Bericht des Vorstandes an die ordentliche Vertreterversammlung von ISOR e.V. am 12.11.2005

 

Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,

 

da die außerordentliche Vertreterkonferenz unserer Initiativgemeinschaft am 08.10.2004 bereits eine Bilanz der Arbeit gezogen, die Lage neu eingeschätzt und Aufgaben gestellt hat, die weiterhin gültig sind, werde mich in meinen Ausführungen vor allem auf die seither vergangene Zeit konzentrieren, welche neuen Erkenntnisse wir gewonnnen haben, mit welchen neuen Bedingungen wir in unserem Kampf konfrontiert wurden und werden und welche Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen sind.

 

Hierbei sind an erster Stelle die Ergebnisse der vorgezogenen Bundestagswahlen vom 18. September dieses Jahres zu nennen. Trotz der intensiven und permanenten medialen Massenverblödung hat eine Mehrheit der Bevölkerung der Politik des Sozialabbaus, der hemmungslosen Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten der ohnehin Privilegierten eine Absage erteilt. Wer den Begriff Massenverblödung als zu polemisch empfindet, dem empfehle ich die Beschäftigung mit der aktuellen Medienkampagne „Du bist Deutschland!“

Mit großer Freude registrieren wir, dass die Linkspartei/PDS ein respektables Wahlergebnis erreicht hat, in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist und damit das hoffnungsvolle Projekt einer gesamtdeutsch verankerten sozialistischen Partei deutlich vorangekommen ist. Wir beglückwünschen dazu ganz besonders die heute unter uns weilenden Vertreter dieser Partei, die Mitglieder des Bundestages, Dr. Martina Bunge und Dr. Gesine Lötzsch.

Obwohl wir als Verein parteipolitisch unabhängig sind, haben wir uns bei diesen Bundestagswahlen erstmalig ohne Wenn und Aber für die Wahl der Linkspartei engagiert. Das nicht zuletzt auch deshalb, weil sich alle anderen etablierten Parteien mit der von Rache und Vergeltungssucht getragenen letzten Änderung des AAÜG aus unserer Sicht politisch disqualifiziert haben. In diesem Zusammenhang gilt unsere Hochachtung den SPD-Abgeordneten Hacker und Lohmann, die sich in schriftlichen Stellungnahmen für die Wertneutralität des Rentenrechts eingesetzt haben. Wir betrachten den Wahlerfolg der Linkspartei auch als unseren Wahlerfolg und rechnen fest damit, dass sie – wie in der Vergangenheit auch und wie durch Parteitagsbeschluss vor den Bundestagswahlen festgeschrieben – weiter mit uns gemeinsam für die Beseitigung des Rentenstrafrechtes streiten wird.

Leider vermissen wir eine entsprechende Forderung im Programm der Linkspartei für die ersten 100 Tage. Wir haben aber Verständnis dafür, dass angesichts der komplizierten Probleme des Zusammenschlusses von PDS und WASG, auch angesichts vieler neuer, mit Ost-Problemen nicht vertrauter Abgeordneter in der Fraktion der Linkspartei, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Toleranz und Geduld geboten sind. Gleichzeitig wissen wir auch, dass wir in Dr. Martina Bunge und Dr. Gesine Lötzsch  verlässliche und kompetente Partnerinnen – zumal in ihren herausgehobenen Funktionen als Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiterinnen der Linkspartei – besitzen. Das erfüllt uns mit Freude, Optimismus und Zuversicht.

Das schäbige Abstimmungsverhalten einer Mehrheit von Bundestagsabgeordneten zur Kandidatur von Prof. Lothar Bisky für das Bundestagspräsidium zeigt, wes Geistes Kind solche selbst ernannten Vorkämpfer für die Freiheit von Andersdenkenden in Wirklichkeit sind. Es zeigt aber auch, wie immer wieder die „Stasi-Keule“ geschwungen wird, um politische Gegner auszuschalten. Gerade bei der Abwehr solcher Angriffe sind wir gern bereit, der Linkspartei mit dem Rat von sachkundigen, durch 15 Jahre „Stasi-Hysterie“ und Rentenkampf gegangenen Mitgliedern aus unseren Reihen beizustehen.

Auch wenn die große Koalition die Opposition im Bundestag an den Rand drängen und vermutlich ihre unfairen Attacken gegen die Linkspartei fortsetzen wird – allein die Existenz einer starken Linksfraktion zwingt sie zu immer neuen Kompromissen und Zugeständnissen. Sie haben Angst, durch neue soziale Grausamkeiten eine weitere Stärkung politischer Gegenkräfte zu befördern. Gleichzeitig bleibt der Bundestag eine wichtige politische Tribüne zur Artikulierung und Verbreitung von Visionen, Programmen und Forderungen, denen durch außerparlamentarische Aktionen und Kräfte zusätzliches Gewicht verliehen werden kann.

Wir haben den Mut und das politische Wirken der beiden PDS-Frauen im letzten Bundestag mit Sympathie und Respekt wahrgenommen und sehen dem Wirken und Auftreten der auf 54 angewachsenen Vertreter der Linken im Bundestag mit Hoffnung und Erwartung entgegen.

 

Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,

 

am 8. Oktober letzten Jahres hatten wir die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes analysiert und eingeschätzt: „…Nach unseren Erfahrungen können wir Versuche nicht ausschließen, mit neuerlichen Ausnahmentatbeständen die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu unterlaufen…“

Wir haben mit dieser Einschätzung leider Recht behalten. Zwar musste eine große Koalition der Rache und Vergeltung im Bundestag zähneknirschend ca. 11.000 von 13.000 vormals durch die sog. E 3 –Regelung diskriminierte Rentner von der Rentenstrafe befreien. Sie schuf aber mit dem Konstrukt angeblicher rechtlicher oder faktischer Weisungsrechte gegenüber dem MfS neue Kategorien von Strafrentnern (Mitglieder von Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, bestimmte Richter und Staatsanwälte), die etwa 4.000 Personen umfassen dürften. Das in dem zusammengeschusterten Gesetz auch „Staatssekretäre im Politbüro“ genannt sind – damit können wir leben.

Schon allein die Tatsache, dass bestandskräftige Renten der neu zu Strafrentnern erklärten Personenkategorien weiter Bestand haben, macht selbst dem juristischen Laien die Willkür des neu geschaffenen Rentenstrafrechts sichtbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte ausdrücklich darauf orientiert, dass Rentenkürzungen an den Nachweis gebunden sein müssten, dass entsprechende Einkommen nicht durch Arbeit und Leistung gerechtfertigt wären, also nach dem Einigungsvertrag als überhöht zu gelten hätten. Ein solcher Nachweis wurde erst gar nicht versucht. Stattdessen wurde das neue Unrecht mit dem alten Unrecht der Rentenkürzung bei Mitarbeitern des MfS begründet. Die Propagandalüge aus dem Hause der Frau Birthler von der angeblichen Selbstprivilegierung des MfS wurde ohne jede Beweisführung auf die angeblich dem MfS gegenüber weisungsberechtigten Personen übertragen. Losgelöst von der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes wurden Rentenkürzungen nicht mehr aus „überhöhten“ Einkommen sondern von der in der DDR ausgeübten Tätigkeit her abgeleitet. Das aber ist eine so offenkundige Verletzung der Wertneutralität des Rentenrechtes, ein so deutlicher Rückgriff auf faschistische Praktiken, dass grundlegende Rechtspositionen in Deutschland auf dem Prüfstand stehen.

Die Professoren Axel Azzola und Ernst Bienert erarbeiten in dieser Sache derzeit eine verfassungsrechtliche Argumentation. Alle Betroffenen können sich beim Vorliegen von  Bescheiden sofort mit Widersprüchen und Klagen zur Wehr setzen. Ruhende Widersprüche und Klagen können aktiviert werden. In Beratung mit dem Bundesvorsitzenden des Seniorenverbands BRH, Kollegen Dr. Bartsch, dem Vorsitzenden Ehemalige – Ost im  Deutschen Bundeswehrverband, Oberstleutnant a.D. Herbert Becker, mit dem Vorsitzenden von ISOR e.V. wurde vereinbart, dass in bewährter Weise durch Musterverfahren solche Klagen abgestimmt und gemeinsam vorangetrieben und zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden.

Unabhängig davon wird gegenwärtig geprüft, ob der Weg einer direkten Verfassungsbeschwerde erfolgreich beschritten werden kann, beginnend mit dem Nachweis der Zulässigkeit und der Auswahl einer geeigneten Persönlichkeit, die eine solche Klage gegenüber dem Bundesverfassungsgericht überzeugend vertreten kann. Für eine solche direkte Klage spricht, dass sich das Bundesverfassungsgericht durch die Missachtung seiner Vorgaben bei der AAÜG- Änderung möglicherweise brüskiert sieht. Dagegen spricht, dass sich die Sympathien für die DDR-Elite im Bundesverfassungsgericht in Grenzen halten dürften und mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit mit formalen Ablehnungsgründen auf den üblichen Rechtsweg und die Rechtsprechung der Fachgerichte verwiesen werden wird. Allerdings eröffnet eine solche direkte Klage – auch bei Misserfolg – die Möglichkeit, das Thema politisch im Gespräch zu halten und gleichlaufend den Instanzenweg weiter zu verfolgen.

 

Wir gehen davon aus, dass die Beseitigung des Rentenstrafrechts nach § 6, Absatz 2 und 3  AAÜG in der zeitlichen Abfolge vor einer neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 7 AAÜG stehen wird. Die erfolgte Änderung des AAÜG ist eine letzte Verteidigungslinie zur Abwehr der begründeten Rentenansprüche der Mitarbeiter des MfS, der Versuch durch eine Hintertür die Strafrente nicht aus den angeblich überhöhten Einkommen, sondern aus der Tätigkeit im MfS zu rechtfertigen. Der § 7 AAÜG kann also voraussichtlich erst fallen, wenn zuvor der § 6 gefallen ist.

Bis es soweit ist, haben wir noch einen langen, arbeitsreichen und schwierigen Weg zurückzulegen. Wir haben diesen Kampf mit den Beschlüssen unserer außerordentlichen Vertreterkonferenz vom Oktober letzten Jahres neu organisiert. Jetzt gilt es, mit Geduld und Beharrlichkeit offen sachlich konstruktiv und ehrlich diesen Kampf konsequent bis zum Erfolg fortzusetzen.

 

Ein erster bedeutender Schritt zur neuen Organisation des Kampfes gegen das Rentenstrafrecht war die überwältigende Zustimmung unserer Mitglieder, die nach den  Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zunächst nicht mehr aufrechtzuerhaltenden Widerspruchs- und Klageverfahren zu beenden. Damit  konnte begonnen werden, solche Verfahren ohne besondere Eile abzuschließen. Durch  diese breite Zustimmung wurden vor allem für die jetzt zu lösende  Hauptaufgabe die notwendigen Kapazitäten frei gemacht.

 

Diese Hauptaufgabe ist  jetzt die Klärung der Einkommensverhältnisse im MfS im Vergleich zu denen in der Volkswirtschaft der DDR. Bekanntlich wurde dazu eine Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Edelmann und Dr. Wellschmied gebildet. Durch diese Arbeitsgruppe werden erfolgreich immer wieder diejenigen Spezialisten mobilisiert, deren Sachverstand zur Lösung der jeweiligen Teilaufgaben benötigt wird.

Inzwischen sind alle im Bundesarchiv in Berlin und Freiburg vorhandenen Unterlagen über Gehaltshöhen und Personalstärken  in der NVA und im MdI sowie die Arbeitskräfte- Lohnstatistiken der DDR ausgewertet. Dazu wurden nahezu 1000 Aktenpakete gesichtet. Zahlreiche Dokumente über Besoldungsregelungen wurden gefunden und kopiert. Im Ergebnis der massenhaften Petitionen und Schreiben der Mitgliedschaft musste die Birthler- Behörde schließlich einlenken und den Zugang zu den Unterlagen der Abteilung Finanzen und der HA Kader und Schulung des MfS ermöglichen. Das ist der  Erfolg des  großen Einsatzes einer Vielzahl von Funktionären der TIG und  der Aktivität  unserer Mitglieder nach den konkreten Anregungen auf der Internetseite von ISOR. Ihnen allen danken wir an dieser Stelle herzlich. Etwa 7.000 individuell abgefasste Petitionen und mehrere Tausend Massen-Petitionen haben etwas zu Wege gebracht. Daran müssen wir anknüpfen und  weiterhin auch politisch aktiv den Kampf gegen das Rentenstrafrecht führen.

 

Die Auswertung der Unterlagen der Birthlerbehörde hat mit deren Sichtung begonnen und verläuft bisher in einer begrüßenswert sachlichen und konstruktiven Atmosphäre. Zahlreiche Kopien sind angefordert. Einige davon liegen bereits vor, darunter die Haushaltsstatistik des MfS von 1960 bis 1988.

 

Wir haben erste Ergebnisse über die Höhe der Durchschnittseinkommen und deren Verhältnisse. Sie werfen Fragen auf, denen nun in der weiteren Arbeit nachgegangen werden muss. Dabei geht es vor allem  um Fragen nach Gründen für die ermittelten Unterschiede in den Einkommenshöhen, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben können. In einer grundsätzlichen Frage besteht bereits Einigkeit. Der Vergleich mit der Volkswirtschaft kann nur ausgehend von den Durchschnittseinkommen geführt werden, die unter anderem in der Anlage 6 zum AAÜG ausgewiesen sind. In den Statistiken der DDR werden nur die Durchschnittseinkommen in der sozialistischen Wirtschaft ausgewiesen und zwar einschließlich z.B. der Prämien, die bei der Berechnung von Renten nicht berücksichtigt werden. Diese Einkommenswerte  liegen deutlich höher als die in der Anlage 6 AAÜG ausgewiesenen, welche z.B. Prämien nicht mehr enthalten. U. a. deshalb unterscheiden sich die neuen Ergebnisse auch von denen, die Prof. Kaufmann in seinem Gutachten vorgelegt hat.

 

Was sind die wichtigsten bisher vorliegenden Ergebnisse? 

Die durchschnittliche jährliche Steigerung der Einkommen  liegt in allen bewaffneten Organen mit 3 % nur wenig über der in der Volkswirtschaft mit 2,9 %. Die Einkommen im MfS haben sich stets proportional zu den Einkommen in der Volkswirtschaft und in den anderen bewaffneten Organen entwickelt und wurden weder einseitig noch eigenmächtig erhöht.

Grundsätzlich erfolgte die Besoldung im MfS nach den für den Wehrdienst von der Volkskammer beschlossenen Regeln und deren Umsetzung in der NVA. In der NVA dominieren unter den Unteroffizieren und Soldaten die Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst, im MdI sind das alles mit Ausnahme der VP-Bereitschaften und der Kompanien der Transportpolizei Berufssoldaten. Im MfS wiederum ist die Arbeit mit IM die typische Besonderheit. Es muss also nun der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit der hohe Offiziersbestand  im MfS durch die konkreten Arbeitsaufgaben gerechtfertigt ist. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass die Antwort letztlich das Bundesverfassungsgericht überzeugen muss. Wie der Vorlagebeschluss der 18. Kammer des Sozialgerichts Berlin schon gezeigt hat, ist dies immer auch mit der Frage verbunden, in welchem Umfang die Offiziere entsprechend den Anforderungen Ihrer Planstelle über eine abgeschlossene Hoch- oder Fachschulausbildung verfügten. In dieser Prüfungsphase befinden wir uns gegenwärtig.

 

Viele Fragen sind also noch von der Arbeitsgruppe zu beantworten, bevor einem Gutachter die für dessen Arbeit erforderlichen Ausgangsinformationen übermittelt werden können. Dabei stoßen wir auch auf das Problem, dass manche an sich wesentliche Fragen nicht durch Auswertung der Archivunterlagen  beantwortet werden können.

 

In Vorbereitung unseres erneuten Ganges zum Bundesverfassungsgericht werden wir uns z.B. auch mit dem Vorwurf der Selbstprivilegierung des MfS auseinandersetzen müssen. Dieser stützt sich hauptsächlich auf vermeintliche Tatsachen, die mit den im MfS erzielten Einkommen nichts zu tun haben, wie z.B. Sondereinkaufsmöglichkeiten, angeblich bessere Versorgung mit Ferienplätzen, vorgebliche Privilegien bei der medizinischen Betreuung oder bei der Ausstattung mit Pkw und ähnliches mehr. Wir suchen noch sachkundige Mitarbeiter aus dem Bereich der Rückwärtigen Dienste des MfS und der anderen bewaffneten Organe, die uns bei der Aufhellung und präzisen Darstellung der realen Verhältnisse mit ihrem Wissen helfen können. Wir brauchen also auch auf diesem Gebiet konkrete, nachprüfbare Fakten und Vergleiche, auch hinsichtlich bestimmter Entwicklungen in fast 40 Jahren Existenz des MfS, in den anderen bewaffneten Organen und im zivilen Leben in der DDR.

 

Unsere Konzeption sieht auch die Auswertung der Entgeltbescheide unserer Mitglieder vor, die vom § 7 AAÜG betroffen sind. Wie die Ergebnisse der Auswertung solcher Bescheide im Rechtsanwaltsbüro zeigen, fehlen dafür aber noch Voraussetzungen, die erst durch die Auswertung von Unterlagen der HA Kader und Schulung des MfS hoffentlich im erforderlichen Umfang gewonnen werden können. Deshalb war es bisher nicht möglich, diese Auswertung von Entgeltbescheiden unverzüglich in Angriff zu nehmen.

 

Wir gehen davon aus, dass die Begrenzung auf die Durchschnittsrente nach der Klärung der Einkommensverhältnisse im MfS vom Bundesverfassungsgericht als inakzeptabel bewertet wird. Es hat das gegenüber dem volkswirtschaftlichen Durchschnitt auch in den anderen bewaffneten Organen höhere Einkommen nicht als „überhöht“ angesehen und damit auch in den bewaffneten Organen höhere Verdienste für höhere persönliche Qualifikationen  und entsprechend nachweisbar höher qualifizierte Tätigkeiten anerkannt.

Das Bundesverfassungsgericht wird auch zu berücksichtigen haben, dass hohe und höchste Einkommen im MfS durch die Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze ohnehin schon für die Rentenberechnung in erheblichem Umfang gekürzt werden und nach der eigenen Rechtssprechung an weitere Kürzungen strengste Maßstäbe anzulegen sind. Es hat bisher zwar stets auf die von der Volkskammer verfügte Rentenkürzung für Mitarbeiter des MfS verwiesen, aber noch nicht berücksichtigt, dass die mit 990,-M festgesetzte Rente auch bei ungünstigster Auslegung (Stichtag: 01.01.1991) 1,28 Entgeltpunkten entsprochen hat.

Ob es gelingt, die MfS-Einkommen im vollen Umfang für die Rentenberechnung wirksam werden zu lassen, kann heute niemand mit Sicherheit sagen. Der Kampf lohnt sich deshalb trotzdem. Schon bei einem MfS-Mitarbeiter mit nur 10 Dienstjahren würden 0,2 mehr Entgeltpunkte je Jahr eine monatliche Rentenerhöhung von ca. 50,00 € bedeuten, bei 20 Dienstjahren wären das 100,00 €, bei einer Erhöhung um 0,4 Entgeltpunkte 100,00 bzw. 200,00 € usw. Und schließlich wissen viele der heutigen MfS-Rentner, was für sie die Erhöhung von 0,7 auf 1,0 Entgeltpunkte, also eine Erhöhung von nur 0,3 Entgeltpunkten,  konkret bedeutet hat.

 

Wie bereits aus „ISOR aktuell“ bekannt, wird uns auch noch der Zugang zu wichtigen Unterlagen verwehrt. Bundesverwaltungsamt, BMI und Birthlerbehörde haben sich verschworen, ISOR das Recht abzusprechen, die bei der Erarbeitung der Entgeltbescheide elektronisch gespeicherten Einkommensdaten zu verwenden. Sie verweisen auf das Akteneinsichtsrecht des Einzelnen, der aber auch nur seine eigenen Unterlagen sehen darf. So will man die Auswertung der Daten des Bundesverwaltungsamtes praktisch verhindern. ISOR hat gegen die entsprechend ablehnenden Bescheide Widerspruch und Klage erhoben und damit den erfahrungsgemäß leider langen Verwaltungsgerichtsweg eröffnet. Es kommt nun darauf an, dies erneut durch massenhafte Petitionen und Proteste an den Bundestag und die Behörden zu unterstützen. In „ISOR-Aktuell“ 11/05 haben wir Musterschreiben für Protestbriefe bzw. Unterschriftensammlungen gegen die Willkür von Bundesverwaltungsamt und Birthler-Behörde veröffentlicht. Nach Konstituierung des Bundesregierung und der Ausschüsse des Bundestages werden wir weitere Empfehlungen geben und fordern alle Mitglieder auf, sich diesen Protesten anzuschließen.

 

Im Oktober hat nach langem Schweigen auch das Schmidt-Ministerium die Herausgabe der Unterlagen verweigert, nach denen das in der Anlage 6 AAÜG ausgewiesene Durchschnittseinkommen in der Volkswirtschaft der DDR ermittelt wurde. ISOR habe kein Recht auf Akteneinsicht in Unterlagen, die im Bereich der normativen Tätigkeit, also der Gesetzgebung, entstanden sind.  Hier kann uns ein Gesetz helfen, dass am 1. Januar 2006 in Kraft tritt – das so genannte Informationsfreiheitsgesetz. Der Vorstand wird die in diesem Falle Listen zur Antragstellung durch eine möglichst große Anzahl von Mitgliedern vorbereiten und den TIG rechtzeitig zur Verfügung stellen. Herr Müntefering wird sich als neuer zuständiger Minister und Vize-Kanzler dabei wohl oder übel mit unseren Forderungen vertraut machen müssen.

 

Dies sind die nächsten politischen Aktivitäten, um bei der gutachterlichen Klärung der Einkommensverhältnisse weiter voranzukommen. Das kann und muss nach der Konstituierung des neuen  Bundestages und Abschluss der Koalitionsverhandlungen in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung geschehen.

 

Wegen der schlechten Dynamisierung der besitzgeschützten Rentenbeträge ist bekanntlich Verfassungsbeschwerde anhängig. Auch dafür hat Prof. Azzola die verfassungsrechtlichen Argumente geliefert. Die Beschwerde fordert mindestens die Anpassung an die Inflationsrate Ost, damit der Anfang 1992 durch die besitzgeschützten Rentenbeträge mögliche Lebensstandard erhalten bleibt. Allerdings hat die insgesamt schnellere Erhöhung der Renten im Osten  vor allem nach der Berechnung der Vergleichsrenten vielfach schon zu Renten mit höherem Realwert geführt. Deshalb ist  mit  einer Reihe von Mandanten im Anwaltsbüro zu prüfen und zu entscheiden, welche Verfahren wegen der schlechten Dynamisierung noch fortgesetzt werden.

 

In der Antwort auf eine Aufforderung des ISOR- Vorstandes, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November 2001 endlich umzusetzen hat das Schmidt-Ministerium deutlich gemacht, dass es eine verfassungemäße Regelung zur Zahlung der Dienstbeschädigtenrenten weiterhin nach Kräften verzögern will. Nun  ist der Zeitpunkt herangereift, über eine neue Verfassungsbeschwerde den Richtern in Karlsruhe Gelegenheit zu geben, dem Gesetzgeber endlich eine Frist zu setzen. Auch dazu hat Prof. Azzola seine Unterstützung zugesagt.

 

Auf der gleichen Linie liegt die Weigerung der zuständigen Bundesministerien, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts über den höheren Dienstbeschädigungsausgleich  zu folgen. Der ISOR- Vorstand hat durch unverzügliche Intervention beim Präsidenten des Bundesrates einen Versuch abgewehrt, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Regelung, nach der Dienstbeschädigungsausgleich bisher gezahlt wurde,  wieder in Kraft zu setzen. Im Juli hat das Bundessozialgericht die Bürokratenwillkür erneut unmissverständlich in die Schranken gewiesen. Nun warten die Versorgungsträger auf Anordnungen ihrer Ministerien über das weitere Vorgehen, die im November vorliegen  sollen. ISOR wird jedenfalls mit Hilfe der Rechtsanwälte nicht nachlassen, für das Recht auf höheren Dienstbeschädigungsausgleich zu kämpfen. (der Dienstbeschädigtenausgleich wird immer noch nur in Höhe von 85 % des Beitrages nach dem Bundesversorgungsgesetz gezahlt, obwohl den Betroffenen nach den genannten Beschlüssen der höchstrichterlichen Instanzen 100 % zustehen.)

 

Wie das jüngste ablehnende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rentenansprüchen aus der Sonderversorgung der Eisenbahner zeigt, sind die juristischen Möglichkeiten im Kampf gegen Versorgungsungerechtigkeiten ausgeschöpft. Ob für die Eisenbahner eine Lösung gefunden wird, werden Gespräche oder Verhandlungen zeigen, die die Eisenbahnergewerkschaft mit dem Verkehrsministerium anstrebt. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und jede sich dadurch abzeichnende neue Möglichkeit zur Überwindung des Versorgungsunrechtes gemeinsam mit anderen Sozialverbänden und -Vereinen und zuständigen Gewerkschaften aufgreifen bzw. unterstützen.

 

Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, können wir auch weiterhin auf die Hilfe und Unterstützung unseres Freundes Prof. Dr. Axel Azzola im Kampf gegen das Rentenstrafrecht bauen. Dafür danken wir ihm an dieser Stelle sehr herzlich und verbinden dies mit allen guten Wünschen für seine Gesundheit. Unser Dank gilt auch den Rechtsanwälten Benno Bleiberg und Mark Schippert, die unbeirrt unseren  Kampf weiter begleiten.

 

Erfolge können wir nur erreichen, wenn wir an der vom Vorstand beschlossenen Grundlinie der Führung unseres juristischen Kampfes unbeirrt festhalten:

 

-          nachprüfbare Klärung der nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts rechtserheblichen Tatsachen, insbesondere der Einkommensverhältnisse im MfS,

 

-          überzeugende verfassungsrechtliche Begründung unserer Ansprüche auf dem Boden dieser Urteile,

 

-          realistische Forderungen auf Aufhebung des Rentenstrafrechts im Rahmen dieser Rechtsprechung und der Bestimmungen des Einigungsvertrages.

 

Alle Erfolge im Kampf gegen das Rentenstrafrecht wurden letztlich auf juristischem Weg, durch Herbeiführung von Entscheidungen der höchstrichterlichen Instanzen erreicht. Dazu wäre es jedoch ohne den erforderlichen politischen Druck, ohne unseren organisatorischen Zusammenschluss und die ständige politische Artikulation unserer Interessen nicht gekommen. Und das gilt auch für die Zukunft.

Der Vorstand von ISOR hat seine politische Arbeit auf der Grundlage einer politischen Konzeption weiter qualifiziert und vielfältige Initiativen entwickelt, sich so z.B. wiederholt an die Vorstände der politischen Parteien und ihrer Fraktionen im Bundestag gewandt, Schreiben an alle Abgeordneten versandt und das direkte Gespräch mit ihnen gesucht. Die Kontakte zu anderen Sozialverbänden und –Vereinen konnten auf der Ebene der zentralen Vorstände weiter gefestigt werden. Vor allem mit dem Seniorenverband BRH, dem Landesverband Ehemaliger - Ost im Deutschen Bundeswehrverband, der GBM und GRH erfolgt eine regelmäßige Abstimmung in allen grundsätzlichen Fragen. Die Anwesenheit führender Vertreter dieser Organisationen auf unserer heutigen Vertreterkonferenz zeugt von der gegenseitigen Achtung und den erreichten Stand der vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit.

 

Wir haben gesehen, wie durch eine Vielzahl von Petitionen selbst eine Einrichtung, wie die Birthler-Behörde zum Einlenken gezwungen werden konnte. Aber damit ist das Thema Petitionen noch lange nicht abgehakt. Der Bundestag ist uns noch Antworten schuldig, vor denen er sich in nicht wenigen Fällen schon über ein Jahr lang drückt. Etwa 7.000 individuelle Petitionen sind nicht nur eine in der Geschichte des Petitionsausschusses sensationelle Anzahl. Sie enthalten auch – wie auf unserer Web-Seite im Internet nachlesbar dokumentiert wurde – ein ganzes Feuerwerk von klugen, durchdachten und überzeugenden Argumenten gegen die anhaltende rentenrechtliche Diskriminierung der Mitarbeiter des MfS. Nach dem letzen Änderungsgesetz zum AAÜG werden die Antworten selbstverständlich ablehnenden Charakter besitzen. Vielleicht wird auch im Gestus von Pharisäern ausgeführt werden, dass man mit der nunmehrigen Bestrafung der Vorgesetzten des MfS, vorgebrachten Einwänden in den Petitionen entsprochen habe. Aber – und hier liegt der Hase im Pfeffer – die ablehnenden Antworten müssen dennoch begründet werden. Theoretisch und praktisch ist keine ablehnende Antwort denkbar, die uns nicht erneut Stoff für eine offensive Auseinandersetzung liefert. Wir werden diese Auseinandersetzung führen in unserer Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsam mit unseren Freunden in anderen Verbänden und Vereinen und immer wieder auch in Gesprächen mit Politikern aller Parteien im Bundestag. Wir bitten alle Mitglieder, ihre TIG von Antworten des Petitionsausschusses zu informieren, Muster der sicher standardisierten Antworttexte über die TIG an den Vorstand zu übersenden und immer dann, wenn Petitionen nicht beantwortet werden, um Antworten zu ersuchen.

Möglicherweise erhält die Linkspartei den Vorsitz des Petitionsausschusses im neuen Bundestag, wie ihn die PDS auch schon im vorletzten Bundestag ausübte. Auf jeden Fall wird sie aber im Petitionsausschuss vertreten sein. Es versteht sich von selbst, dass sich der Vorstand um entsprechende Gesprächskontakte bemühen wird.

 

Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,

 

im nächsten Jahr begeht ISOR den 15. Jahrestag seiner Gründung. Wir werden dazu zentral und in den TIG würdige Veranstaltungen organisieren. Nunmehr fast 15 Jahre ISOR – das sind Jahre aufopferungsvollen, selbstlosen Einsatzes vieler Mitglieder und Funktionäre, das ist gelebte Solidarität von vielen ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR.

Wir danken allen, die zumeist mit großer Bescheidenheit und in selbstverständlicher Erfüllung von Aufgaben und Verpflichtungen unsere Organisation aufgebaut, gestärkt und zusammengehalten haben. Sie bilden die eigentliche Basis erreichter und künftiger Erfolge unseres Kampfes. Über die Stärke und Wirksamkeit der ISOR entscheiden die Gruppenbetreuer vor Ort, die Mitglieder der Vorstände der TIG und ganz besonders ihre Vorsitzenden. Was wären wir ohne  jene ISOR- Mitglieder, die in gemeinsamen Gremien von Sozialverbänden und –Vereinen Ansehen und Kompetenz unserer Organisation begründen. Viele stehen anderen durch Rat und Tat zur Seite. Zahlreiche  fleißige Helfer tragen zur Gestaltung, zum pünktlichen Versand und zur Verteilung von „ISOR- aktuell“ bei. Tausende haben sich in unterschiedlichsten Formen, zuletzt vor allem durch Abfassung eigener und Unterstützung weiterer Petitionen, öffentlich geäußert,  immer wieder Anfragen an Politiker gerichtet, Leserbriefe geschrieben und politische Diskussionen geführt.

Ihnen allen gilt unsere Anerkennung und unser aufrichtiger Dank.

 

Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates waren erfolgreich bemüht, durch die Aufrechterhaltung von Kontakten, ihr persönliches Auftreten und die Organisierung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den TIG-Vorsitzenden und –Funktionären die Arbeit vor Ort wirksam zu unterstützen. Wir wissen, dass nicht wenige unserer Funktionäre das 70. Lebensjahr mitunter schon weit überschritten haben und welche Anstrengungen und persönlichen Einsatz die Ausübung ihrer Funktionen für sie bedeuten. Die ständige Heranführung jüngerer Mitglieder bleibt deshalb eine Daueraufgabe, aber auch die Vermeidung jeglicher unnötiger Vereinsbürokratie. Wie schon in der Vergangenheit werden wir uns weiter auf Schwerpunkte konzentrieren und die konkrete Realisierbarkeit der gestellten Aufgaben an der Basis immer im Auge behalten.

 

Die Arbeitsgruppe Recht beim Vorstand sowie die Arbeitsgruppen Recht bei den Vorständen der TIG haben eine engagierte und sachkundige Arbeit geleistet. Gerade in der Zeit der konfusen und widersprüchlichen Gesetzeslage, der unterschiedlichen  Auffassungen und Entscheidungen von Sozialgerichten sowie des nicht zu akzeptierenden vor  sich Herschiebens des Gesetzgebers zu gerichtlich festgelegten gesetzgeberischen Handeln in unseren Rentenangelegenheiten war die Beratung unserer Mitglieder besonders kompliziert und aufwendig.

Auch in Zukunft werden die Arbeitsgruppen Recht mit all den im Referat bereits genannten rechtlichen, aber auch mit politischen Fragen konfrontiert sein, die einer Antwort bedürfen.  Darüber hinaus sind die Arbeitsgruppen Recht eine wichtige Kontaktstelle und ein kompetentes Bindeglied zwischen Vereinsmitgliedern und Vorständen. Denn in den Sprechstunden werden Fragen vorgetragen und besprochen, die zwar den Einzelnen betreffen, die jedoch zugleich das Vereinsleben insgesamt berühren.

Von dieser Stelle aus möchte ich allen Mitstreitern der Arbeitsgruppen Recht im Namen des Vorstandes und aller Mitglieder für ihre Arbeit danken. Ich wünsche allen die Kraft und Ausdauer, um beizutragen, dass all die von uns zu lösenden schwierigen Aufgaben, von den Rat suchenden Mitgliedern verstanden und diese in ihrem  aktiven Mitwirken motiviert werden.

 

Der Vorstand der ISOR e. V. hat sich bemüht, in allen Phasen unseres Kampfes um soziale Gerechtigkeit seiner Verantwortung nachzukommen.

 

Für den neu zu wählenden Vorstand wurden gute Grundlagen für die weitere Arbeit geschaffen. Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass eine Reihe von Vorstandsmitgliedern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den neuen Vorstand kandidieren kann. Das sind die ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe:

 

            Volkspolizeidirektor Prof. Dr. Rolf Gruner

            Oberst Siegfried Jesse und

            Major Roland Fehlhaber.

 

Wir danken ihnen allen von ganzem Herzen für ihre langjährige Arbeit zum Nutzen Zehntausender vom Rentenstrafrecht und Versorgungsbenachteiligung Betroffener.

Wir wünschen ihnen und ihren Familien für die Zukunft alle erdenklich Gute und wissen, dass sie auch weiterhin, soweit es in ihren Kräften steht, aktiv in unserer Initiativgemeinschaft wirken werden.

Wir danken Prof. Dr. Rolf Gruner und Roland Fehlhaber für ihre Bereitschaft, künftig in der Satzungskommission bzw. Arbeitsgruppe Recht beim Vorstand weiterhin aktiv mitzuwirken.

Kraft und Ausdauer wünschen wir Dr. Rainer Rothe, der sich bereit erklärte, die verantwortungsvolle Funktion des Leiters der AG Recht beim Vorstand von ISOR e.V. zu übernehmen.

 

Eine wichtige Grundlage unseres erfolgreichen Wirkens in der Vergangenheit und unerlässliche Basis für unsere künftige Arbeit ist eine solide Finanzwirtschaft. Wir verfügen – auch wenn im letzten Jahr erstmals keine Überschüsse erwirtschaftet werden konnten und die aktuellen Aufgaben zur Klärung der Einkommensverhältnisse eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten – über ausreichende finanzielle Reserven.

Dafür gebührt unseren Finanzverantwortlichen im Vorstand, den Betreuern und Kassierern in den TIG und allen Mitgliedern für ihre hohe Beitragsdisziplin unser aller Dank. Nicht wenige Mitglieder ersuchten als Opfer von Hartz IV um Beitragsminderung, benötigen die moralische Unterstützung in den TIG und die Solidarität des gesamten Vereins. Dennoch blieb das Spendenaufkommen auch im letzten Jahr stabil und lag im Durchschnitt immer noch bei über 4 € je Mitglied.

Erfreulich war auch das Ergebnis einer Prüfung des Finanzamtes vor wenigen Wochen, mit dem die Ordnungsmäßigkeit unserer Finanzwirtschaft bestätigt wurde.

Wir versuchen auch weiterhin, den TIG auf Antrag einmal jährlich einen bescheidenen Zuschuss für Veranstaltungen zu gewähren. Manche TIG haben aus Sparsamkeitsgründen solche Anträge noch nie gestellt. Das freut natürlich den Kassenverwalter, darf aber nicht dazu führen, dass Nachteile für die Vereinsarbeit und den Kontakt zu den Mitgliedern entstehen. Gerade zu unserem 15. Jahrestag ist das zu überlegen.

 

Fast 15 Jahre ISOR – da ist es natürlich, dass eine Reihe unserer Mitglieder und Funktionäre die Frage stellen, ob unsere Satzung noch den aktuellen Anforderungen entspricht, ob sie nicht präzisiert werden müsste und berechtigterweise auch eine höhere Attraktivität unseres Vereins für jene Mitglieder anzustreben sei, deren Rentenproblem bereits gelöst ist. Wir haben in einer speziell gebildeten Satzungskommission, in Vorstand und Beirat dazu ausführlich beraten, Vorschläge geprüft, formuliert und wieder verworfen. Dr. Peter Fricker wird als Vertreter der Satzungskommission dazu noch ausführlich berichten.

 

Nicht alles muss in der Satzung geregelt werden. Der Vorstand hat in der Berichtsperiode mit der Erarbeitung von Arbeitsordnungen sowie mit der Neufassung der Finanzordnung bereits eine wichtige Grundlagenarbeit geleistet, auf der wir weiter aufbauen können.

 

In der zurückliegenden Wahlperiode wurden Mitglieder des Vorstandes als Landesbeauftragte eingesetzt. Sie haben sich – wie auch die Mitglieder des Beirates – als wichtige Verbindungsglieder des Vorstandes zu den TIG und Koordinatoren des politischen Kampfes auf der Ebene der Länder profiliert. Beispielgebend ist die Arbeit von Siegfried Felgner und Horst Hartrampf in Mecklenburg-Vorpommern, wo nicht nur zu PDS-Politikern sondern auch zu Bundestagsabgeordneten der SPD konstruktive und von gegenseitigem Respekt geprägte, stabile politische Kontakte hergestellt werden konnten. Für die Bildung von Landesverbänden fehlen uns die personellen und finanziellen Voraussetzungen. Es besteht dafür aber auch keine Notwendigkeit, weil die Durchsetzung unserer Forderungen politisch wie juristisch die Bundesebene betrifft und einer zentralen Führung bedarf. In den Ländern können aber durch Gewinnung einzelner Bundestagsabgeordneter für unsere Interessen, über Meinungsbildung in den Landesverbänden politischer Parteien bis hin zu Bundesratsinitiativen, vor allem aber durch die enge Zusammenarbeit mit Sozialverbänden und Seniorenvereinigungen auf der Ebene der Länder notwendige Voraussetzungen für Erfolge auf der Bundesebene geschaffen werden.

 

ISOR war, ist und bleibt auf allen Ebenen ein verlässlicher Partner jener politischen Kräfte, die sich für soziale Gerechtigkeit und gegen Sozialabbau, Lohn- und Rentenkürzungen einsetzen und für die ostdeutschen Interessen, gegen die anhaltende Ungleichbehandlung bei Löhnen und Renten eintreten. Hier haben sich unterschiedlichste Gremien und Organisationsformen bewährt und entscheidend ist immer, was vor Ort eine ausreichende Basis hat und im praktischen Leben funktioniert.

Auf der zentralen Ebene ist das Ostdeutsche Kuratorium von Verbänden neben den direkten Beziehungen zu anderen Sozialverbänden und -Vereinen die wichtigste organisatorische Basis der Zusammenarbeit mit sozial und politisch Gleichgesinnten und der Vertretung unserer Interessen gegenüber anderen Vereinen und Verbänden. Dr. Gerhard Dylla hat sich als langjähriger Vizepräsident dieses Kuratoriums große Verdienste erworben. Wie in der Oktoberausgabe von „ISOR-Aktuell“ nachgelesen werden kann, hat ein Kolloquium des Ostdeutschen Kuratoriums von Verbänden Ende September Bilanz über 15 Jahre deutsche Einheit gezogen. Die Positionen von ISOR sind durch meinen Beitrag, den ich als Vorsitzender eingebracht habe, sowohl in die Bilanz der 15 Jahre Einheit als auch in die dort formulierten Forderungen an eine neue Bundesregierung einbezogen worden. Die entsprechenden Dokumente liegen dem Vorstand und der Geschäftsstelle vor und können bei Bedarf angefordert werden.

 

Dank der professionellen Arbeit der Redaktionskommission haben sowohl unsere monatliche Zeitschrift „ISOR aktuell“ als auch unsere Internet-Präsentation weiter an Profil gewonnen. Mit „ISOR aktuell“ erreichen wir alle Mitglieder und der Vertrieb ist nicht selten auch mit der Aufrechterhaltung der organisatorischen und menschlichen Kontakte innerhalb unserer Organisation verbunden. Für manche unserer alten und kranken Mitglieder sind die sozialen Kontakte zu ISOR das wichtigste Fenster zur Außenwelt, zu Freunden und Bekannten, Bestandteil von Betreuung und Fürsorge, Quelle menschlicher Wärme in einer von Egoismus und sozialer Kälte geprägten Umwelt. Das alles ist unersetzbar und in Zahlen und Statistiken nicht auszudrücken.

Für unsere jüngeren Mitglieder gewinnt das Internet immer mehr an Bedeutung.  Seine Wahrnehmung und seine Bedeutung sind untrennbar mit der Vermittlung nützlicher – sonst nicht oder nur schwer zugänglicher – und vor allem aktueller Informationen verbunden. Wie über unsere Web-Seite Hilfe bei den Petitionen an den Petitionsausschuss des Bundestages gegeben wurde – das hat uns annähernd das Potential des Internets für unseren Kampf vermittelt. Hieran können wir anknüpfen und wir werden das auch tun.

 

Durch den Einsatz eines Pressesprechers sind wir in den letzten Jahren neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit gegangen. Presseerklärungen, Anzeigen und Interviews in Zeitungen und der systematische Zugang zu neuen Informationsquellen zeugen von seinem verdienstvollen Wirken. Wie auf keinem anderen Gebiet sind ständig neue Ideen, Vorschläge und tätige Mithilfe gefordert. Grenzen werden lediglich durch unsere satzungsmäßige Bestimmung als Sozialverein gezogen. Das hindert uns jedoch nicht daran, die für unseren Kampf gegen das Rentenstrafrecht wichtige Zurückweisung verleumderischer Angriffe gegen die DDR und ihre bewaffneten Organe informierend zu begleiten und z.B. auf einschlägige Buchveröffentlichungen oder Beiträge in Zeitungen aufmerksam zu machen, Autoren zu Buchlesungen und Diskussionen einzuladen oder in Ausnahmefällen selbst die Verbreitung von Broschüren, Dokumenten usw. zu unterstützen.

Das von ISOR als Ergebnis wissenschaftlicher Arbeit herausgegebene und verbreitete Buch zur Wertneutralität des Rentenrechtes findet nach wie vor große Aufmerksamkeit und ist weiterhin von höchster Aktualität.

 

Ihnen wurde heute je ein Exemplar des Buches von Prof. Horst Schneider „Das Gruselkabinett des Dr. Knabe(lari)“ überreicht, das sich mit der Volksverhetzung in der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“, der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des MfS, auseinandersetzt. Hunderte Mitglieder der TIG Hohenschönhausen und Dresden haben am 18.10. bzw. 27.10. an Vorstellungen dieses Buches unter Moderation der Verlegers Klaus Huhn vom Spotless-Verlag teilgenommen. Es war für die meisten ein einmaliges und bleibendes Erlebnis. Solche Veranstaltungen vermitteln eben nicht nur Wissen sondern haben auch eine emotionale Wirkung, festigen unseren Zusammenhalt und stärken unser Selbstbewusstsein. Sie sind also auch eine wirksame Medizin gegen Resignation und Passivität.

 

Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,

 

Auf unserer Außerordentlichen Vertreterversammlung im Oktober 2004 haben wir zu einer Offensive bei der Mitgliedergewinnung aufgerufen und eingeschätzt: „Der Erhalt und möglichst noch ein Wachstum der Mitgliederstärke von ISOR wären das deutlichste Signal an Jene, die uns jetzt zur Resignation oder Aufgabe unseres Kampfes zwingen wollen.“

Ganz in diesem Sinne hat der Vorstand von ISOR am 16.02.2005 eine Beratung mit mehr als hundert ehemals leitenden Angehörigen des MfS – vorwiegend Leiter zentraler Diensteinheiten und von Bezirksverwaltungen sowie deren Stellvertreter – organisiert und diese gebeten, ihren Einfluss zur Werbung neuer Mitglieder für ISOR geltend zu machen. Wer uns nun zum Vorwurf macht, wir würden alte MfS-Strukturen reaktivieren, den können wir nur sagen, dass kein Mensch auf eine solche Idee gekommen wäre, wenn es nicht eine anhaltende Ausgrenzung und Diffamierung der MfS-Mitarbeiter und die Notwendigkeit des Kampfes gegen ihre rentenrechtliche Diskriminierung geben würde.

Unser besonderer Dank gilt Dr. Wolfgang Schwanitz und der Arbeitsgruppe Sicherheit der GRH, die eine hohe Beteiligung an dieser Zusammenkunft gesichert und konstruktiv an deren inhaltlicher Gestaltung und Aussage mitgewirkt haben.

In einer beachtlichen Zahl von ehemals zentralen Diensteinheiten des MfS und Bezirksverwaltungen wurden in Reaktion auf den Offenen Brief an die ehemaligen Mitarbeiter des MfS Initiativen entwickelt, um noch abseits Stehende für die Mitgliedschaft in unserem Verein zu gewinnen.

 

Wer verfolgt, dass wir in „ISOR-Aktuell“ Mitgliedern zum Geburtstag gratulieren, die das 90. und sogar das 100. Lebensjahr überschritten haben und die große Zahl derjenigen zur Kenntnis nimmt, die Monat für Monat durch den Tod aus unseren Reihen gerissen werden und um die wir trauern, kann ermessen, was die Werbung neuer Mitglieder für unseren Verein bedeutet. Hängen doch unser politisches Gewicht und unsere Finanzkraft im Kampf gegen das verbliebene Strafrentensystem auch direkt mit der Mitgliederstärke zusammen.

Die Mitgliederzahl in unserem Verein ist in der Berichtsperiode um ca. 2.300 zurück- gegangen.

Durch die Initiativen in den Reihen des ehemaligen MfS ist es uns nun erstmals seit vier Jahren wieder gelungen, den Rückgang unserer Mitgliederstärke aufzuhalten und die Mitgliederzahl zu stabilisieren.

Nicht selten war vor Gesprächen zur Gewinnung ehemaliger MfS-Mitarbeiter für ISOR die Hürde zu überwinden, mitunter seit 15 Jahren unterbrochene Kontakte wieder aufzunehmen. Ehemalige Verantwortungsträger und in den Kollektiven hoch geachtete Mitarbeiter waren dafür am ehesten geeignet. Aber manchmal mussten auch solche Personen erst einmal als Mitglieder gewonnen werden. Mit jedem wieder hergestellten Kontakt wurde nicht selten auch der Weg zu weiteren „Verschwundenen“ geebnet. Manchmal auch zu solchen, die ihren Wohnort gewechselt und keine Verbindung zu ihrer neuen TIG gefunden haben. Viele haben sich persönlich gefreut, wenn sie wieder in Kontakt zu ihren ehemaligen Genossen kamen, mit denen sie sich aus der langjährigen gemeinsamen Arbeit und durch gemeinsame politische Überzeugungen weiter eng verbunden fühlen.

 

Nicht zufällig steigt die Zahl der ISOR-Mitglieder in den alten Bundesländern ständig an und beträgt jetzt etwa 220. Damit stehen wir vor der Aufgabe, TIG oder Freundeskreise von ISOR auch in den alten Bundesländern zu gründen, vielleicht auch einen West-Beauftragten des Vorstandes einzusetzen. Der Vorstand von ISOR hat in Vorbereitung unserer heutigen Konferenz von Mitgliedern aus den alten Bundesländern eine ganze Reihe von interessanten und beeindruckenden Briefen erhalten, die wir sorgsam auswerten und beachten. Ein Vertreter dieser Freunde wird heute zur Diskussion sprechen.

 

ISOR bietet allen Mitgliedern die soziale Nähe zu politischen Freunden und als ein organisierter Teil der für soziale Gerechtigkeit kämpfenden politischen Kräfte die Basis eines wirkungsvollen Eintretens für  soziale Forderungen und Interessen.

Gründe für Rentner sich zusammenzuschließen und sich gemeinsam gegen Sozialabbau zu wehren, gibt es wahrlich genug. Noch ist die Bundesregierung nicht gebildet, da wird schon verkündet, dass auch 2006 eine Nullrunde bei den Renten geplant ist, was de facto einer erneuten Rentenkürzung gleichkommt. Solche Nullrunden sind auch für die kommenden Jahre wahrscheinlich. Der Rentenexperte Meinhard Miegel schätzt nach einer Veröffentlichung in der „Morgenpost“ vom 22.10.2005 ein, dass in den nächsten 4 – 5 Jahren ein Kaufkraftverlust für die Rentner von etwa 10 % „unausweichlich“ sei. Von einer Nullrunde bei Mieten, Preisen usw. ist also nicht die Rede. Aber einigen ist das anscheinend noch nicht genug. Sie denken schon laut darüber nach, die Rentner bei den Krankenkassenbeiträgen stärker zur Kasse zu bitten und auch Minusrunden für die Renten sind kein Tabu mehr. Über eine Anhebung des Renteneintrittsalters wird weiter diskutiert. Man müsse leider die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung kürzen, das Renteniveau sei „nicht zu halten“. Wo sonst soll auch das Geld für unnötiges Kriegsspielzeug, wie erst kürzlich für zwei U-Boote im Wert von 1,5 Milliarden € herkommen!

Wir sind selbstverständlich – nicht zuletzt auch zur Gegenwehr gegen solche Ungeheuerlichkeiten - weiter daran interessiert, Mitglieder aus den Reihen der Volkspolizei, der NVA und der Zollverwaltung zu gewinnen und werden auch entsprechende Aktivitäten entwickeln.

 

Noch bevor wir auf vielfachen Wunsch die Zusammenkunft mit ehemals leitenden Mitarbeitern des MfS wiederholen, wird der Vorstand von ISOR ehemalige Angehörige der anderen bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der DDR zu Beratungen  einladen und mit ihnen gemeinsam Inhalte und Wege der Verstärkung der Solidarität und der Mitgliedergewinnung für ISOR diskutieren.

Allen Personen, die vom neu geschaffenen Rentenstrafrecht betroffen sind, bietet ISOR die Mitgliedschaft und die damit verbundene rechtliche Beratung und Vertretung an.

 

Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,

 

Der Kampf für die endgültige Beseitigung des Rentenstrafrechtes bleibt auch weiterhin die zentrale Aufgabe von ISOR. Das bedeutet für uns in der vor uns liegenden Periode, zunächst mitzuhelfen, das neu geschaffene Rentenstrafrecht zu Fall zu bringen und zugleich nach Auswertung aller relevanten Daten mit geeigneten Gutachten  einen neuen Klageweg zum § 7 AAÜG  zu eröffnen.

Diesen Kampf werden wir durch politische Aktivitäten unterstützen müssen – ganz aktuell durch Proteste gegen die Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen.

Unabhängig davon wird ISOR weiter an seiner Profilierung als Sozialverein arbeiten und seine bewährte Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinen nicht vernachlässigen.

Die Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) zur langfristigen Reform der Rentenversicherung, die sie an die Verhandlungsführer der großen Koalition gerichtet hat, finden unsere volle Zustimmung.

Große Hoffnungen setzen wir darauf, dass die Linkspartei unter Nutzung ihres gewonnenen gesamtdeutschen Einflusses ihr Profil als Vertreterin der sozial Benachteiligten und der weiter diskriminierten Ostdeutschen schärft und damit unserem politischen Kampf neue Impulse verleiht.

 

Unsere Forderungen an die Politik und den Gesetzgeber sind:

 

  1. Ersatzlose Aufhebung des 1. Änderungsgesetzes zum AAÜG;
  2. Neuregelung des § 7 AAÜG nach Maßgabe der Klärung der Einkommensverhältnisse im MfS;
  3. Beendigung der Blockade des Zuganges zu einem Teil der dazu notwendigen Daten;
  4. Neuregelung der Entschädigung für Dienstunfälle nach den Grundsätzen des Dienstbeschädigtenausgleichgesetzes ab 01.07.1990 und auch für die ehemaligen Mitarbeiter des MfS;
  5. Zahlung des Dienstbeschädigtenausgleiches in voller Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz;
  6. Regelung der Erhaltung des Realwertes von besitzgeschützten Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen durch Anpassung mindestens an die Inflationsrate in den neuen Bundesländern;
  7. Die Schließung aller Überführungslücken und die Beendigung der Versorgungsbenachteiligung.

 

 

Lassen Sie mich schließen mit einem Wort Victor Hugos:

„Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie das Unbekannte. Für die Tapferen ist sie die Chance.“

Lassen Sie uns gemeinsam immer auf der Seite der Tapferen sein – Nutzen wir unsere Chancen!