Stellungnahme der Seniorenvertreter
aus den DGB-Bezirken der NBL
zum Aussetzen der Rentenanpassung, der veränderten Zahlung
des
des Nachhaltigkeits-Gesetzentwurfes
Wir
erklären,
dass die jüngst eingeleiteten Maßnahmen in der Gesundheits- und Rentenpolitik
vor allem zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdienenden (z.
B. Einkünfte am Rande des Existenzminimums) gehen. Das Aussetzen der
Rentendynamisierung, die Zahlung des Vollbeitrages der Pflegeversicherung und
die Zuzahlung zur Krankenbehandlung stellen faktisch eine Rentenkürzung dar.
Die
seit dem 1. 1. 2004 geltenden Regelungen berücksichtigen in keiner Weise die
unterschiedlichen Bedingungen der Rentnerinnen und Rentner in den sechs neuen
Bundesländern.
Die
Rentenbezüge in den NBL betragen bekanntlich nur 87,9 % gegenüber den in den
alten Bundesländern gezahlten. Gemessen am Alterseinkommen in den
Altbundesländern liegen die Einkommen der Rentnerinnen und Rentner in den sechs
neuen Bundesländern nur bei ca. 70 %.
1.
gegen die Aussetzung
der Rentenanpassung. Wir Rentnerinnen und Rentner haben durch
Arbeitsleistung und jahrzehntelange Beitragszahlung ein Eigentumsrecht in Form
von Ansprüchen und Anwartschaften erworben und ein grundgesetzlich geschütztes
Recht auf Rentenzahlungen entsprechend dem Gesetz „Sozialgesetzbuch VI“, das
auch eine Dynamisierung der Renten vorsieht.
Die jährliche Anpassung hat danach entsprechend der vorangegangenen Lohn- und Gehaltsentwicklung
der beschäftigten Arbeitnehmer zu erfolgen.
2.
gegen die Zahlung des
vollen Pflegeversicherungsbeitrages. De facto stellt sie eine reale Kürzung
der Rente dar.
3.
gegen die Erhöhung
der Arzneimittel-Zuzahlung, die Zahlung einer Praxisgebühr und gegen die
Einschränkung bisher von den Krankenkassen getragenen medizinischen Leistungen.
Für all diese medizinischen Leistungen müssen wir Rentnerinnen und Rentner im
Osten Deutschlands die gleichen Beträge zahlen, obwohl in den NBL ein
geringerer aktueller Rentenwert gilt
4.
gegen die seit 1. Januar 2004 eingeführte Regelung, dass
Betriebsrenten mit dem vollen
Krankenkassen-Beitrag belegt werden. Auch diese Maßnahme die von der
Bundesregierung angestrebte Ankurbelung der Binnenkonjunktur. Nicht vorhandenes
Geld kann eben nicht im Binnenmarkt ausgegeben werden.
im
Hinblick auf den Entwurf der RV-Nachhaltigkeitsgesetzes
a)
dass die Rentenanpassung nicht ausschließlich davon bestimmt
wird, welcher Beitragssatz erreicht wird, vielmehr muss er mit einem bestimmten
Leistungsniveau verbunden sein.
b)
dass die Anpassung der Renten nicht mehr nach dem Einkommen,
sondern sich an der beitragspflichtigen Bruttolohn- und –gehaltssumme
orientieren soll.
c)
dass bei Berechnung der jährlichen Rentenerhöhung die
Riester-Anpassungsformel voll zum Nachteil der Rentner angewandt wird
d)
dass der Nachhaltigkeitsfaktor – im Zusammenhang mit dem
abzusehenden Rückgang der Beschäftigten im Verhältnis zu den Rentnern – die
Rentenanpassung weiter einschränkt.
e)
dass bisher mit keinem Wort eine gesetzliche Regelung
angestrebt wird, den aktuellen Rentenwert Ost an den aktuellen Rentenwert West
anzugleichen.
f)
dass das möglichen Renteneintrittsalter für Arbeitslose und
Altersteilzeit-Beschäftigte auf 63 Jahre angehoben wird. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters darf nicht
losgelöst von einer Erhöhung des realen Erwerbsangebotes erfolgen bzw. muss je
nach Berufsgruppe gestaltet werden (Generationen-Gerechtigkeit), damit nicht
tausende von angehenden Rentnerinnen und Rentner in die Armut getrieben werden.
Wir werden in
unseren Einzelgewerkschaften darauf hinwirken, alle Möglichkeiten zu
nutzen, in den Seniorenvertretungen und Sozialverbänden der Länder, Städte und
Gemeinden, die Politiker auf die soziale Schieflage aufmerksam zu machen und
von ihren Unterstützung in unserem Bemühen einfordern.
Wir werden eng
mit den Sozialverbänden zusammen wirken und gemeinsam Aktivitäten
gegenüber der Bundesregierung, des Bundestages und den Länderparlamenten
entwickeln. Anzuraten ist auch ein Zusammengehen mit den Seniorenvertretern der
Parteien und gesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel, durch
entsprechende Anträge und Wortmeldungen auf unser Anliegen aufmerksam zu
machen. Bei den Parteien sollten diese Probleme in ihren Aktivitäten und bei
der Formierung der Wahl- und Aktionsprogramme Berücksichtigung finden.
Vom
Bundesvorstand der DGB erwarten wir, dass er die Einzelgewerkschaften mit
geeigneten Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Forderungen mobilisiert, dass der
DGB wirksam seine Stimme gegen die vorgesehenen Rentenkürzungen und weiteren
sozialen Abbau erhebt und auch geeignete juristische Maßnahmen einleitet.
Wir wollen gemeinsam dafür kämpfen, dass ein solidarisch, wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungsmodell geschaffen wird:
-
dass die vielen Tausend Vermögenden in Deutschland zur
Finanzierung der Alterssicherung beitragen;
-
dass alle erwerbstätigen Bürger und Einkommen so wie
Arbeitnehmer an der Finanzierung des Sozialsystems beteiligen werden;
-
dass die Zahlung der Sozialbeiträge ergänzt wird durch
Abführungen, die sich an der Wertschöpfung orientieren;
-
dass alle Beschäftigten, Rentner und Pensionäre in eine
Bürgerversicherung entsprechend ihrem Einkommen einbezogen werden.
Der
DGB muss auch künftig auf die Folgen und
Konsequenzen der aktuellen Steuerpolitik für die Stabilität der Sozialsysteme,
auf die voraussichtlichen Auswirkungen, aufmerksam machen und rechtzeitig den
Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten organisieren.
Schließlich
sollten wir gemeinsam den Beschluss des 17. DGB-Bundeskongresses damit
realisieren, endlich nach 14 Jahren deutscher Einheit einen Stufenplan für
einen einheitlichen aktuellen Rentenwert zu schaffen.
Januar
2004
Berlin/Brandenburg Sachsen Thüringen Mecklenburg/Vorpommern Sachsen-Anhalt
Die originale
Stellungsnahme ist von den Verantwortlichen unterzeichnet.