Ein 76-jähriger MfS-Rentner schreibt an den
Petitionsausschuss des Bundestages:
„…
In einem Urteil vom 28.04.1999 stellte das BVferG ausdrücklich fest, dass eine Gruppe
von Normaladressaten im Verhältnis zu anderen Normaladressaten nicht schlechter gestellt
werden darf.
Ich
bin Jahrgang 1928, geboren in Weipert. Meine Eltern waren Mitglied der Kommunistischen
Partei der Tschechoslowkei. Aufgrund des Einmarsches der deutschen faschistischen
Truppen war meine Familie gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und nach Prag
zu emigrieren. Der Teil unserer Verwandtschaft, der den Weg in die Emigration
nicht schaffte, kam aufgrund ihrer kommunistischen Gesinnung in Konzentrationslagern
um. 1939, nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Prag, mussten wir das
Land verlassen und in die ehemalige Sowjetunion emigrieren. Dort erlernte
ich den Beruf eines Maschinisten sowie die russische Sprache. Nach Kriegsende
1945 kehrten wir nach Weipert zurück. Durch die Aussiedlung der
Deutschstämmigen nach Deutschland wurden
wir 1946 in Mecklenburg angesiedelt. Ich nahm die Arbeit als Dolmetscher der
sowjetischen Stadtkommandantur Parchim auf. 1948 bewarb ich mich bei der Deutschen
Volkspolizei und wurde aufgenommen. Im Jahre 1949 wurde ich Mitarbeiter des
Ministeriums für
Staatssicherheit, arbeitete dort bis zu meiner Rente im Jahre 1988.
Während der Zeit der Emigration
besuchte ich verschiedene Grundschulen in der Tschechoslowakei und Russland
in der Landessprache.
Ich
besuchte über
zwei Jahre die Abendschule (Volksschule) in Rostock, vor allem um meine Deutschkenntnisse
zu festigen. Weiterhin wurde ich für ein Jahr an die Bezirksparteischule
in Ballenstedt delegiert. Im Jahre 1971 begann ich das vierjährige Fernstudium zum Diplomjuristen
an der Juristischen Hochschule Potsdam. 1975 erwarb ich den Titel Diplomjurist.
Die
genannten Schulen und Qualifizierungen entsprechen vielen Lebensläufen anderer DDR-Bürger meines Jahrganges. Es stellt
sich mir die Frage, warum diese Qualifikation nicht der eines Normaladressaten
ebenbürtig sein soll.
Weiterhin
möchte
ich betonen, dass bereits auf der 2 + 4-Konferenz durch den damaligen Bundeskanzler,
Herrn Dr. Helmut Kohl, die Feststellung getroffen wurde, der Kalte Krieg sei
vorbei. Diese Aussage trifft ja wohl nicht zu, denn folgendes persönliches
Beispiel straft sie Lügen:
Im Jahre 1997 wurde mir durch Beschluss der Kommission der Bundesrepublik
Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz mitgeteilt,
dass mir die laufende Entschädigungsrente abzuerkennen sei. Diesen Beschluss unterschrieb
auch Herr Prof. Dr. Papier. Zeitgleich mit dieser Zustellung fand in Dresden
ein Ritterkreuztreffen statt. Ehrenbegleiter waren Offiziere der Bundeswehr.
Das heißt
für mich und viele klar Denkende,
dass Kriegsverbrecher geehrt und die von ihnen Verfolgten bestraft werden,
u. a. durch die Strafrente…“