Absender                                                                                           Datum

 

 

 

 

 

 

 

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR

Frau Marianne Birthler

 

Otto-Braun-Str. 70-72

10178 Berlin

 

 

 

Sehr geehrte Frau Birthler,

 

mit diesem Schreiben wende ich mich gegen Ihre Weigerung, aus den Unterlagen des MfS/AfNS vom Bundesverwaltungsamt ermittelte Daten herauszugeben, wie Sie in dem ablehnenden Bescheid vom 23. September 2005 an ISOR e. V. verfügen. Ich bin Mitglied der ISOR e. V. und persönlich von dieser Ablehnung betroffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2004 zur Verfassungsmäßigkeit von § 7 AAÜG eine erneute Überprüfung in Aussicht gestellt, wenn neue rechtserhebliche Tatsachen über die Einkommensverhältnisse des MfS/AfNS vorgelegt werden.

Diese rechtliche Möglichkeit kann nur dann wahrgenommen werden, wenn Sie die in Ihrer Behörde vorhandenen Daten meinem Verein, ISOR e. V., dazu zugänglich machen. Nach meinem Rechtsverständnis verstößt diese Weigerung Ihrer Behörde gegen allgemein rechtsstaatliche Prinzipien und gegen meine Persönlichkeitsrechte.

Ich bitte Sie, dieses Schreiben als Beschwerde im Sinne des Artikels 17 Grundgesetz zu behandeln und erwarte Ihre Antwort.

 

 

Mit freundlichen Grüßen