In guter Hoffnung!

„Guter Hoffnung“ zu sein, ist eigentlich das Privileg werdender Mütter und Väter. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel.

Auch im vorgeschrittenen Alter darf man im übertragenen Sinne auf die Erfüllung so mancher Lebenswünsche noch in „guter Hoffnung“ schwelgen.

Wir alt Gewordenen haben nicht mehr die Hoffnung auf eigenen Nachwuchs. Unsere gute Hoffnung gilt einem gerechten Alterseinkommen. „Gute Hoffnung“ dieser Art hat uns bisherigen bundesdeutschen Strafrentnern der Leitartikel in „ISOR aktuell“ Nr. 4 /2010 verkündet. Dieser Artikel eröffnet zwar keinen all zu sonnigen Horizont am politischen und juristischen Himmel. Wer den Wortlaut genau gelesen und hinterfragt hat, wird den Optimismus, mit dem er formuliert ist, aber bestimmt erkannt haben.

Wir Strafrentner haben die Argumente und Beweise dank der erwähnten Gutachten auf unserer Seite.

Nun müssen sich in Verfassungsrecht und Politik „Geburtshelfer“ finden, die ein neues Gesetz zur Beseitigung von Rentenstrafrecht und Wiederherstellung von Wertneutralität im Rentenrecht „zur Welt bringen“. Die Googlesuche im Internet nach „Geburtshelfern“ dieser speziellen Ausbildung wird ergebnislos verlaufen. Suchen müssen wir wohl eher in der viel gepriesenen Demokratie und ihren Verfassungsgrundsätzen. Werden die „roten Roben“ und die sich selbst als verschworene Demokraten bezeichnenden Abgeordneten im Bundestag sich in sachlicher Art und Weise mit den in den aktuellen Gutachten nachgewiesenen neuen Tatsachen  auseinandersetzen und sie letztendlich anerkennen? Fühlen sie sich in der Tat der „Demokratie“ verpflichtet, müssten sie es tun !

Bleiben wir also „in guter Hoffnung“ auf eine Neugeburt eines Rentenüberleitungsgesetzes ohne den Strafrentenparagrafen „Sieben“!

Manfred Wild, TIG Köpenick

Mai 2010