sondern weil das Einkommen nun von allen Abzügen frei war – also Brutto gleich Netto und dieses Einkommen zusätzlich zur Rente gezahlt wurde. Jetzt war das Arbeiten richtig lukrativ.

Aus bundesdeutscher Sicht sind solche Lebensumstände schwer vorstellbar. Im Rentenversicherungsbericht 2004 Seite 91 wird u. a. die Inflationsrate der Bundesrepublik seit 1960 dargestellt, die zwischen 1,5% und 7% pendelte. Dass bei solchen Preisentwicklungen  eine Dynamisierung der Renten überlebenswichtig sein kann, ist verständlich.

Da aber der gesamte Wirtschafts- und Gesellschaftsaufbau in der DDR anders als in der BRD war, lassen sich bundesdeutsche Bewertungsmaßstäbe nicht auf die DDR übertragen.

 

à Woraus bestreiten die Senioren Deutschlands nach dem Beitritt der DDR ihre Alterssicherung?

 

.Bürger der alten Bundesländer:                              Beitrittsbürger für bis 1990 erworbene Ansprüche:

     Nebeneinander                                                              Ausschließlich

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* Gesetzliche Rentenversicherung                         

* Betriebliche Altersvorsorge                                

* Beamtenversorgung

* Zusatzversorgung d. öffentl. Dienst                      * Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

* Zusatzversorgung der Landwirte

* Berufsständige Versorgung …………………   

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Leistung wird voll gewährt ……………………………Leistung wird fallbeilartig gekappt

 

Es gibt also ein Alterssicherungsrecht West und ein Alterssicherungsrecht Ost.

Obwohl die ehemals zusätzlichen Leistungen aus Betriebsrenten, Zusatzrentenversicherungen und der auf erheblichen freiwilligen Beitragsleistungen beruhenden Freiwilligen Zusatzrentenversicherung in der Summe mit der Grundrente gekappt werden bzw. für einen Teil der Angehörigen des Gesamtversorgungssystems unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, von der Qualifikation, der Verantwortung und der Lebensarbeitsleistung auf 1,0 Entgeltpunkte pro Arbeitsjahr gekappt werden, beträgt die Anpassung der Alterseinkommen- Ost seit 2003  87,9% des aktuellen Rentenwertes.

Der Begriff „Aktueller Rentenwert“ ist genau definiert: Das Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten in einem Jahr ergibt 1 Entgeltpunkt (Eckrente), dessen Kaufkraft mit der Lohnentwicklung steigt. Für die Beitrittsbürger gibt es keinen „Aktuellen Rentenwert“ der dieser Definition entspricht, da eben nicht in gleicher Weise das Durchschnittseinkommen aus dem Erwerbsleben der DDR  der Rentenberechnung zu Grund gelegt wird. Auch das ist ein Merkmal des Alterssicherungsrechts- Ost.

à Die Folge der Kappung aller berücksichtigten Rentenelemente ist eine Nivellierung aller Renten unabhängig von der Lebensarbeitsleistung, dem tatsächlichen Einkommen und dem im Arbeitsleben erreichten sozialen Standard, also die entschädigungslose Enteignung von Teilen rechtmäßig erworbener Ansprüche.

Eine Besonderheit gibt es bei den Gesamt- und Zusatzversorgungssystemen. Da sie der Beamtenversorgung und der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der BRD entsprechen, die aus Steuermitteln bezahlt werden, wurde von der Bundesregierung festgelegt, dass auch die berücksichtigten Anteile der Sonder- und Zusatzversorgungen, die in der GRV der Beitrittsbürger enthalten ist, teilweise aus den Steuermitteln der neuen Länder zu finanzieren sind. Mit diesem Sachverhalt wird medial in verwirrender unsachlicher Weise umgegangen und so getan, als wäre dieser Anspruch nicht gerechtfertigt und wäre mit Ursache dafür, dass der Aufbau Ost nicht voran kommt.

à Der Bundeszuschuss zur GRV liegt für die neuen Bundesländer mit 49,28% erheblich über dem der alten Bundesländer mit 29,63% der Beitragsleistungen (Rentenversicherungsbericht 2004 Übersicht B2 und B3). Eine eindeutige Aufschlüsselung liegt auf Anfrage bisher nicht vor. Die Ursache der Unterschiede liegt im besonderen Alterssicherungsrecht Ost, wo im SGB VI festgelegt wurde, dass die

„Erstattung von einigungsbedingten Leistungen durch den Bund“ erfolgen. Das betrifft:

-          Auffüllbeträge,

-          Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR),

-          Der FZR entsprechende Leistungen der Deutschen Post und der Deutschen Bahn

-          Gesamtversorgungen, Zusatzversorgungen  u. a.

Unser Problem ist nicht , dass nach wie vor nur ein Versicherungsträger (Sozialversicherung/Deutsche Rentenversicherung) alle Alterssicherungen der DDR verwaltet, sondern, dass jeglicher Eigentums- und Bestandsschutz und die Zahlbetragsgarantie entzogen wurde.

Für die Betrachtung der Relation unseres Beitragsaufkommens zur Rentenleistung ist die Erkenntnis wichtig, dass der Leistungsanteil von mindestens 4 626 Mio. € unverändert  (DDR/BRD) aus Steuermitteln des Staates zu finanzieren sind und demzufolge von den Beitrag finanzierten Ausgaben bei unseren Betrachtungen abzuziehen sind. Der Betrag errechnet sich aus dem prozentualen Bundeszuschuss der alten Bundesländer (Übersicht B2) in Höhe von 29,63% und den Beiträgen von 23 540 Mio. € mit dem Bundeszuschuss von 11 601 Mio. € in den neuen Bundesländern (Übersicht B3) des Rentenversicherungsbericht 2004:

              23 540 Mio. €  x  0,2963  =  6 975 Mio. €  ist etwa der normale Bundeszuschuss.

      11 601 Mio. €  -  6975 Mio. €  =  4 626 Mio. € ist etwa die zusätzliche einigungsbedingte Leistung.

àMit  dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) wurden viele Ansprüche ganz liquidiert. Davon betroffen sind vor allem Bezieher kleiner Renten.

à Wir betrachten daher die Beitrittsbürger, die durch das RÜG unabhängig von Wohn- und Arbeitsort rentenrechtlich gleich aber anders als die Bürger der alten Bundesländer behandelt werden als in sich geschlossene Einheit.

à Das Alter der wöchentlichen und täglichen Berufspendler ist weiter gespreizt, es liegt zwischen 23 und 64 Jahren. Sie sind Vollbeschäftigte, die vorwiegend als abhängig Beschäftigte im Handwerk, in der Industrie und dem Dienstleistungsbereich tätig sind und zu fast 100% Beitragszahler der GRV.

à Die rentenrechtliche Behandlung der Beitrittsbürger erfolgt unabhängig vom Wohnort seit dem 31. Mai1990 nach dem RÜG und seinen Nebengesetzen. Die bis dahin abgewanderten Bürger hatten ihren alten Wohnsitz z. T. nicht aufgegeben und sind teilweise zurückgekehrt. Aus diesem Grund wird die innerdeutsche Wanderungsbewegung erst ab IV Quartal 1989 bis zum 31. 12. 2004 den Berechnungen zugrunde gelegt.

à Die Wanderungsbewegung mit dem Ausland und die Veränderungen durch Geburten und Sterbefälle wurden aus den Betrachtungen herausgenommen.

à Die Wanderungsbewegung zwischen Ost- und Westdeutschland in Tsd. Personen wurde durch Prof. Dr. Manfred Kaufmann, der bis 1993 Arbeitswissenschaftler an der Uni Jena war, nach verschiedenen offiziellen Daten zusammengestellt (Auszug aus sehr umfangreichen Datenmaterial):  

 

 Jahr     Zuwanderung Ost     Abwanderung Ost                      wie Erfasst

1989                 2,8                        266,3                           )                                                   

1990               36,2                        395,3                           )                                                   

1991               80,3                        249,7                           )                                                   

1992             111,3                        199,2                           )       mit                                       

1993             119,1                        172,4                           )       Ost-                                     

1994             135,8                        163,0                           )       Berlin -                                

1995             143,1                        168,3                           )       entspricht                            

1996             152,0                        166,0                           )       dem                                     

1997             157,3                        167,8                           )       Beitrittsgebiet                      

1998             151,8                        182,5                           )                                                   

1999             151,9                        195,5                           )                                                   

2000             153,2                        214,5                           )                                                   

2001               94,3                        192,0                           )                                                   

2002               95,9                        176,7                           )       ohne                                    

2003               97,0                        155,4                           )       Berlin                                   

2004               94,6                        146,4                           )                                                   

Gesamt:      1776,6                      3066,8 Tsd. Personen

 

Die Probleme bei der statistischen Behandlung Berlins sind auch aus dem „Sozialreport 50 +“ 2005 des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin- Brandenburg Seite 62 Abb. 3.1 ersichtlich. Der reale Wanderungssaldo dürfte also geringfügig höher sein.

à Die Wanderungsbewegung im Inland und mit dem Ausland hat zur Vermischung der Bevölkerung geführt. Die statistischen Angaben zu den neuen Bundesländern (nur bis 2000 mit Berlin- Ost) und zu Ostdeutschland (mit ganz Berlin) sind mit Angaben zum Beitrittsgebiet nicht identisch (Berlin hat ca. 3,383 Mio. und Ost- Berlin ca. 1,286 Mio. Einwohner).

à Die Abwanderung infolge der De- Industrialisierung des Beitrittsgebietes mit der Folge sehr hoher Arbeitslosigkeit und Niedriglohngebiet erfasst zu 90% die jungen, allein stehenden und gut ausgebildeten Menschen (z. B. in „Altersspezifische Mobilität über die Landesgrenzen“ Thüringer Landesamt f. Statistik).

à Von den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern sind ca. 98% aktiv versichert (RVB 2004 S. 48). Rein statistisch ist der Anteil der in der GRV pflichtversicherten Beschäftigten (lt. RVB  2004  S. 10) in den alten Bundesländern 56% und in den neuen Bundesländern von 100% auf 76% im  Jahr 2004 gesunken. Betrachtet man die Struktur der  Zu- und Abgewanderten, wären erhebliche Korrekturen an diesen Prozentsätzen vorzunehmen.

Zugewandert sind zunächst die Beamten und höheren Angestellten des öffentlichen Dienstes in den Ministerien, Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen, bei Justiz, Medien, Polizei, Armee sowie die Angestellten der vielen Banken und Versicherungen, die eben nicht mehr in der GRV Beitragszahler sind. Der wie in einem Protektorat betriebene Elitewechsel, der Voraussetzung und Bestandteil der vom Forschungsbeirat erarbeiteten Annexionsziele war, führte dazu, dass von den 20% Beitrittsbürgern im Führungspersonal der BRD, bei Justiz und Militär 0%, in der Wirtschaft 0,4%, in der Verwaltung 2.5% in der Wissenschaft 7,3%, in den Medien 11,8%und bei den Gewerkschaften 12,4% verblieben sind. Dieser Umgang mit den Beitrittsbürgern wurde vom UN- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) gerügt (Jahrbuch Menschenrechte 2004).

Der Wert von 56% Beitragszahler in die GRV ist für die Zugewanderten wesentlich zu hoch.

Die Bevölkerungsgruppe  der Abgewanderten ist auf Grund des niedrigen Alters als Berufseinsteiger in der Regel Beitragszahler in der GRV. Der Wert von 76% ist daher zu niedrig.

Nun gibt es als weitere Störgröße in diesen Betrachtungen unter den Abgewanderten einen geringen Anteil Kinder und inzwischen sicher einen geringen Anteil Arbeitslose. Auch dafür gibt es keine sichere Datenbasis. Wir sind der Überzeugung, dass wir mit der Verwendung der folgenden Basisdaten die in beide Richtungen wirkenden Störgrößen hinreichend kompensieren.

 

à Somit ergibt sich die Bilanz der Beitragszahler in der GRV aus

     Fortzüge Ost- West    3 066,8 Tsd. P   x  0,76 = 2330,768 Tsd. Personen minus

      Zuzüge    West- Ost   1 776,6 Tsd. P   x  0,56 =   994,896 Tsd. Personen

 

     Zusätzliche Beitragszahler in den alten Ländern:1335,872 Tsd. Personen

     Plus Berufspendler                                             +  450,0     Tsd. Personen

  Im Jahr 2004 zahlten in den alten Bundesländern 1785,872 Tsd. Beitrittsbürger in die GRV Beiträge!

 

à Für das Jahr 2004 wird das durchschnittliche Einkommen in der Wirtschaft, im Handwerk und Dienstleistungen (ohne öffentlichen Dienst), also dem Haupteinsatzgebiet der Beitrittsbürger mit Brutto 36 744 €/a zugrunde gelegt (Statist. Jahrbuch 2005 S. 525), nachdem der Anteil der Arbeitslosen und der prekär Beschäftigten von der Anzahl der Beitragszahler abgezogen ist. (Das Bruttodurchschnittseinkommen wäre unzutreffend).

Daraus ergibt sich ein Beitrag aller Beitrittsbürger in die GRV der alten Bundesländer von:

 

  36 744 €/a  x  0,195  x  1 785,872 Tsd. Pers. =  12 795,915 Mio. €/a

à Entsprechend RVB 2004 S. 18 beträgt der Bundeszuschuss für die versicherungsfremden Leistungen:

   auf der Basis der Gesamteinnahmen          24,24%

   auf der Basis der Beitragseinnahmen         33,58%

Daraus ergibt sich der Gesamtleistungsanteil der Beitrittsbürger in die GRV der alten Bundesländer im Jahr 2004 von:

 

              12 795,915  x  1,3358  =  17 092,783 Mio. €/a

 

à Wird dieser Leistungsanteil den Einnahmen in der Übersicht B 3 des RVB 2004 S.20 für das Jahr 2004 im Beitrittsgebiet hinzugerechnet, ergibt sich für die Beitrittsbürger – nach dem Abzug des Leistungsanteils der zugezogenen Bürger – ein Gesamtleistungsaufkommen von

                                                       35 428 Mio. €

                                                    + 17 093 Mio. €

                                                    = 52 521 Mio. €

 

Dem stehen Ausgaben von  49 485 Mio. € entgegen, von denen 4 626 Mio. € steuerfinanzierte einigungsbedingte Leistungen abgezogen werden müssen, sodass sich der Referenzbetrag von

                                                        44 859 Mio. €   ergibt.     

Der Beitragsfinanzierte Leistungsanteil, also mit dem 7%igen Krankenkassenbeitrag erlaubt sofort die Anhebung des Alterseinkommens Ost auf 100% des aktuellen Rentenwertes aus den Beitragsleistungen aller Beitrittsbürger für die auf Beiträgen begründeten Rententeile.

Die Anpassung des Steuerfinanzierten einigungsbedingten Leistungsanteils auf 5 262.8 Mio. € würde Mehrausgaben bei Bund und Ländern von insgesamt ca. 636.8 Mio. € erfordern.

 Zu bedenken ist dabei, dass

-          Beitrittsbürger schon immer in die GRV der alten Bundesländer einzahlen und

-          Die Zahl der abgewanderten Bürger so lange jährlich weiter steigt bis im Beitrittsgebiet Chancengleichheit herrscht.

Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass die Nettorentenzahlbeträge im Beitrittsgebiet überdurchschnittlich schnell sinken. Während der Gesamtrentenzahlbetrag (Alters-, Unfall- und Witwenrente) 2003 für Beitrittsbürger noch 920,44 €/Mo. betrug (RVB 2004 S. 59), war die Rente der Neuzugänge im Jahr 2004 bei Männern auf 889 €/Mo. und bei den Frauen schon auf 678 €/Mo. gesunken (MDR-Umschau am 22. März 2005). Berücksichtigt man  neben der Entwicklung der nominalen Rentenzahlbeträge auch noch die Preisentwicklung im Beitrittsgebiet – bei den Preisen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müllgebühren usw. sind wir führend – zeigt sich eine sehr geringe Kaufkraftzunahme. Nach einer umfangreichen Untersuchung (Berliner Debatte Initial 16 (2005) 5 S. 73ff., Tab. 14 in „Preise und Einkommen in Ostdeutschland“ von Dr. oec. Ulrich Busch, Wirtschaftswissenschaftler an der TU Berlin) hat sich die preisbereinigte  Versichertennettorente von 302 €/Mo. zum 1.7.1990 auf 455 €/Mo. zum 1.7.2003 nur gering erhöht und ist seither am Sinken. An dieser Stelle ist auch auf die Aussage im „Sozialreport 50 +“ 2005 des SFZ Berlin- Brandenburg auf Seite 128 hinzuweisen, nach der ein erheblicher Teil der Rentenzugänge des Beitrittsgebietes der Altersarmut entgegensieht.

 

Anmerkungen zur Behauptung, die sozialen Sicherungssysteme seien nicht mehr bezahlbar:

Vergleiche der EU-Kommission und die Werte von Eurostat 2005 zeigen das Problem:

 

                                                                 EU-15- Durchschnitt                     Deutschland

Reale Steuerbelastung der

Unternehmenstätigkeit und der                           27,9%                                       20,2%

Vermögen in Prozent

Lohnstückkosten in €/h                                       120,4                                        103,7

Reallohnentwicklung von

1995 bis 2004 in Prozent                                    +7,4%                                       -0,9%

 

Deutschland ist Exportweltmeister und verzeichnet eine Steigerung der Unternehmensgewinne (1995 bis 2004) von ca. 30%.

Die nach gleichen Kriterien ermittelten Vergleichswerte zeigen, dass Deutschland im EU- 15- Vergleich bei der realen Steuerbelastung der Unternehmen und Vermögen sowie bei den Lohnstückkosten und bei der Reallohnentwicklung am Ende der Vergleichsskala liegt.

Trotzdem wird unverändert die Senkung der Lohnnebenkosten und der Steuern gefordert. Richtig wäre die Abkopplung der Sozialabgaben der Unternehmen von den Löhnen und die Erhebung dieser Beiträge als Wertschöpfungsabgabe, weil die Wertschöpfung zum zutreffenden Maßstab der Leistungsfähigkeit geworden ist und Kleingewerbebetriebe erheblich entlastet würden. Die bisherige Politik hat die Situation Jahr für Jahr verschlechtert. Wie bei Süchtigen wird die Droge, die des Übels Ursache ist, immer weiter verstärkt.

Die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen sind die Ursache niedriger Löhne, Nullrunden bei den Rentnern, sinkender Binnenkaufkraft, hoher Arbeitslosigkeit usw. und haben sinkende Beitragseinnahmen in den Sozialkassen zur Folge. Das demographische Problem ist zum Instrument geworden und soll die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums rechtfertigen.

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) hat die Politik der Bundesregierung, insbesondere die Behandlung Ostdeutschlands kritisiert, weil sie zu keiner Problemlösung führt und fiskalische Folgen für die EU entstehen.

 

Anmerkung zur Behauptung, die Generationengerechtigkeit erfordere Opfer von den Rentnern:

Richtig ist die Behauptung, die gegenwärtige Rentnergeneration sei die am besten versorgte aller Zeiten. Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, dass die 7 Hauptbausteine der bundesdeutschen Alterssicherung („Das Parlament“ 02.07.1999 Quelle dort VDR, GDV, BMA) nicht allen Bürgern zur Verfügung stehen.

 

Entwicklung der Alterssicherungsarten (Werte in Mrd. €)

 

1996                                                                 2001/2002

Alterssicherungsart                               Deutschland   Beitrittsbürger°     Deutschland   Beitrittsbürger°

1. Berufsständige Versorgungen                1,5185                    ?                     2,1                        ?

2. Altersversorgung der Landwirte            3,3694                    ?                     3,3                         ?

3. Zusatzversorgung d. öffentl. Dienstes   6,8155                    ?                     8,6                         ?

4. Betriebliche Altersversorgung             13,7026                    ?                   14,3                         ?

5. Beamtenversorgung                             30,5804                    ?                    34,06                      ?

6. Lebensversicherung                             30,6775                    ?                    56,3                        ?

   Summe aus 1. bis 6.                              86,6643                    -                   118,66                      ?

                                                                =100%                                        =136,92%

7. Gesetzliche Rentenversicherung und) 192,0668             43,8024            202,4                       46,2

    Knappschaftliche R.- Versicherung  )             =100%                                          =105,38%

 Beitrittsbürger° - Ansprüche die im Erwerbsleben der DDR erarbeitet und anerkannt wurden

 

Nur 41% der abhängig Beschäftigten der alten Bundesländer und allen Beitrittsbürgern steht aus den mitgebrachten Ansprüchen ausschließlich die GRV zur Verfügung. Die Leistung aus der GRV sinkt jährlich infolge aller Rentenreformen, während die zusätzlichen Bausteine der Alterssicherung z. T. erhebliche Steigerungen verzeichneten:

Wegen der angeblich zu hohen Lohnkostenanteile (s. o.) wurden die Arbeitgeberanteile eingefroren. Die Unternehmensgewinne sind noch nie so anhaltend gestiegen. Die Arbeitnehmer sollen mit 4% zusätzlich privat vorsorgen. Die Versicherungsunternehmen freuen sich auf jährlich steigende Mrd. – Einnahmen.

Die Arbeitnehmer zahlen somit fast 25% ihres Bruttoeinkommens für ihre Alterssicherung.

Als Durchschnittsverdiener werden sie aus der Gesetzlichen Rentenversicherung dann im Rentenfall gerade mal sich selbst die Sozialhilfe finanziert haben (Prof. Schmähl in der Hannoverschen Allgemeinen vom 06.06.2003). Na toll! Wer ist nun der Betrogene?

Betrogen sind die Alten und die Jungen, indem die Leistung aus der GRV allein wegen aller Rentenrechtsänderungen jährlich sinkt und die gesamten Altersvorsorgeleistungen steigen.

In Wahrheit geht es nur darum, die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeber weiter abzubauen, also um die weitere Steigerung der Unternehmensgewinne und um Steigerung der Gewinne der privaten Versicherer. Dass die Unternehmen überhaupt nicht daran denken, bei noch so hohen Gewinnen einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, haben sie hinreichend demonstriert.

Mit 25% Beitragsleistung und der Kopplung der Einkommen an die Produktivitäts- und Gewinnentwicklung der Unternehmen wären die Sozialsysteme bei Erhaltung des Leistungsniveaus sicher zu finanzieren.

Eine Lehre unserer Väter sagte, dass die Gesetzliche Rentenversicherung die einzige Geldanlage ist, die bei allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen wertneutral zur Auszahlung kam. Alle anderen Kapitalanlagen sind der Entwertung ausgesetzt. Das jüngste Beispiel lieferte die USA, die die Rentenfonds ihrer Ruheständler im letzten Irakeinsatz „verpulvert“ hat.

 

Anmerkung zur Aussage, die Anpassung der Alterseinkommen– Ost sei den Bürgern der alten Bundesländer nicht zu vermitteln:

Man müsste es mal mit der Wahrheit versuchen.

 

Anmerkung zu der Behauptung, mit Bundeszuschüssen werde seit Jahren die Rentenzahlung gestützt:

 

 

 

Anmerkung zu den im Zusammenhang mit unseren Forderungen vorgetragenen von der Bundesrepublik übernommenen „Folgen des Staatsbankrots der DDR“:

Sicher wurde die Wirtschaft auf Verschleiß gefahren und ein „Weiter so“ war nicht möglich. Aber wir leben in einem Land, das bei Investitionen in Bildung, Kindererziehung, Kinderbetreuung, in Wissenschaft und Forschung, in Zukunft im EU- 15- Ländervergleich zu wenig ausgibt und wo Fördermittel in Aktionärsgewinnen münden. Und das mit einer wahrhaft gigantischen Schuldenlast. Auch an diesen Schulden profitieren Aktionäre. Das Grundübel: Es wird immer weniger mit Wirtschaftsleistung, mit Wertschöpfung Geld verdient, sondern zunehmend mit Manipulationen (Immobilienfond Deutsche Bank) und mit Vermögensumverteilung (Subventionsnomaden, staatliche Lohnzuschüsse u. a.. m.).

Etwas mehr Sachlichkeit wäre der Situation angemessen.

 

Wenn es darum ging, die rentenrechtlichen Ansprüche aus der Nazizeit in der GRV wertneutral zu bewerten, gab es nie ein Finanzierungsproblem, selbst bei 24 im Ausland rechtskräftig verurteilten Naziaktivisten wurde Anfang 2004 die volle Rente gezahlt. Weitere Infos zur Wertneutralität des Rentenrechts sind unter www.akademikerverband-dresden.de Link Dokumente zu finden.

 

Die begründete stufenweise Angleichung des Alterseinkommens- Ost sollte von allen Sozialverbänden, Organisationen und Vereinen vorgetragen werden.

 

Anmerkung zu den aktuellen Signalen aus den Gewerkschaften:

1. Auf dem DGB-Kongress konnten unsere auf der gesamten Beitragsleistung aller Beitrittsbürger in die GRV und der Tatsache, dass die GRV- Ost auch die 2. und 3. Säule der Alterssicherung enthält, begründeten Argumente nicht eingebracht werden und unsere Forderung zur Angleichung des Alterseinkommens Ost wurde z. B. auch mit den Stimmen der IG-Metall abgelehnt.

2. Mit der Abwahl von Kollegin Dr. Engelen- Kefer ist die Vertretung einer einheitlichen Sozialpolitik und der damit zusammenwirkenden Steuerpolitik und somit über den Nutzen aus 50% des Bruttoeinkommens für die Erwerbstätigen unwahrscheinlicher, denn je. Die Kompetenz der Vorstände der Einzelgewerkschaften ist formal gestärkt. Die uneinheitlichen Interessen der Einzelgewerkschaften machen Einzelinitiativen, die nicht durchgängig abgestimmt sind, zu effektlosen Aktionen.

3. Verdi hat mit einem Vorschlag zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost (sopoaktuell Nr. 38) einen Vorschlag erarbeitet, der mit der seit dem Beitritt verflossenen Zeit und den erreichten Lebenshaltungskosten begründet ist. Damit erhält diese Aktion die Qualität eines moralischen Anspruchs. Die hier dargestellten zwingenden Sachargumente wurden bisher nicht aufgenommen.

Die kommentarlose zur Kenntnisnahme der Ausarbeitungen mit Halbwahrheiten und verkürzter Logik ist 16 Jahre nach dem Beitritt nicht mehr hinnehmbar; die Mitwirkung bei der Lösung der uns betreffenden Probleme ist einzufordern und zu organisieren.

In Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Transfer von Rentenleistungen in das Beitrittsgebiet gegen die Beitrittsbürger argumentiert wird und der Sozialbeirat im RVB 2004 S. 82 Punkt. 34 die Abkopplung der Rentenentwicklung der Beitrittsbürger fordert, ist unter den Menschen Aufklärung notwendig. Die Zeitschriften der Verbände und Organisationen wären ein kleiner Anfang.

 

D. Bauer