Ein 76-jähriger MfS-Rentner schreibt an den Petitionsausschuss des Bundestages:

„… In einem Urteil vom 28.04.1999 stellte das BVferG ausdrücklich fest, dass eine Gruppe von Normaladressaten im Verhältnis zu anderen Normaladressaten nicht schlechter gestellt werden darf.

Ich bin Jahrgang 1928, geboren in Weipert. Meine Eltern waren Mitglied der Kommunistischen Partei der Tschechoslowkei. Aufgrund des Einmarsches der deutschen faschistischen Truppen war meine Familie gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und nach Prag zu emigrieren. Der Teil unserer Verwandtschaft, der den Weg in die Emigration nicht schaffte, kam aufgrund ihrer kommunistischen Gesinnung in Konzentrationslagern um. 1939, nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Prag, mussten wir das Land verlassen und in die ehemalige Sowjetunion emigrieren. Dort erlernte ich den Beruf eines Maschinisten sowie die russische Sprache. Nach Kriegsende 1945 kehrten wir nach Weipert zurück. Durch die Aussiedlung der Deutschstämmigen nach Deutschland wurden wir 1946 in Mecklenburg angesiedelt. Ich nahm die Arbeit als Dolmetscher der sowjetischen Stadtkommandantur Parchim auf. 1948 bewarb ich mich bei der Deutschen Volkspolizei und wurde aufgenommen. Im Jahre 1949 wurde ich Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, arbeitete dort bis zu meiner Rente im Jahre 1988.

Während der Zeit der Emigration besuchte ich verschiedene Grundschulen in der Tschechoslowakei und Russland in der Landessprache.

Ich besuchte über zwei Jahre die Abendschule (Volksschule) in Rostock, vor allem um meine Deutschkenntnisse zu festigen. Weiterhin wurde ich für ein Jahr an die Bezirksparteischule in Ballenstedt delegiert. Im Jahre 1971 begann ich das vierjährige Fernstudium zum Diplomjuristen an der Juristischen Hochschule Potsdam. 1975 erwarb ich den Titel Diplomjurist.

Die genannten Schulen und Qualifizierungen entsprechen vielen Lebensläufen anderer DDR-Bürger meines Jahrganges. Es stellt sich mir die Frage, warum diese Qualifikation nicht der eines Normaladressaten ebenbürtig sein soll.

Weiterhin möchte ich betonen, dass bereits auf der 2 + 4-Konferenz durch den damaligen Bundeskanzler, Herrn Dr. Helmut Kohl, die Feststellung getroffen wurde, der Kalte Krieg sei vorbei. Diese Aussage trifft ja wohl nicht zu, denn folgendes persönliches Beispiel straft sie Lügen: Im Jahre 1997 wurde mir durch Beschluss der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz mitgeteilt, dass mir die laufende Entschädigungsrente abzuerkennen sei. Diesen Beschluss unterschrieb auch Herr Prof. Dr. Papier. Zeitgleich mit dieser Zustellung fand in Dresden ein Ritterkreuztreffen statt. Ehrenbegleiter waren Offiziere der Bundeswehr. Das heißt für mich und viele klar Denkende, dass Kriegsverbrecher geehrt und die von ihnen Verfolgten bestraft werden, u. a. durch die Strafrente…“