Aus der Petition eines OibE aus dem Ministerrat der DDR

 

„… Ich war Leiter der Kfz-Verwaltung des Ministerrates der DDR. Meine Qualifikation: abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom) und zusätzlich Meister für Maschinenbau.

Für mich ergibt sich folgende Situation: die Leiter der Fahrdienste/ Fahrbereitschaften der Ministerien und Ämter der DDR, einschließlich des MdI und des MfNV, deren Leiter beide jeweils Oberst waren, erhalten ihre Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mir wird das nicht gewährt, obwohl ich als Leiter der Kfz-Verwaltung des Ministerrates (vergleichbar mit der Fahrbereitschaft des Bundestages) ihnen gegenüber sogar Anleitungsaufgaben wahrgenommen habe.. Alle mir in meiner Funktion als Leiter der Kfz-Verwaltung dienstlich unterstellten 183 Mitarbeiter (Kraftfahrer, Verkehrsmeister, ingenieurtechnisches Personal) sind rentenrechtlich besser gestellt als ich und erhalten in der Praxis auch tatsächlich beachtlich höhere Rentenbezüge bei Eintritt des Rentenfalls. Wie soll ich mir das erklären, wenn das BVerfG im Urteil vom 20. 04. 1999 ausdrücklich feststellt das eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten nicht schlechter gestellt werden darf. Mein Versicherungsträger begründet das mit gesetzlichen Regelungen, die er nicht zu verantworten hat…“