Aus ND vom 17. Mai 2004 S. 18:

Zusatzversorgung hob Renten an

Potsdam(ddp).Bei den Zahlungen des Landes für DDR-Sonder- und Zusatzversorgungen könne mittelfristig "mit allmählich fallenden Ausgaben gerechnet werden", teilte Finanzministerin Dagmar Ziegler (SPD) mit. Sie sollen bis 2020 auf 109 Millionen Euro sinken. Sonder-und Zusatzversorgungssysteme haben Anteil daran, dass sich die Durchschnittsrente in Brandenburg auf 800 Euro pro Monat erhöht hat.Männer erhalten im Schnitt 1000, Frauen 600 Euro.


 

Richtigstellung dazu von Prof.Dr. Ernst Bienert aus : GBM-Akzente 5/6-2004

Benachteiligt ! 

Dass sich die Wahrheit nur schwer (oder mitunter gar nicht) durchsetzt, zeigen erneut die in den letzten Tagen veröffentlichten Auslassungen der Brandenburger Finanzministerin Dagmar Ziegler (ND vom 15./16. Mai und ND vom 17.5. jeweils Seite 18). Obwohl schon mehrfach erläutert, dass ehemaligen DDR-Zusatzversorgten ihre früheren Zusagen auf eine neben der Rente zu gewährende Zusatzversorgung mit der Rentenüberleitung aberkannt wurden, wird fälschlich immer und immer wieder gesagt, dass die auf DDR-Rechtslage beruhenden Ansprüche auf eine Zusatzversorgung bei der heutigen Rentenberechnung berücksichtigt würden. Frau Ziegler behauptet jetzt sogar, die früheren DDR-Zusatz- und Sonderversorgungen hätten die Renten in Brandenburg zu einem erheblichen Teil angehoben.

Richtig ist: alle DDR-Zusatz und Sonderversorgungen wurden beseitigt, und das Bundesverfassungsgericht hat diesen willkürlichen Eingriff in rechtmäßig erworbene Rechte auch noch als verfassungsgemäß bezeichnet. Das DDR-Recht wurde mit Wirkung VOM 1.1.1992 (Ausnahmeregelung für rentennahe Jahrgänge bis 30.6.1995) außer Kraft gesetzt, und es gibt keinerlei "Zuschüsse" zur normalen Rente, wie es Frau Ziegler behauptet. Jeder ehemalige DDR-Bürger, der früher eine Zusatz- oder Sonderversorgung besaß, erhält heute statt der früher zugesagten Versorgung eine ganz normale Rente, die wie bei jedem anderen Bürger nach den Bestimmungen des allgemeinen Rentenrechts berechnet wird. (das immer noch bestehende Rentenstrafrecht, bei dem die Rente verfassungswidrig auf eine Durchschnittsrente gekürzt wird, soll hier nicht behandelt werden). Wenn diese Rente in der Regel über der Durchschnittsrente liegt, so liegt das allein daran, dass diese Versicherten fast ausnahmslos einen Hochschulabschluss und dadurch bedingt auch ein überdurchschnittliches Gehalt hatten.

Verschwiegen wird auch jetzt wieder, dass vergleichbare Personen aus den alten Bundesländern entweder eine Beamtenpension ohne eigene Beiträge (Professoren, Lehrer, Richter u.a. Beamte) beziehen oder aber neben ihrer Rente eine Zusatzversorgung (Beschäftigte im öffentlichen Dienst) erhalten. Diese Leistungen werden bekanntlich nicht aus dem allgemeinen Rentenfonds finanziert, so dass aus diesem Grunde die Höhe der Durchschnittsrenten in Ost und West gar nicht vergleichbar ist. Vergleichbar ist nur, dass der aktuelle Rentenwert im Osten noch immer nur 87,2 % des Westwerts beträgt.

Weil Beamtenpensionen und Zusatzversorgungen im Westen nicht aus dem Rentenfonds sondern aus Steuermitteln des Bundes und der Länder finanziert werden, hat man im Rentenüberleitungsgesetz festgelegt, dass Bund und Länder auch für die Renten der ehemaligen DDR-Versorgten aufkommen sollen. Es sind zwar normale Renten; finanziert werden sie jedoch durch Steuern des Bundes und der Länder. Das mag Frau Ziegler unangenehm sein, es ändert aber nichts daran, dass die Versicherten keine Zuschüsse zu ihrer Rente erhalten. Sie sind gegenüber ihren Berufskollegen im Westen also benachteiligt und gegenüber allen anderen Rentnern im Osten nicht bevorteilt!

  Prof. Ernst Bienert