Ein 84-jähriger MfS-Rentner schreibt an den Petitionsausschuss des Bundestages:
„...
Ich befinde mich im 84. Lebensjahr, bin 90 % schwerbehindert und habe keine
Aussicht, eine über den langwierigen
Instanzenweg verlaufende erneute Klage bis zum BVG zu überleben. Die rentenrechtlichen Regelungen für ehem. MfS-Angehörige, die sich dann im AAÜG niederschlugen,
wurden ursprünglich
damit begründet, dass gegenüber anderen Bereichen überhöht gezahlte Entgelte
bei der Rentenberechnung abgebaut werden sollten. Meine
eigene Rentenbiografie belegt jedoch, dass ich keine überhöhten Entgelte bezogen habe, aber nunmehr gegenüber
Rentnern, die gleichgelagerte Tätigkeiten in anderen Bereichen ausübten,
eine drastische Rentenminderung und Schlechterstellung erfahre, was aus nachstehender Gegenüberstellung hervorgeht, der
die Rentenbescheide zugrunde liegen. Für
die Zeit vor meiner Tätigkeit im MfS liegen meiner Rente an Entgeltpunkten
zugrunde:
1940:
1.5180 E-Punkte
1950:
1.8084 E-Punkte
1951:
1.8017 E-Punkte
1952: 1.8072 E-Punkte
Für
die Zeit im MfS 1953 bis 1986 werden mir pro Jahr angerechnet:
1.0000 Entgelt-Punkte…
…Durch die Nichtberücksichtigung meines tatsächlichen Einkommens
in den Jahren 1953 - 1986 und die Beschränkung der Entgeltpunkte
auf 1.0000 jährlich reduzierten sich zugleich die für meine 9-jährige beitragsfreie Zeit (Kriegseinsatz und Kriegsgefangenschaft
in der Sowjet-Union) anzurechnenden durchschnittlichen Entgeltpunkte
drastisch, so dass ich doppelt bestraft werde. Wäre ich bei meiner Einberufung
zur Wehrmacht der Aufforderung nachgekommen, mich als Berufssoldat zu verpflichten
oder wäre ich Angehöriger der Waffen-SS geworden, würde
mir für diese 9 Jahre heute eine ungekürzte volle Rente gewährt, selbst wenn
ich an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen wäre.
Im
Hinblick auf den Beschluß des Bundessozialgerichtes vom 18.12.1998 mit dem
den lettischen Veteranen der Waffen-SS
eine Rente zugesichert wird, während mit einem Beschluß des gleichen Gerichtes
meine ohnehin schon drastisch
gekürzte Rente noch weiter vermindert wird, indem für mich und alle ehem.
MfS-Angehörigen unter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
des Artikels 3 des Grundgesetzes die niedrigeren Dynamisierungs-Sätze West gelten (für alle anderen Rentner
der neuen Bundesländer gelten die höheren Sätze
Ost) wurde ich praktisch zu einem Bürger 2. Klasse degradiert.
Ich lasse
mir dennoch meinen aufrechten Gang nicht nehmen, da ich auf ein makelloses
Leben zurück blicken kann und gesellschaftlich
Achtung genieße…“