Neues aus dem Hause Birthler

Die Infamie der Birthler-Behörde ist grenzenlos wenn es nur darum geht, Unwahrheiten über das MfS zu verbreiten. Da gibt es einen Angestellten in der Außenstelle Rostock, der ein übles Machwerk mit dem Titel "NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR" auf Steuerzahlerkosten herausgebracht hat. Und sofort sind selbstverständlich willige Medien zur Stelle und titeln "Antifaschismus - der letzte Mythos der DDR ist zerstört", oder "Der antifaschistische Schutzwall ist als hohle Propagandaphrase entlarvt“.
Worum geht es? Der Buchautor versucht nachzuweisen, dass das MfS Nazi- und Kriegsverbrecher des Dritten Reiches in der DDR gedeckt und sie vor Bestrafung geschützt hat, indem man sie mit dem belastenden Wissen erpresst und sodann als Inoffizielle Mitarbeiter angeworben hat. Dazu hat er 35 namentliche Einzel -"Fälle" ehemaliger DDR-Bürger nach Aktenlage recherchiert. Wohlgemerkt: Es soll sich bei dem Vorwurf nicht um Mitläufer oder Unbelastete des Naziregimes handeln, die es auch in der DDR zu Tausenden gab, sondern um NS-Täter, um Verbrecher! Einem Beweisführungsanspruch werden die Fallbeschreibungen allerdings nicht gerecht, die vorgeblichen NS-Verbrechen werden den Betreffenden mit der Begrifflichkeit "mutmaßlich" angehängt. Abhängig gemacht von Dienstgrad, Dienststellung und Einsatzort. Das sind sicherlich bedeutsame Indizien für eine Untersuchungstätigkeit, aber sie müssen bewiesen werden. Und wenn es dann nicht "reicht"? Die bösartigen Unterstellungen gegen das MfS gipfeln in der Aussage, "es sei nachweisbar, dass es keine Einzelfälle waren, da vermutlich alle territorialen Diensteinheiten des MfS und etliche Hauptabteilungen in der Zentrale des Ministeriums diesen Personenkreis genutzt haben, zumeist inoffiziell".

Historische Wahrheit ist jedoch, dass das MfS personell wie auch von den Ziel- und Aufgabenstellungen von Beginn an konsequent antifaschistisch ausgerichtet war. Ein Abweichen davon hätten bereits die seinerzeitigen sowjetischen Berater nicht zugelassen. Etliche Operativvorgänge wurden durch operative Diensteinheiten aller Ebenen mit dem Verdacht auf faschistische Verbrechen durch DDR-Bürger nach den Vorschriften des StGB der DDR bearbeitet, Ermittlungsverfahren durch das Untersuchungsorgan durchgeführt und nach Aufklärung aller wesentlichen Tatumstände an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bei Gericht übergeben. Hierüber existiert umfangreiches Archivmaterial; hieran war und ist auch nichts geheim. Das der Umgang mit NS-Tätern im Westen gänzlich anders war, ist ebenso historisch belegt und braucht hier nicht weiter ausgeführt zu werden.

Ich habe dem Buchautor einen längeren Brief geschrieben und ihm die in einer "neuen Theorie" gipfelnde gemutmaßte NS-Schutzfunktion des MfS als unseriös und als das vorgeworfen, was sie tatsächlich sein soll: Man prügelt auf den einen und meint in Wirklichkeit die DDR und ihre gesellschaftliche Alternative. Ihr erwiesener Antifaschismus muss ein dauernder Dorn im Auge der politischen Klasse der BRD sein und bringt sie ständig in Erklärungszwiespalt. Zu seiner eigenen Läuterung habe ich ihm darüber hinaus empfohlen, insbesondere das Weisungsgefüge des MfS in den 50-er und 60-er Jahren einzusehen (auch das des Dienstzweiges Kriminalpolizei der DVP). NS-Verbrechen aufzudecken nahm immer einen vorrangigen Platz ein; an keiner Stelle war jedoch statt dessen (alternativ) deren operative Einbeziehung vorgesehen. Einen Mitarbeiter mit einem derartigen Vorschlag hätte ich zur psychologischen Begutachtung überwiesen. Fazit: Ich lasse mir und meinen ehemaligen Mitarbeitern von niemandem weder meine antifaschistische Gesinnung noch Handlungsweise absprechen. Die Vorstellung des Buchtitels in der "Schweriner Volkszeitung" Anfang Dezember war offensichtlich nicht zufällig, wurde just im gleichen Zeitraum der letzte Teil einer ständigen Ausstellung der Landeszentrale für politische (Un) Bildung in Schwerin eröffnet, der das MfS in eine Reihe mit dem faschistischen Deutschland stellt.

Karl Bachmann, Schwerin