Neues aus dem Hause Birthler
Die Infamie der Birthler-Behörde
ist grenzenlos wenn es nur darum geht, Unwahrheiten über das MfS
zu verbreiten. Da gibt es einen Angestellten in der Außenstelle Rostock,
der ein übles Machwerk mit dem Titel "NS-Verbrecher und Staatssicherheit.
Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR" auf Steuerzahlerkosten herausgebracht
hat. Und sofort sind selbstverständlich willige Medien zur Stelle und
titeln "Antifaschismus - der letzte Mythos der DDR ist zerstört",
oder "Der antifaschistische Schutzwall ist als hohle Propagandaphrase
entlarvt“.
Worum geht es? Der Buchautor versucht nachzuweisen, dass das MfS Nazi- und
Kriegsverbrecher des Dritten Reiches in der DDR gedeckt und sie vor Bestrafung
geschützt hat, indem man sie mit dem belastenden Wissen erpresst und
sodann als Inoffizielle Mitarbeiter angeworben hat. Dazu hat er 35 namentliche
Einzel -"Fälle" ehemaliger DDR-Bürger nach Aktenlage recherchiert.
Wohlgemerkt: Es soll sich bei dem Vorwurf nicht um Mitläufer oder Unbelastete
des Naziregimes handeln, die es auch in der DDR zu Tausenden gab, sondern
um NS-Täter, um Verbrecher! Einem Beweisführungsanspruch werden
die Fallbeschreibungen allerdings nicht gerecht, die vorgeblichen NS-Verbrechen
werden den Betreffenden mit der Begrifflichkeit "mutmaßlich"
angehängt. Abhängig gemacht von Dienstgrad, Dienststellung und Einsatzort.
Das sind sicherlich bedeutsame Indizien für eine Untersuchungstätigkeit,
aber sie müssen bewiesen werden. Und wenn es dann nicht "reicht"?
Die bösartigen Unterstellungen gegen das MfS gipfeln in der Aussage,
"es sei nachweisbar, dass es keine Einzelfälle waren, da vermutlich
alle territorialen Diensteinheiten des MfS und etliche Hauptabteilungen in
der Zentrale des Ministeriums diesen Personenkreis genutzt haben, zumeist
inoffiziell".
Historische Wahrheit ist jedoch, dass das MfS personell wie auch von den Ziel- und Aufgabenstellungen von Beginn an konsequent antifaschistisch ausgerichtet war. Ein Abweichen davon hätten bereits die seinerzeitigen sowjetischen Berater nicht zugelassen. Etliche Operativvorgänge wurden durch operative Diensteinheiten aller Ebenen mit dem Verdacht auf faschistische Verbrechen durch DDR-Bürger nach den Vorschriften des StGB der DDR bearbeitet, Ermittlungsverfahren durch das Untersuchungsorgan durchgeführt und nach Aufklärung aller wesentlichen Tatumstände an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bei Gericht übergeben. Hierüber existiert umfangreiches Archivmaterial; hieran war und ist auch nichts geheim. Das der Umgang mit NS-Tätern im Westen gänzlich anders war, ist ebenso historisch belegt und braucht hier nicht weiter ausgeführt zu werden.
Ich habe dem Buchautor einen längeren Brief
geschrieben und ihm die in einer "neuen Theorie" gipfelnde gemutmaßte
NS-Schutzfunktion des MfS als unseriös und als das vorgeworfen, was sie
tatsächlich sein soll: Man prügelt auf den einen und meint in Wirklichkeit
die DDR und ihre gesellschaftliche Alternative. Ihr erwiesener Antifaschismus
muss ein dauernder Dorn im Auge der politischen Klasse der BRD sein und bringt
sie ständig in Erklärungszwiespalt. Zu seiner eigenen Läuterung
habe ich ihm darüber hinaus empfohlen, insbesondere das Weisungsgefüge
des MfS in den 50-er und 60-er Jahren einzusehen (auch das des Dienstzweiges
Kriminalpolizei der DVP). NS-Verbrechen aufzudecken nahm immer einen vorrangigen
Platz ein; an keiner Stelle war jedoch statt dessen (alternativ) deren operative
Einbeziehung vorgesehen. Einen Mitarbeiter mit einem derartigen Vorschlag
hätte ich zur psychologischen Begutachtung überwiesen. Fazit: Ich
lasse mir und meinen ehemaligen Mitarbeitern von niemandem weder meine antifaschistische
Gesinnung noch Handlungsweise absprechen. Die Vorstellung des Buchtitels
in der "Schweriner Volkszeitung" Anfang Dezember war offensichtlich
nicht zufällig, wurde just im gleichen Zeitraum der letzte Teil einer
ständigen Ausstellung der Landeszentrale für politische (Un) Bildung
in Schwerin eröffnet, der das MfS in eine Reihe mit dem faschistischen
Deutschland stellt.
Karl Bachmann, Schwerin