Aus der Petition eines ehem. Angehörigen
der HA I/Volksmarine
„…
Ich war von 1955 bis 1990 Angehöriger des MfS /AfNS und habe 34 Jahre Dienst im MfS/AfNS geleistet.
Während dieser Zeit wurden regelmäßig 10 % meines Bruttoverdienstes
in das Sonderversorgungssystem des MfS /AfNS eingezahlt. Die gleiche Summe
wurde nochmals vom Ministerium gezahlt.
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
die mir seit 1.8.1995 gezahlt wird, wurde seit diesem Zeitpunkt, für 34 Dienstjahre, auf den Durchschnitt
aller Versicherten (1.0 EP) gekürzt. Damit
wurden mir 23,7593 Entgeltpunkte weniger angerechnet, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze
möglich
wären. Derzeit werde ich somit
monatlich mit 545,00 Euro Rentenentzug bestraft.
Ich
betrachte dieses Vorgehen als einen unverhältnismäßigen Eingriff in meine eigentumsrechtlich
geschützte
Rentenanwartschaft. Ich sehe hierin eine Verletzung des Grundgesetzbuches Art.3.Abs.1. durch den Gesetzgeber.
Das
hat auch das BVerfGE unterstrichen indem es in seinem Beschluß vom 23.6.2004 u. a. ausführte..." Er (der Gesetzgeber)
verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders
als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede
von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, das sie die ungleiche Behandlung
rechtfertigen könnten.“
Nach
Absolvierung einer Offiziersschule war ich in der Volksmarine als Bordoffizier
eingesetzt und wurde im Juni 1955 durch die militärische Abwehr übernommen. 24 Jahre war ich
nach Abschluß eines Hochschulstudiums als
Leiter einer Diensteinheit der Abwehr in einem Verband der Volksmarine tätig. Mein Gehalt war nicht höher als für vergleichbare Dienststellungen
in der NVA. Die Abwehroffiziere in meiner
Dienststelle waren fast ausschließlich Absolventen
der Offiziersschule
(4 Jahre Offiziershochschule der Volksmarine) und mußten nach einer ca. 2 jährigen Dienstzeit in der Marine
sogar mit 1-2 Vergütungsstufen
über Stellenplan eingestellt werden. Von überhöhten Gehältern, zumindest für den Bereich der militärischen Abwehr kann also gar
keine Rede sein.“