Aus der Petition eines ehem. Angehörigen der HA I/Volksmarine

„… Ich war von 1955 bis 1990 Angehöriger des MfS /AfNS und habe 34 Jahre Dienst im MfS/AfNS geleistet.

Während dieser Zeit wurden regelmäßig 10 % meines Bruttoverdienstes in das Sonderversorgungssystem des MfS /AfNS eingezahlt. Die gleiche Summe wurde nochmals vom Ministerium gezahlt.

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die mir seit 1.8.1995 gezahlt wird, wurde seit diesem Zeitpunkt, für 34 Dienstjahre, auf den Durchschnitt aller Versicherten (1.0 EP) gekürzt. Damit wurden mir 23,7593 Entgeltpunkte weniger angerechnet, die bis zur Beitrags­bemessungsgrenze möglich wären. Derzeit werde ich somit monatlich mit 545,00 Euro Rentenentzug bestraft.

Ich betrachte dieses Vorgehen als einen unverhältnismäßigen Eingriff in meine eigen­tumsrechtlich geschützte Rentenanwartschaft. Ich sehe hierin eine Verletzung des Grundgesetzbuches Art.3.Abs.1. durch den Gesetzgeber.

Das hat auch das BVerfGE unterstrichen indem es in seinem Beschluß vom 23.6.2004 u. a. ausführte..." Er (der Gesetzgeber) verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, das sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.“

Nach Absolvierung einer Offiziersschule war ich in der Volksmarine als Bordoffizier eingesetzt und wurde im Juni 1955 durch die militärische Abwehr übernommen. 24 Jahre war ich nach Abschluß eines Hochschulstudiums als Leiter einer Diensteinheit der Abwehr in einem Verband der Volksmarine tätig. Mein Gehalt war nicht höher als für vergleichbare Dienststellungen in der NVA. Die Abwehroffiziere in meiner Dienststelle waren fast ausschließlich Absolventen der Offiziersschule (4 Jahre Offiziershochschule der Volksmarine) und mußten nach einer ca. 2 jährigen Dienstzeit in der Marine sogar mit 1-2 Vergütungsstufen über Stellenplan eingestellt werden. Von überhöhten Gehältern, zumindest für den Bereich der militärischen Abwehr kann also gar keine Rede sein.“