Absender Datum
Die Bundesbeauftragte für
die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR
Frau Marianne Birthler
Otto-Braun-Str. 70-72
10178 Berlin
Sehr geehrte Frau Birthler,
mit diesem Schreiben wende
ich mich gegen Ihre Weigerung, aus den Unterlagen des MfS/AfNS vom
Bundesverwaltungsamt ermittelte Daten herauszugeben, wie Sie in dem ablehnenden
Bescheid vom 23. September 2005 an ISOR e. V. verfügen. Ich bin Mitglied der
ISOR e. V. und persönlich von dieser Ablehnung betroffen.
Das Bundesverfassungsgericht
hat in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2004 zur Verfassungsmäßigkeit von § 7
AAÜG eine erneute Überprüfung in Aussicht gestellt, wenn neue rechtserhebliche
Tatsachen über die Einkommensverhältnisse des MfS/AfNS vorgelegt werden.
Diese rechtliche Möglichkeit
kann nur dann wahrgenommen werden, wenn Sie die in Ihrer Behörde vorhandenen
Daten meinem Verein, ISOR e. V., dazu zugänglich machen. Nach meinem
Rechtsverständnis verstößt diese Weigerung Ihrer Behörde gegen allgemein
rechtsstaatliche Prinzipien und gegen meine Persönlichkeitsrechte.
Ich bitte Sie, dieses
Schreiben als Beschwerde im Sinne des Artikels 17 Grundgesetz zu behandeln und
erwarte Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen