„…Zum Sachverhalt, ich war 37 Jahre Mitarbeiter des
Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des AfNS. Seit Erlass des Gesetzes
über die Wehrpflicht in der DDR war die Tätigkeit im MfS Bestandteil
der Wehrpflicht und galt als Wehrersatzdienst, ich war Berufssoldat.
Aus diesem Status ergaben sich für mich auch alle Anforderungen, die aus
einem militärischen Dienst resultieren. Dazu gehörten unter anderem
die entsprechende Qualifizierung je nach Dienststellung, in meinem Fall der
Hochschulabschluss, aber auch besondere Anforderungen hinsichtlich der Tagesarbeitszeit,
ständiger Bereitschaften, Begrenzung der Urlaubszeiten und viele andere
Dinge, die in den meisten zivilen Berufen nicht in diesem Ausmaß zu verzeichnen
sind. Entsprechend dem Status Berufsoldat war auch meine Besoldung nach Befehlen
und Ordnungen geregelt. Dazu gehörten die Dienstlaufbahnordnung, die Besoldungsordnung,
Qualifikationsmerkmale für die jeweilige Dienststellung usw.
Entsprechend meiner jeweiligen Dienststellung, des Dienstgrades und des Dienstalters
wurden meine Dienstbezüge errechnet und besteuert. Der Beitragssatz für
die künftige Rente war aufgrund des Sonderversorgungssystems für die
militärischen Organe wesentlich höher als in zivilen Bereichen. Ich
habe also nach den Gesetzen der DDR auf reguläre Weise Rentenansprüche
erworben. Diese werden mit der Reduzierung des Berechnungsfaktors auf 1.0 Rentenpunkte
willkürlich reduziert.
Es gibt kein Gesetz, mit dem die Bestimmungen über die Wehrpflicht in der
DDR und die daraus resultierenden Konsequenzen, wie Besoldung oder Fortbestand
erworbener Ansprüche, aufgehoben wurden, schon gar nicht rückwirkend.
Der Beschluss der Volkskammer der DDR über die Kürzung des Rentenbetrages
für ehemalige Mitarbeiter des MfS auf 990,-DM kann keinesfalls als Aufhebung
des Gesetzes über die Wehrpflicht und daraus folgende Ordnungen Gültigkeit
haben. Er ist mit Sicherheit nicht nach Prüfung obengenanter Faktoren und
daraus resultierender Folgen und Konsequenzen gefasst worden. Er kam in einer
Situation und Atmosphäre zustande, in der das Wirken des MfS in unverantwortlicher
Weise verfälscht, Horrorszenarien verbreitet, die Mitarbeiter diffamiert
und gesellschaftlich ausgegrenzt wurden.
Aber selbst die Anwendung dieses Volkskammerbeschlusses würde für
die Rentenberechnung 1,28 Punkte und nicht wie jetzt 1.0 betragen…“