Aus
der Petition eines ehem. Mitarbeiters der Spionageabwehr des MfS
„... Ich war
von 1959 bis 1990 Mitarbeiter des MfS und hier überwiegend im Bereich der
Spionageabwehr tätig. Die Spionageabwehr ist in allen Ländern der Welt eine
legitime Aufgabe. Sie sollte ursprünglich auch in einen Verfassungsschutz
der DDR überführt werden, ohne dass es hiergegen ernsthafte Einwände gegeben
hätte. Niemand kommt sonst auf die Idee, dass bestenfalls ein Durchschnittseinkommen
und eine davon abgeleitete Durchschnittsrente durch Arbeit und Leistung in
diesem qualifizierten Tätigkeitsfeld von Geheimdiensten gerechtfertigt sei.
Wie unbestreitbar feststeht, war die Spionageabwehr des MfS der Spionage der
bundesdeutschen Geheimdienste und ihrer westlichen Verbündeten deutlich überlegen.
Es wäre demzufolge eher gerechtfertigt, die Pensionszahlungen an die bundesdeutschen
Geheimdienstler nach ihrer Rechtfertigung durch Arbeit und Leistung zu überprüfen…“