Aus der Petition eines ehem. Mitarbeiters der Spionageabwehr des MfS

 

„... Ich war von 1959 bis 1990 Mitarbeiter des MfS und hier überwiegend im Bereich der Spionageabwehr tätig. Die Spionageabwehr ist in allen Ländern der Welt eine legitime Aufgabe. Sie sollte ursprünglich auch in einen Verfassungsschutz der DDR überführt werden, ohne dass es hiergegen ernsthafte Einwände gegeben hätte. Niemand kommt sonst auf die Idee, dass bestenfalls ein Durchschnittseinkommen und eine davon abgeleitete Durchschnittsrente durch Arbeit und Leistung in diesem qualifizierten Tätigkeitsfeld von Geheimdiensten gerechtfertigt sei. Wie unbestreitbar feststeht, war die Spionageabwehr des MfS der Spionage der bundesdeutschen Geheimdienste und ihrer westlichen Verbündeten deutlich überlegen. Es wäre demzufolge eher gerechtfertigt, die Pensionszahlungen an die bundesdeutschen Geheimdienstler nach ihrer Rechtfertigung durch Arbeit und Leistung zu überprüfen…“