Petition eines ehemaligen
Berufskraftfahrers beim MFS
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
20.11.2004
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 22.06.2004
und 27.07.2004 zum § 7 AAÜG sowie vom 23.06.2004 zum § 6 AAÜG veranlassen
mich, mich wiederholt an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zu
wenden. Als ehemaliger Bürger der DDR und ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums
für Staatssicherheit betreffen mich die o. g. Beschlüsse des BVerfG unmittelbar.
Seit 1990 wird mir als ehemaliger
Mitarbeiter des MfS/AfNS eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
der Bundesrepublik Deutschland in Höhe der Durchschnittsrente aller Versicherten
der DDR gezahlt. In meiner gesamten Tätigkeit im MfS habe ich von meinem Bruttogehalt
ständig 10% in das Versorgungssystem des MfS/AfNS eingezahlt. Meine Dienststelle
zahlte den gleichen Betrag ein. Mein Jahreseinkommen war weniger als 31.800
Mark. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 23.06.2004 zu
sogenannten E3-Fällen den § 6 AAÜG als mit Artikel 3, Abs. 1, Grundgesetz
unvereinbar erklärt und bis zum 30.06.2005 eine verfassungsgemäße Regelung
gefordert. Auf mich bezogen bedeutet das, dass leitende Partei- und Staatsfunktionäre
der DDR, die mehr als 31.800 Mark Jahreseinkommen erzielten, nach der Meinung
der Richter des Bundesverfassungsgerichtes keine überhöhten Bezüge erzielten.
Dieser Personenkreis hatte aber in unterschiedlicher Weise direkten Einfluß
auf die Arbeit des MfS. Im Verhältnis zu § 7, Abs. 1, möchte ich auf den Widersinn
des Beschlusses des BVerfG zu § 6 AAÜG hinweisen. Die Entgelte der sog. E3-Gehaltsempfänger
über 31.800 Mark werden durch das BVerfG als nicht verfassungskonform (§6
AAÜG) bezeichnet, ich als ehemaliger Mitarbeiter des MfS/AfNS unter 31.800
Mark Jahreseinkommen soll aber privilegiert gewesen sein und unterliege weiterhin
der Strafrentenregelung.
Ich war die meiste
Zeit meiner Dienstjahre beim MfS Berufskraftfahrer, habe jahrelang als Kraftfahrer
bei den Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten der DDR in Berlin/West
gearbeitet.
Ich bin der Meinung, dass dieser Widerspruch einer erneuten Klärung bedarf. Hier sollten entsprechende Maßnahmen durch den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingeleitet werden, um die offensichtlichen Widersprüche und die damit verbundene Ungleichbehandlung (Artikel 3 GG) aller Betroffenen zu beenden. Im Beschluß des BVerfG vom 22.06.2004 zum § 7 AAÜG wird gesagt, daß eine verfassungsrechtliche Bewertung der Vorschriften des § 7, Abs. 1 AAÜG zulässig ist, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorliegen, welche eine erneute Überprüfung rechtfertigen können. Ich möchte hiermit den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages ersuchen, Maßnahmen zu unterstützen, die auf eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse des MfS im Vergleich zur Volkswirtschaft der DDR und zu anderen Versicherungssystemen zu erreichen. Solange sich das Bundesverwaltungsamt und die BUST-Behörde weigern, die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dafür weder von der Bundesregierung, noch vom Bundestag oder dem BVerfG dazu den Auftrag erhalten, bleibt diese Möglichkeit illusorisch.
Ich möchte Sie dringend bitten, diese Blockadehaltung zentraler Bundesbehörden überwinden zu helfen.Ich bitte den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages seinen Einfluß geltend zu machen, mit der ausstehenden Novellierung des § 6 AAÜG bis zum 30.06.2005 gleichzeitig die letzten rentenstrafrechtlichen Bestimmungen in § 7 AAÜG endgültig zu beseitigen. Die bisherige Regelung zu meiner gekürzten Rente ist m.E. mit dem Gleichheitsgrundatz des GG, dem Artikel 3, Abs. 1 und dem Schutz des Eigentums, Artikel 14 GG, unvereinbar. Die mir gemäß der Verfassung garantierten Grundrechte werden negiert. Mein Erwarten geht darauf hinaus, dass das für mich bestehende Rentenstrafrecht beseitigt wird und die Wertneutralität des Rentenrechts in der Bundesrepublik Deutschlands für jeden Bürger wieder hergestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen