Aus ND vom 17. Mai 2004 S. 18:
Zusatzversorgung hob Renten an
Potsdam(ddp).Bei den Zahlungen des Landes für DDR-Sonder-
und Zusatzversorgungen könne mittelfristig "mit allmählich fallenden
Ausgaben gerechnet werden", teilte Finanzministerin Dagmar Ziegler (SPD)
mit. Sie sollen bis 2020 auf 109 Millionen Euro sinken. Sonder-und Zusatzversorgungssysteme
haben Anteil daran, dass sich die Durchschnittsrente in Brandenburg auf 800
Euro pro Monat erhöht hat.Männer erhalten im Schnitt 1000, Frauen
600 Euro.
Richtigstellung dazu von Prof.Dr. Ernst Bienert aus : GBM-Akzente
5/6-2004
Benachteiligt
!
Dass sich die Wahrheit nur schwer
(oder mitunter gar nicht) durchsetzt, zeigen erneut die in den letzten Tagen
veröffentlichten Auslassungen der Brandenburger Finanzministerin Dagmar Ziegler
(ND vom 15./16. Mai und ND vom 17.5. jeweils Seite 18). Obwohl schon mehrfach
erläutert, dass ehemaligen DDR-Zusatzversorgten ihre früheren Zusagen auf
eine neben der Rente zu gewährende Zusatzversorgung mit der Rentenüberleitung
aberkannt wurden, wird fälschlich immer und immer wieder gesagt, dass die
auf DDR-Rechtslage beruhenden Ansprüche auf eine Zusatzversorgung bei der
heutigen Rentenberechnung berücksichtigt würden. Frau Ziegler behauptet jetzt
sogar, die früheren DDR-Zusatz- und Sonderversorgungen hätten die Renten in
Brandenburg zu einem erheblichen Teil angehoben.
Richtig ist: alle DDR-Zusatz
und Sonderversorgungen wurden beseitigt, und das Bundesverfassungsgericht
hat diesen willkürlichen Eingriff in rechtmäßig erworbene Rechte auch noch
als verfassungsgemäß bezeichnet. Das DDR-Recht wurde mit Wirkung
VOM 1.1.1992 (Ausnahmeregelung
für rentennahe Jahrgänge bis 30.6.1995) außer Kraft gesetzt, und es
gibt keinerlei "Zuschüsse" zur normalen Rente, wie es Frau
Ziegler behauptet. Jeder ehemalige DDR-Bürger, der früher eine Zusatz- oder
Sonderversorgung besaß, erhält heute statt der früher zugesagten Versorgung
eine ganz normale Rente, die wie bei jedem anderen Bürger nach den Bestimmungen
des allgemeinen Rentenrechts berechnet wird. (das immer noch bestehende Rentenstrafrecht,
bei dem die Rente verfassungswidrig auf eine Durchschnittsrente gekürzt wird,
soll hier nicht behandelt werden). Wenn diese Rente in der Regel über der
Durchschnittsrente liegt, so liegt das allein daran, dass diese Versicherten
fast ausnahmslos einen Hochschulabschluss und dadurch bedingt auch ein überdurchschnittliches
Gehalt hatten.
Verschwiegen wird auch jetzt
wieder, dass vergleichbare Personen aus den alten Bundesländern entweder eine
Beamtenpension ohne eigene Beiträge (Professoren, Lehrer, Richter u.a. Beamte)
beziehen oder aber neben ihrer Rente eine Zusatzversorgung (Beschäftigte im
öffentlichen Dienst) erhalten. Diese Leistungen werden bekanntlich nicht aus
dem allgemeinen Rentenfonds finanziert, so dass aus diesem Grunde die Höhe
der Durchschnittsrenten in Ost und West gar nicht vergleichbar ist. Vergleichbar
ist nur, dass der aktuelle Rentenwert im Osten noch immer nur 87,2 % des Westwerts
beträgt.
Weil Beamtenpensionen und Zusatzversorgungen
im Westen nicht aus dem Rentenfonds sondern aus Steuermitteln des Bundes und
der Länder finanziert werden, hat man im Rentenüberleitungsgesetz festgelegt,
dass Bund und Länder auch für die Renten der ehemaligen DDR-Versorgten aufkommen
sollen. Es sind zwar normale Renten; finanziert werden sie jedoch durch Steuern
des Bundes und der Länder. Das mag Frau Ziegler unangenehm sein, es ändert
aber nichts daran, dass die Versicherten keine Zuschüsse zu ihrer Rente erhalten.
Sie sind gegenüber ihren Berufskollegen im Westen also benachteiligt und gegenüber
allen anderen Rentnern im Osten nicht bevorteilt!
Prof. Ernst Bienert