Bericht des Vorstandes an die ordentliche Vertreterversammlung von ISOR
e.V. am 12.11.2005
Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,
da die außerordentliche Vertreterkonferenz unserer
Initiativgemeinschaft am 08.10.2004 bereits eine Bilanz der Arbeit gezogen, die
Lage neu eingeschätzt und Aufgaben gestellt hat, die weiterhin gültig sind,
werde mich in meinen Ausführungen vor allem auf die seither vergangene Zeit
konzentrieren, welche neuen Erkenntnisse wir gewonnnen haben, mit welchen neuen
Bedingungen wir in unserem Kampf konfrontiert wurden und werden und welche
Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen sind.
Hierbei sind an erster Stelle die Ergebnisse der vorgezogenen Bundestagswahlen vom 18. September dieses Jahres zu nennen. Trotz der intensiven und permanenten medialen Massenverblödung hat eine Mehrheit der Bevölkerung der Politik des Sozialabbaus, der hemmungslosen Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten der ohnehin Privilegierten eine Absage erteilt. Wer den Begriff Massenverblödung als zu polemisch empfindet, dem empfehle ich die Beschäftigung mit der aktuellen Medienkampagne „Du bist Deutschland!“
Mit großer Freude registrieren wir, dass die Linkspartei/PDS ein respektables Wahlergebnis erreicht hat, in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist und damit das hoffnungsvolle Projekt einer gesamtdeutsch verankerten sozialistischen Partei deutlich vorangekommen ist. Wir beglückwünschen dazu ganz besonders die heute unter uns weilenden Vertreter dieser Partei, die Mitglieder des Bundestages, Dr. Martina Bunge und Dr. Gesine Lötzsch.
Obwohl wir als Verein parteipolitisch unabhängig sind, haben wir uns bei diesen Bundestagswahlen erstmalig ohne Wenn und Aber für die Wahl der Linkspartei engagiert. Das nicht zuletzt auch deshalb, weil sich alle anderen etablierten Parteien mit der von Rache und Vergeltungssucht getragenen letzten Änderung des AAÜG aus unserer Sicht politisch disqualifiziert haben. In diesem Zusammenhang gilt unsere Hochachtung den SPD-Abgeordneten Hacker und Lohmann, die sich in schriftlichen Stellungnahmen für die Wertneutralität des Rentenrechts eingesetzt haben. Wir betrachten den Wahlerfolg der Linkspartei auch als unseren Wahlerfolg und rechnen fest damit, dass sie – wie in der Vergangenheit auch und wie durch Parteitagsbeschluss vor den Bundestagswahlen festgeschrieben – weiter mit uns gemeinsam für die Beseitigung des Rentenstrafrechtes streiten wird.
Leider vermissen wir eine entsprechende Forderung im Programm der Linkspartei für die ersten 100 Tage. Wir haben aber Verständnis dafür, dass angesichts der komplizierten Probleme des Zusammenschlusses von PDS und WASG, auch angesichts vieler neuer, mit Ost-Problemen nicht vertrauter Abgeordneter in der Fraktion der Linkspartei, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Toleranz und Geduld geboten sind. Gleichzeitig wissen wir auch, dass wir in Dr. Martina Bunge und Dr. Gesine Lötzsch verlässliche und kompetente Partnerinnen – zumal in ihren herausgehobenen Funktionen als Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiterinnen der Linkspartei – besitzen. Das erfüllt uns mit Freude, Optimismus und Zuversicht.
Das schäbige Abstimmungsverhalten einer Mehrheit von Bundestagsabgeordneten zur Kandidatur von Prof. Lothar Bisky für das Bundestagspräsidium zeigt, wes Geistes Kind solche selbst ernannten Vorkämpfer für die Freiheit von Andersdenkenden in Wirklichkeit sind. Es zeigt aber auch, wie immer wieder die „Stasi-Keule“ geschwungen wird, um politische Gegner auszuschalten. Gerade bei der Abwehr solcher Angriffe sind wir gern bereit, der Linkspartei mit dem Rat von sachkundigen, durch 15 Jahre „Stasi-Hysterie“ und Rentenkampf gegangenen Mitgliedern aus unseren Reihen beizustehen.
Auch wenn die große Koalition die Opposition im Bundestag an den Rand drängen und vermutlich ihre unfairen Attacken gegen die Linkspartei fortsetzen wird – allein die Existenz einer starken Linksfraktion zwingt sie zu immer neuen Kompromissen und Zugeständnissen. Sie haben Angst, durch neue soziale Grausamkeiten eine weitere Stärkung politischer Gegenkräfte zu befördern. Gleichzeitig bleibt der Bundestag eine wichtige politische Tribüne zur Artikulierung und Verbreitung von Visionen, Programmen und Forderungen, denen durch außerparlamentarische Aktionen und Kräfte zusätzliches Gewicht verliehen werden kann.
Wir haben den Mut und das politische Wirken der beiden PDS-Frauen im letzten Bundestag mit Sympathie und Respekt wahrgenommen und sehen dem Wirken und Auftreten der auf 54 angewachsenen Vertreter der Linken im Bundestag mit Hoffnung und Erwartung entgegen.
Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,
am 8. Oktober letzten Jahres hatten wir die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes analysiert und eingeschätzt: „…Nach unseren Erfahrungen können wir Versuche nicht ausschließen, mit neuerlichen Ausnahmentatbeständen die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu unterlaufen…“
Wir haben mit dieser Einschätzung leider Recht behalten. Zwar musste eine große Koalition der Rache und Vergeltung im Bundestag zähneknirschend ca. 11.000 von 13.000 vormals durch die sog. E 3 –Regelung diskriminierte Rentner von der Rentenstrafe befreien. Sie schuf aber mit dem Konstrukt angeblicher rechtlicher oder faktischer Weisungsrechte gegenüber dem MfS neue Kategorien von Strafrentnern (Mitglieder von Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, bestimmte Richter und Staatsanwälte), die etwa 4.000 Personen umfassen dürften. Das in dem zusammengeschusterten Gesetz auch „Staatssekretäre im Politbüro“ genannt sind – damit können wir leben.
Schon allein die Tatsache, dass bestandskräftige Renten der neu zu Strafrentnern erklärten Personenkategorien weiter Bestand haben, macht selbst dem juristischen Laien die Willkür des neu geschaffenen Rentenstrafrechts sichtbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte ausdrücklich darauf orientiert, dass Rentenkürzungen an den Nachweis gebunden sein müssten, dass entsprechende Einkommen nicht durch Arbeit und Leistung gerechtfertigt wären, also nach dem Einigungsvertrag als überhöht zu gelten hätten. Ein solcher Nachweis wurde erst gar nicht versucht. Stattdessen wurde das neue Unrecht mit dem alten Unrecht der Rentenkürzung bei Mitarbeitern des MfS begründet. Die Propagandalüge aus dem Hause der Frau Birthler von der angeblichen Selbstprivilegierung des MfS wurde ohne jede Beweisführung auf die angeblich dem MfS gegenüber weisungsberechtigten Personen übertragen. Losgelöst von der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes wurden Rentenkürzungen nicht mehr aus „überhöhten“ Einkommen sondern von der in der DDR ausgeübten Tätigkeit her abgeleitet. Das aber ist eine so offenkundige Verletzung der Wertneutralität des Rentenrechtes, ein so deutlicher Rückgriff auf faschistische Praktiken, dass grundlegende Rechtspositionen in Deutschland auf dem Prüfstand stehen.
Die Professoren Axel Azzola und Ernst Bienert erarbeiten in dieser Sache derzeit eine verfassungsrechtliche Argumentation. Alle Betroffenen können sich beim Vorliegen von Bescheiden sofort mit Widersprüchen und Klagen zur Wehr setzen. Ruhende Widersprüche und Klagen können aktiviert werden. In Beratung mit dem Bundesvorsitzenden des Seniorenverbands BRH, Kollegen Dr. Bartsch, dem Vorsitzenden Ehemalige – Ost im Deutschen Bundeswehrverband, Oberstleutnant a.D. Herbert Becker, mit dem Vorsitzenden von ISOR e.V. wurde vereinbart, dass in bewährter Weise durch Musterverfahren solche Klagen abgestimmt und gemeinsam vorangetrieben und zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden.
Unabhängig davon wird gegenwärtig geprüft, ob der Weg einer direkten Verfassungsbeschwerde erfolgreich beschritten werden kann, beginnend mit dem Nachweis der Zulässigkeit und der Auswahl einer geeigneten Persönlichkeit, die eine solche Klage gegenüber dem Bundesverfassungsgericht überzeugend vertreten kann. Für eine solche direkte Klage spricht, dass sich das Bundesverfassungsgericht durch die Missachtung seiner Vorgaben bei der AAÜG- Änderung möglicherweise brüskiert sieht. Dagegen spricht, dass sich die Sympathien für die DDR-Elite im Bundesverfassungsgericht in Grenzen halten dürften und mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit mit formalen Ablehnungsgründen auf den üblichen Rechtsweg und die Rechtsprechung der Fachgerichte verwiesen werden wird. Allerdings eröffnet eine solche direkte Klage – auch bei Misserfolg – die Möglichkeit, das Thema politisch im Gespräch zu halten und gleichlaufend den Instanzenweg weiter zu verfolgen.
Wir gehen davon aus, dass die Beseitigung des Rentenstrafrechts nach § 6, Absatz 2 und 3 AAÜG in der zeitlichen Abfolge vor einer neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 7 AAÜG stehen wird. Die erfolgte Änderung des AAÜG ist eine letzte Verteidigungslinie zur Abwehr der begründeten Rentenansprüche der Mitarbeiter des MfS, der Versuch durch eine Hintertür die Strafrente nicht aus den angeblich überhöhten Einkommen, sondern aus der Tätigkeit im MfS zu rechtfertigen. Der § 7 AAÜG kann also voraussichtlich erst fallen, wenn zuvor der § 6 gefallen ist.
Bis es soweit ist, haben wir noch einen langen, arbeitsreichen und schwierigen Weg zurückzulegen. Wir haben diesen Kampf mit den Beschlüssen unserer außerordentlichen Vertreterkonferenz vom Oktober letzten Jahres neu organisiert. Jetzt gilt es, mit Geduld und Beharrlichkeit offen sachlich konstruktiv und ehrlich diesen Kampf konsequent bis zum Erfolg fortzusetzen.
Ein erster bedeutender Schritt zur neuen Organisation des Kampfes gegen
das Rentenstrafrecht war die überwältigende Zustimmung unserer Mitglieder, die
nach den Beschlüssen des
Bundesverfassungsgerichts zunächst nicht mehr aufrechtzuerhaltenden Widerspruchs-
und Klageverfahren zu beenden. Damit
konnte begonnen werden, solche Verfahren ohne besondere Eile
abzuschließen. Durch diese breite
Zustimmung wurden vor allem für die jetzt zu lösende Hauptaufgabe die notwendigen Kapazitäten frei gemacht.
Diese Hauptaufgabe ist jetzt
die Klärung der Einkommensverhältnisse im MfS im Vergleich zu denen in der
Volkswirtschaft der DDR. Bekanntlich wurde dazu eine Arbeitsgruppe unter der
gemeinsamen Leitung von Prof. Edelmann und Dr. Wellschmied gebildet. Durch
diese Arbeitsgruppe werden erfolgreich immer wieder diejenigen Spezialisten
mobilisiert, deren Sachverstand zur Lösung der jeweiligen Teilaufgaben benötigt
wird.
Inzwischen sind alle im Bundesarchiv in Berlin und Freiburg vorhandenen
Unterlagen über Gehaltshöhen und Personalstärken in der NVA und im MdI sowie die Arbeitskräfte- Lohnstatistiken
der DDR ausgewertet. Dazu wurden nahezu 1000 Aktenpakete gesichtet. Zahlreiche
Dokumente über Besoldungsregelungen wurden gefunden und kopiert. Im Ergebnis
der massenhaften Petitionen und Schreiben der Mitgliedschaft musste die
Birthler- Behörde schließlich einlenken und den Zugang zu den Unterlagen der
Abteilung Finanzen und der HA Kader und Schulung des MfS ermöglichen. Das ist
der Erfolg des großen Einsatzes einer Vielzahl von
Funktionären der TIG und der
Aktivität unserer Mitglieder nach den
konkreten Anregungen auf der Internetseite von ISOR. Ihnen allen danken wir an
dieser Stelle herzlich. Etwa 7.000 individuell abgefasste Petitionen und
mehrere Tausend Massen-Petitionen haben etwas zu Wege gebracht. Daran müssen
wir anknüpfen und weiterhin auch
politisch aktiv den Kampf gegen das Rentenstrafrecht führen.
Die Auswertung der Unterlagen der Birthlerbehörde hat mit deren Sichtung
begonnen und verläuft bisher in einer begrüßenswert sachlichen und
konstruktiven Atmosphäre. Zahlreiche Kopien sind angefordert. Einige davon
liegen bereits vor, darunter die Haushaltsstatistik des MfS von 1960 bis 1988.
Wir haben erste Ergebnisse über die Höhe der Durchschnittseinkommen und
deren Verhältnisse. Sie werfen Fragen auf, denen nun in der weiteren Arbeit
nachgegangen werden muss. Dabei geht es vor allem um Fragen nach Gründen für die ermittelten Unterschiede in den
Einkommenshöhen, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben können. In
einer grundsätzlichen Frage besteht bereits Einigkeit. Der Vergleich mit der
Volkswirtschaft kann nur ausgehend von den Durchschnittseinkommen geführt werden,
die unter anderem in der Anlage 6 zum AAÜG ausgewiesen sind. In den Statistiken
der DDR werden nur die Durchschnittseinkommen in der sozialistischen Wirtschaft
ausgewiesen und zwar einschließlich z.B. der Prämien, die bei der Berechnung
von Renten nicht berücksichtigt werden. Diese Einkommenswerte liegen deutlich höher als die in der Anlage
6 AAÜG ausgewiesenen, welche z.B. Prämien nicht mehr enthalten. U. a. deshalb
unterscheiden sich die neuen Ergebnisse auch von denen, die Prof. Kaufmann in
seinem Gutachten vorgelegt hat.
Was sind die wichtigsten bisher vorliegenden Ergebnisse?
Die durchschnittliche jährliche Steigerung der Einkommen liegt in allen bewaffneten Organen mit 3 %
nur wenig über der in der Volkswirtschaft mit 2,9 %. Die Einkommen im MfS haben
sich stets proportional zu den Einkommen in der Volkswirtschaft und in den
anderen bewaffneten Organen entwickelt und wurden weder einseitig noch
eigenmächtig erhöht.
Grundsätzlich erfolgte die Besoldung im MfS nach den für den Wehrdienst
von der Volkskammer beschlossenen Regeln und deren Umsetzung in der NVA. In der
NVA dominieren unter den Unteroffizieren und Soldaten die Wehrpflichtigen im
Grundwehrdienst, im MdI sind das alles mit Ausnahme der VP-Bereitschaften und
der Kompanien der Transportpolizei Berufssoldaten. Im MfS wiederum ist die
Arbeit mit IM die typische Besonderheit. Es muss also nun der Frage
nachgegangen werden, ob und inwieweit der hohe Offiziersbestand im MfS durch die konkreten Arbeitsaufgaben
gerechtfertigt ist. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass die Antwort letztlich
das Bundesverfassungsgericht überzeugen muss. Wie der Vorlagebeschluss der 18.
Kammer des Sozialgerichts Berlin schon gezeigt hat, ist dies immer auch mit der
Frage verbunden, in welchem Umfang die Offiziere entsprechend den Anforderungen
Ihrer Planstelle über eine abgeschlossene Hoch- oder Fachschulausbildung verfügten.
In dieser Prüfungsphase befinden wir uns gegenwärtig.
Viele Fragen sind also noch von der Arbeitsgruppe zu beantworten, bevor
einem Gutachter die für dessen Arbeit erforderlichen Ausgangsinformationen
übermittelt werden können. Dabei stoßen wir auch auf das Problem, dass manche
an sich wesentliche Fragen nicht durch Auswertung der Archivunterlagen beantwortet werden können.
In Vorbereitung unseres erneuten Ganges zum Bundesverfassungsgericht
werden wir uns z.B. auch mit dem Vorwurf der Selbstprivilegierung des MfS
auseinandersetzen müssen. Dieser stützt sich hauptsächlich auf vermeintliche
Tatsachen, die mit den im MfS erzielten Einkommen nichts zu tun haben, wie z.B.
Sondereinkaufsmöglichkeiten, angeblich bessere Versorgung mit Ferienplätzen,
vorgebliche Privilegien bei der medizinischen Betreuung oder bei der
Ausstattung mit Pkw und ähnliches mehr. Wir suchen noch sachkundige Mitarbeiter
aus dem Bereich der Rückwärtigen Dienste des MfS und der anderen bewaffneten
Organe, die uns bei der Aufhellung und präzisen Darstellung der realen
Verhältnisse mit ihrem Wissen helfen können. Wir brauchen also auch auf diesem
Gebiet konkrete, nachprüfbare Fakten und Vergleiche, auch hinsichtlich bestimmter
Entwicklungen in fast 40 Jahren Existenz des MfS, in den anderen bewaffneten
Organen und im zivilen Leben in der DDR.
Unsere Konzeption sieht auch die Auswertung der Entgeltbescheide
unserer Mitglieder vor, die vom § 7 AAÜG betroffen sind. Wie die Ergebnisse der
Auswertung solcher Bescheide im Rechtsanwaltsbüro zeigen, fehlen dafür aber
noch Voraussetzungen, die erst durch die Auswertung von Unterlagen der HA Kader
und Schulung des MfS hoffentlich im erforderlichen Umfang gewonnen werden
können. Deshalb war es bisher nicht möglich, diese Auswertung von
Entgeltbescheiden unverzüglich in Angriff zu nehmen.
Wir gehen davon aus, dass die Begrenzung auf die Durchschnittsrente
nach der Klärung der Einkommensverhältnisse im MfS vom Bundesverfassungsgericht
als inakzeptabel bewertet wird. Es hat das gegenüber dem volkswirtschaftlichen
Durchschnitt auch in den anderen bewaffneten Organen höhere Einkommen nicht als
„überhöht“ angesehen und damit auch in den bewaffneten Organen höhere
Verdienste für höhere persönliche Qualifikationen und entsprechend nachweisbar höher qualifizierte Tätigkeiten
anerkannt.
Das Bundesverfassungsgericht wird auch zu berücksichtigen haben, dass
hohe und höchste Einkommen im MfS durch die Wirkung der
Beitragsbemessungsgrenze ohnehin schon für die Rentenberechnung in erheblichem
Umfang gekürzt werden und nach der eigenen Rechtssprechung an weitere Kürzungen
strengste Maßstäbe anzulegen sind. Es hat bisher zwar stets auf die von der
Volkskammer verfügte Rentenkürzung für Mitarbeiter des MfS verwiesen, aber noch
nicht berücksichtigt, dass die mit 990,-M festgesetzte Rente auch bei
ungünstigster Auslegung (Stichtag: 01.01.1991) 1,28 Entgeltpunkten entsprochen
hat.
Ob es gelingt, die MfS-Einkommen im vollen Umfang für die
Rentenberechnung wirksam werden zu lassen, kann heute niemand mit Sicherheit
sagen. Der Kampf lohnt sich deshalb trotzdem. Schon bei einem MfS-Mitarbeiter
mit nur 10 Dienstjahren würden 0,2 mehr Entgeltpunkte je Jahr eine monatliche
Rentenerhöhung von ca. 50,00 € bedeuten, bei 20 Dienstjahren wären das 100,00
€, bei einer Erhöhung um 0,4 Entgeltpunkte 100,00 bzw. 200,00 € usw. Und
schließlich wissen viele der heutigen MfS-Rentner, was für sie die Erhöhung von
0,7 auf 1,0 Entgeltpunkte, also eine Erhöhung von nur 0,3 Entgeltpunkten, konkret bedeutet hat.
Wie bereits aus „ISOR aktuell“ bekannt, wird uns auch noch der Zugang
zu wichtigen Unterlagen verwehrt. Bundesverwaltungsamt, BMI und Birthlerbehörde
haben sich verschworen, ISOR das Recht abzusprechen, die bei der Erarbeitung
der Entgeltbescheide elektronisch gespeicherten Einkommensdaten zu verwenden.
Sie verweisen auf das Akteneinsichtsrecht des Einzelnen, der aber auch nur
seine eigenen Unterlagen sehen darf. So will man die Auswertung der Daten des
Bundesverwaltungsamtes praktisch verhindern. ISOR hat gegen die entsprechend
ablehnenden Bescheide Widerspruch und Klage erhoben und damit den erfahrungsgemäß
leider langen Verwaltungsgerichtsweg eröffnet. Es kommt nun darauf an, dies
erneut durch massenhafte Petitionen und Proteste an den Bundestag und die
Behörden zu unterstützen. In „ISOR-Aktuell“ 11/05 haben wir Musterschreiben für
Protestbriefe bzw. Unterschriftensammlungen gegen die Willkür von Bundesverwaltungsamt
und Birthler-Behörde veröffentlicht. Nach Konstituierung des Bundesregierung
und der Ausschüsse des Bundestages werden wir weitere Empfehlungen geben und
fordern alle Mitglieder auf, sich diesen Protesten anzuschließen.
Im Oktober hat nach langem Schweigen auch das Schmidt-Ministerium die
Herausgabe der Unterlagen verweigert, nach denen das in der Anlage 6 AAÜG
ausgewiesene Durchschnittseinkommen in der Volkswirtschaft der DDR ermittelt
wurde. ISOR habe kein Recht auf Akteneinsicht in Unterlagen, die im Bereich der
normativen Tätigkeit, also der Gesetzgebung, entstanden sind. Hier kann uns ein Gesetz helfen, dass am 1.
Januar 2006 in Kraft tritt – das so genannte Informationsfreiheitsgesetz. Der
Vorstand wird die in diesem Falle Listen zur Antragstellung durch eine
möglichst große Anzahl von Mitgliedern vorbereiten und den TIG rechtzeitig zur
Verfügung stellen. Herr Müntefering wird sich als neuer zuständiger Minister
und Vize-Kanzler dabei wohl oder übel mit unseren Forderungen vertraut machen
müssen.
Dies sind die nächsten politischen Aktivitäten, um bei der
gutachterlichen Klärung der Einkommensverhältnisse weiter voranzukommen. Das
kann und muss nach der Konstituierung des neuen
Bundestages und Abschluss der Koalitionsverhandlungen in den ersten 100
Tagen der neuen Regierung geschehen.
Wegen der schlechten Dynamisierung der besitzgeschützten Rentenbeträge ist bekanntlich Verfassungsbeschwerde anhängig. Auch dafür hat Prof. Azzola die verfassungsrechtlichen Argumente geliefert. Die Beschwerde fordert mindestens die Anpassung an die Inflationsrate Ost, damit der Anfang 1992 durch die besitzgeschützten Rentenbeträge mögliche Lebensstandard erhalten bleibt. Allerdings hat die insgesamt schnellere Erhöhung der Renten im Osten vor allem nach der Berechnung der Vergleichsrenten vielfach schon zu Renten mit höherem Realwert geführt. Deshalb ist mit einer Reihe von Mandanten im Anwaltsbüro zu prüfen und zu entscheiden, welche Verfahren wegen der schlechten Dynamisierung noch fortgesetzt werden.
In der Antwort auf eine Aufforderung des ISOR- Vorstandes, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom November 2001 endlich umzusetzen hat das Schmidt-Ministerium deutlich gemacht, dass es eine verfassungemäße Regelung zur Zahlung der Dienstbeschädigtenrenten weiterhin nach Kräften verzögern will. Nun ist der Zeitpunkt herangereift, über eine neue Verfassungsbeschwerde den Richtern in Karlsruhe Gelegenheit zu geben, dem Gesetzgeber endlich eine Frist zu setzen. Auch dazu hat Prof. Azzola seine Unterstützung zugesagt.
Auf der gleichen Linie liegt die Weigerung der zuständigen Bundesministerien, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts über den höheren Dienstbeschädigungsausgleich zu folgen. Der ISOR- Vorstand hat durch unverzügliche Intervention beim Präsidenten des Bundesrates einen Versuch abgewehrt, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Regelung, nach der Dienstbeschädigungsausgleich bisher gezahlt wurde, wieder in Kraft zu setzen. Im Juli hat das Bundessozialgericht die Bürokratenwillkür erneut unmissverständlich in die Schranken gewiesen. Nun warten die Versorgungsträger auf Anordnungen ihrer Ministerien über das weitere Vorgehen, die im November vorliegen sollen. ISOR wird jedenfalls mit Hilfe der Rechtsanwälte nicht nachlassen, für das Recht auf höheren Dienstbeschädigungsausgleich zu kämpfen. (der Dienstbeschädigtenausgleich wird immer noch nur in Höhe von 85 % des Beitrages nach dem Bundesversorgungsgesetz gezahlt, obwohl den Betroffenen nach den genannten Beschlüssen der höchstrichterlichen Instanzen 100 % zustehen.)
Wie das jüngste ablehnende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rentenansprüchen aus der Sonderversorgung der Eisenbahner zeigt, sind die juristischen Möglichkeiten im Kampf gegen Versorgungsungerechtigkeiten ausgeschöpft. Ob für die Eisenbahner eine Lösung gefunden wird, werden Gespräche oder Verhandlungen zeigen, die die Eisenbahnergewerkschaft mit dem Verkehrsministerium anstrebt. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und jede sich dadurch abzeichnende neue Möglichkeit zur Überwindung des Versorgungsunrechtes gemeinsam mit anderen Sozialverbänden und -Vereinen und zuständigen Gewerkschaften aufgreifen bzw. unterstützen.
Wie die
bisherigen Ausführungen zeigen, können wir auch weiterhin auf die Hilfe und
Unterstützung unseres Freundes Prof. Dr. Axel Azzola im Kampf gegen das
Rentenstrafrecht bauen. Dafür danken wir ihm an dieser Stelle sehr herzlich und
verbinden dies mit allen guten Wünschen für seine Gesundheit. Unser Dank gilt
auch den Rechtsanwälten Benno Bleiberg und Mark Schippert, die unbeirrt
unseren Kampf weiter begleiten.
Erfolge
können wir nur erreichen, wenn wir an der vom Vorstand beschlossenen Grundlinie
der Führung unseres juristischen Kampfes unbeirrt festhalten:
-
nachprüfbare
Klärung der nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts rechtserheblichen
Tatsachen, insbesondere der Einkommensverhältnisse im MfS,
-
überzeugende
verfassungsrechtliche Begründung unserer Ansprüche auf dem Boden dieser
Urteile,
-
realistische
Forderungen auf Aufhebung des Rentenstrafrechts im Rahmen dieser Rechtsprechung
und der Bestimmungen des Einigungsvertrages.
Alle
Erfolge im Kampf gegen das Rentenstrafrecht wurden letztlich auf juristischem
Weg, durch Herbeiführung von Entscheidungen der höchstrichterlichen Instanzen
erreicht. Dazu wäre es jedoch ohne den erforderlichen politischen Druck, ohne
unseren organisatorischen Zusammenschluss und die ständige politische
Artikulation unserer Interessen nicht gekommen. Und das gilt auch für die Zukunft.
Der
Vorstand von ISOR hat seine politische Arbeit auf der Grundlage einer
politischen Konzeption weiter qualifiziert und vielfältige Initiativen
entwickelt, sich so z.B. wiederholt an die Vorstände der politischen Parteien
und ihrer Fraktionen im Bundestag gewandt, Schreiben an alle Abgeordneten
versandt und das direkte Gespräch mit ihnen gesucht. Die Kontakte zu anderen
Sozialverbänden und –Vereinen konnten auf der Ebene der zentralen Vorstände weiter
gefestigt werden. Vor allem mit dem Seniorenverband BRH, dem Landesverband Ehemaliger
- Ost im Deutschen Bundeswehrverband, der GBM und GRH erfolgt eine regelmäßige
Abstimmung in allen grundsätzlichen Fragen. Die Anwesenheit führender Vertreter
dieser Organisationen auf unserer heutigen Vertreterkonferenz zeugt von der
gegenseitigen Achtung und den erreichten Stand der vertrauensvollen und
konstruktiven Zusammenarbeit.
Wir haben
gesehen, wie durch eine Vielzahl von Petitionen selbst eine Einrichtung, wie
die Birthler-Behörde zum Einlenken gezwungen werden konnte. Aber damit ist das
Thema Petitionen noch lange nicht abgehakt. Der Bundestag ist uns noch
Antworten schuldig, vor denen er sich in nicht wenigen Fällen schon über ein
Jahr lang drückt. Etwa 7.000 individuelle Petitionen sind nicht nur eine in der
Geschichte des Petitionsausschusses sensationelle Anzahl. Sie enthalten auch –
wie auf unserer Web-Seite im Internet nachlesbar dokumentiert wurde – ein
ganzes Feuerwerk von klugen, durchdachten und überzeugenden Argumenten gegen
die anhaltende rentenrechtliche Diskriminierung der Mitarbeiter des MfS. Nach
dem letzen Änderungsgesetz zum AAÜG werden die Antworten selbstverständlich
ablehnenden Charakter besitzen. Vielleicht wird auch im Gestus von Pharisäern
ausgeführt werden, dass man mit der nunmehrigen Bestrafung der Vorgesetzten des
MfS, vorgebrachten Einwänden in den Petitionen entsprochen habe. Aber – und
hier liegt der Hase im Pfeffer – die ablehnenden Antworten müssen dennoch
begründet werden. Theoretisch und praktisch ist keine ablehnende Antwort denkbar,
die uns nicht erneut Stoff für eine offensive Auseinandersetzung liefert. Wir
werden diese Auseinandersetzung führen in unserer Öffentlichkeitsarbeit,
gemeinsam mit unseren Freunden in anderen Verbänden und Vereinen und immer
wieder auch in Gesprächen mit Politikern aller Parteien im Bundestag. Wir
bitten alle Mitglieder, ihre TIG von Antworten des Petitionsausschusses zu
informieren, Muster der sicher standardisierten Antworttexte über die TIG an
den Vorstand zu übersenden und immer dann, wenn Petitionen nicht beantwortet
werden, um Antworten zu ersuchen.
Möglicherweise
erhält die Linkspartei den Vorsitz des Petitionsausschusses im neuen Bundestag,
wie ihn die PDS auch schon im vorletzten Bundestag ausübte. Auf jeden Fall wird
sie aber im Petitionsausschuss vertreten sein. Es versteht sich von selbst,
dass sich der Vorstand um entsprechende Gesprächskontakte bemühen wird.
Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,
im nächsten Jahr begeht ISOR den 15. Jahrestag seiner Gründung. Wir
werden dazu zentral und in den TIG würdige Veranstaltungen organisieren.
Nunmehr fast 15 Jahre ISOR – das sind Jahre aufopferungsvollen, selbstlosen
Einsatzes vieler Mitglieder und Funktionäre, das ist gelebte Solidarität von
vielen ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR.
Wir danken allen, die zumeist mit großer Bescheidenheit und in
selbstverständlicher Erfüllung von Aufgaben und Verpflichtungen unsere
Organisation aufgebaut, gestärkt und zusammengehalten haben. Sie bilden die
eigentliche Basis erreichter und künftiger Erfolge unseres Kampfes. Über die
Stärke und Wirksamkeit der ISOR entscheiden die Gruppenbetreuer vor Ort, die
Mitglieder der Vorstände der TIG und ganz besonders ihre Vorsitzenden. Was
wären wir ohne jene ISOR- Mitglieder,
die in gemeinsamen Gremien von Sozialverbänden und –Vereinen Ansehen und
Kompetenz unserer Organisation begründen. Viele stehen anderen durch Rat und
Tat zur Seite. Zahlreiche fleißige
Helfer tragen zur Gestaltung, zum pünktlichen Versand und zur Verteilung von
„ISOR- aktuell“ bei. Tausende haben sich in unterschiedlichsten Formen, zuletzt
vor allem durch Abfassung eigener und Unterstützung weiterer Petitionen,
öffentlich geäußert, immer wieder
Anfragen an Politiker gerichtet, Leserbriefe geschrieben und politische
Diskussionen geführt.
Ihnen allen gilt unsere Anerkennung und unser aufrichtiger Dank.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates waren erfolgreich
bemüht, durch die Aufrechterhaltung von Kontakten, ihr persönliches Auftreten
und die Organisierung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den
TIG-Vorsitzenden und –Funktionären die Arbeit vor Ort wirksam zu unterstützen.
Wir wissen, dass nicht wenige unserer Funktionäre das 70. Lebensjahr mitunter
schon weit überschritten haben und welche Anstrengungen und persönlichen
Einsatz die Ausübung ihrer Funktionen für sie bedeuten. Die ständige
Heranführung jüngerer Mitglieder bleibt deshalb eine Daueraufgabe, aber auch
die Vermeidung jeglicher unnötiger Vereinsbürokratie. Wie schon in der Vergangenheit
werden wir uns weiter auf Schwerpunkte konzentrieren und die konkrete
Realisierbarkeit der gestellten Aufgaben an der Basis immer im Auge behalten.
Die Arbeitsgruppe Recht beim Vorstand sowie die Arbeitsgruppen Recht
bei den Vorständen der TIG haben eine engagierte und sachkundige Arbeit
geleistet. Gerade in der Zeit der konfusen und widersprüchlichen Gesetzeslage,
der unterschiedlichen Auffassungen und
Entscheidungen von Sozialgerichten sowie des nicht zu akzeptierenden vor sich Herschiebens des Gesetzgebers zu
gerichtlich festgelegten gesetzgeberischen Handeln in unseren Rentenangelegenheiten
war die Beratung unserer Mitglieder besonders kompliziert und aufwendig.
Auch in Zukunft werden die Arbeitsgruppen Recht mit all den im Referat
bereits genannten rechtlichen, aber auch mit politischen Fragen konfrontiert
sein, die einer Antwort bedürfen.
Darüber hinaus sind die Arbeitsgruppen Recht eine wichtige Kontaktstelle
und ein kompetentes Bindeglied zwischen Vereinsmitgliedern und Vorständen. Denn
in den Sprechstunden werden Fragen vorgetragen und besprochen, die zwar den
Einzelnen betreffen, die jedoch zugleich das Vereinsleben insgesamt berühren.
Von dieser Stelle aus möchte ich allen Mitstreitern der Arbeitsgruppen
Recht im Namen des Vorstandes und aller Mitglieder für ihre Arbeit danken. Ich
wünsche allen die Kraft und Ausdauer, um beizutragen, dass all die von uns zu
lösenden schwierigen Aufgaben, von den Rat suchenden Mitgliedern verstanden und
diese in ihrem aktiven Mitwirken
motiviert werden.
Der Vorstand der ISOR e. V. hat sich bemüht, in allen Phasen unseres Kampfes um soziale Gerechtigkeit seiner Verantwortung nachzukommen.
Für den neu zu wählenden Vorstand wurden gute Grundlagen für die weitere Arbeit geschaffen. Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass eine Reihe von Vorstandsmitgliedern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den neuen Vorstand kandidieren kann. Das sind die ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe:
Volkspolizeidirektor Prof. Dr. Rolf Gruner
Oberst Siegfried Jesse und
Major Roland Fehlhaber.
Wir danken ihnen allen von ganzem Herzen für ihre langjährige Arbeit zum Nutzen Zehntausender vom Rentenstrafrecht und Versorgungsbenachteiligung Betroffener.
Wir wünschen ihnen und ihren Familien für die Zukunft alle erdenklich Gute und wissen, dass sie auch weiterhin, soweit es in ihren Kräften steht, aktiv in unserer Initiativgemeinschaft wirken werden.
Wir danken Prof. Dr. Rolf Gruner
und Roland Fehlhaber für ihre Bereitschaft, künftig in der Satzungskommission
bzw. Arbeitsgruppe Recht beim Vorstand weiterhin aktiv mitzuwirken.
Kraft und Ausdauer wünschen wir Dr. Rainer Rothe, der sich bereit
erklärte, die verantwortungsvolle Funktion des Leiters der AG Recht beim
Vorstand von ISOR e.V. zu übernehmen.
Eine wichtige Grundlage unseres erfolgreichen Wirkens in der
Vergangenheit und unerlässliche Basis für unsere künftige Arbeit ist eine
solide Finanzwirtschaft. Wir verfügen – auch wenn im letzten Jahr erstmals
keine Überschüsse erwirtschaftet werden konnten und die aktuellen Aufgaben zur
Klärung der Einkommensverhältnisse eine erhebliche zusätzliche finanzielle
Belastung bedeuten – über ausreichende finanzielle Reserven.
Dafür gebührt unseren Finanzverantwortlichen im Vorstand, den Betreuern
und Kassierern in den TIG und allen Mitgliedern für ihre hohe Beitragsdisziplin
unser aller Dank. Nicht wenige Mitglieder ersuchten als Opfer von Hartz IV um
Beitragsminderung, benötigen die moralische Unterstützung in den TIG und die
Solidarität des gesamten Vereins. Dennoch blieb das Spendenaufkommen auch im
letzten Jahr stabil und lag im Durchschnitt immer noch bei über 4 € je
Mitglied.
Erfreulich war auch das Ergebnis einer Prüfung des Finanzamtes vor
wenigen Wochen, mit dem die Ordnungsmäßigkeit unserer Finanzwirtschaft bestätigt
wurde.
Wir versuchen auch weiterhin, den TIG auf Antrag einmal jährlich einen
bescheidenen Zuschuss für Veranstaltungen zu gewähren. Manche TIG haben aus
Sparsamkeitsgründen solche Anträge noch nie gestellt. Das freut natürlich den
Kassenverwalter, darf aber nicht dazu führen, dass Nachteile für die
Vereinsarbeit und den Kontakt zu den Mitgliedern entstehen. Gerade zu unserem
15. Jahrestag ist das zu überlegen.
Fast 15 Jahre ISOR – da ist es natürlich, dass eine Reihe unserer
Mitglieder und Funktionäre die Frage stellen, ob unsere Satzung noch den
aktuellen Anforderungen entspricht, ob sie nicht präzisiert werden müsste und
berechtigterweise auch eine höhere Attraktivität unseres Vereins für jene
Mitglieder anzustreben sei, deren Rentenproblem bereits gelöst ist. Wir haben
in einer speziell gebildeten Satzungskommission, in Vorstand und Beirat dazu
ausführlich beraten, Vorschläge geprüft, formuliert und wieder verworfen. Dr.
Peter Fricker wird als Vertreter der Satzungskommission dazu noch ausführlich
berichten.
Nicht alles muss in der Satzung geregelt werden. Der Vorstand hat in
der Berichtsperiode mit der Erarbeitung von Arbeitsordnungen sowie mit der
Neufassung der Finanzordnung bereits eine wichtige Grundlagenarbeit geleistet,
auf der wir weiter aufbauen können.
In der zurückliegenden Wahlperiode wurden Mitglieder des Vorstandes als
Landesbeauftragte eingesetzt. Sie haben sich – wie auch die Mitglieder des
Beirates – als wichtige Verbindungsglieder des Vorstandes zu den TIG und
Koordinatoren des politischen Kampfes auf der Ebene der Länder profiliert.
Beispielgebend ist die Arbeit von Siegfried Felgner und Horst Hartrampf in
Mecklenburg-Vorpommern, wo nicht nur zu PDS-Politikern sondern auch zu
Bundestagsabgeordneten der SPD konstruktive und von gegenseitigem Respekt
geprägte, stabile politische Kontakte hergestellt werden konnten. Für die
Bildung von Landesverbänden fehlen uns die personellen und finanziellen
Voraussetzungen. Es besteht dafür aber auch keine Notwendigkeit, weil die
Durchsetzung unserer Forderungen politisch wie juristisch die Bundesebene
betrifft und einer zentralen Führung bedarf. In den Ländern können aber durch Gewinnung
einzelner Bundestagsabgeordneter für unsere Interessen, über Meinungsbildung in
den Landesverbänden politischer Parteien bis hin zu Bundesratsinitiativen, vor
allem aber durch die enge Zusammenarbeit mit Sozialverbänden und
Seniorenvereinigungen auf der Ebene der Länder notwendige Voraussetzungen für
Erfolge auf der Bundesebene geschaffen werden.
ISOR war, ist und bleibt auf allen Ebenen ein verlässlicher Partner
jener politischen Kräfte, die sich für soziale Gerechtigkeit und gegen
Sozialabbau, Lohn- und Rentenkürzungen einsetzen und für die ostdeutschen
Interessen, gegen die anhaltende Ungleichbehandlung bei Löhnen und Renten
eintreten. Hier haben sich unterschiedlichste Gremien und Organisationsformen
bewährt und entscheidend ist immer, was vor Ort eine ausreichende Basis hat und
im praktischen Leben funktioniert.
Auf der zentralen Ebene ist das Ostdeutsche Kuratorium von Verbänden
neben den direkten Beziehungen zu anderen Sozialverbänden und -Vereinen die
wichtigste organisatorische Basis der Zusammenarbeit mit sozial und politisch
Gleichgesinnten und der Vertretung unserer Interessen gegenüber anderen
Vereinen und Verbänden. Dr. Gerhard Dylla hat sich als langjähriger
Vizepräsident dieses Kuratoriums große Verdienste erworben. Wie in der
Oktoberausgabe von „ISOR-Aktuell“ nachgelesen werden kann, hat ein Kolloquium
des Ostdeutschen Kuratoriums von Verbänden Ende September Bilanz über 15 Jahre
deutsche Einheit gezogen. Die Positionen von ISOR sind durch meinen Beitrag,
den ich als Vorsitzender eingebracht habe, sowohl in die Bilanz der 15 Jahre
Einheit als auch in die dort formulierten Forderungen an eine neue Bundesregierung
einbezogen worden. Die entsprechenden Dokumente liegen dem Vorstand und der
Geschäftsstelle vor und können bei Bedarf angefordert werden.
Dank der professionellen Arbeit der Redaktionskommission haben sowohl
unsere monatliche Zeitschrift „ISOR aktuell“ als auch unsere
Internet-Präsentation weiter an Profil gewonnen. Mit „ISOR aktuell“ erreichen
wir alle Mitglieder und der Vertrieb ist nicht selten auch mit der
Aufrechterhaltung der organisatorischen und menschlichen Kontakte innerhalb
unserer Organisation verbunden. Für manche unserer alten und kranken Mitglieder
sind die sozialen Kontakte zu ISOR das wichtigste Fenster zur Außenwelt, zu
Freunden und Bekannten, Bestandteil von Betreuung und Fürsorge, Quelle
menschlicher Wärme in einer von Egoismus und sozialer Kälte geprägten Umwelt.
Das alles ist unersetzbar und in Zahlen und Statistiken nicht auszudrücken.
Für unsere jüngeren Mitglieder gewinnt das Internet immer mehr an
Bedeutung. Seine Wahrnehmung und seine
Bedeutung sind untrennbar mit der Vermittlung nützlicher – sonst nicht oder nur
schwer zugänglicher – und vor allem aktueller Informationen verbunden. Wie über
unsere Web-Seite Hilfe bei den Petitionen an den Petitionsausschuss des
Bundestages gegeben wurde – das hat uns annähernd das Potential des Internets
für unseren Kampf vermittelt. Hieran können wir anknüpfen und wir werden das
auch tun.
Durch den Einsatz eines Pressesprechers sind wir in den letzten Jahren
neue Wege in der Öffentlichkeitsarbeit gegangen. Presseerklärungen, Anzeigen und
Interviews in Zeitungen und der systematische Zugang zu neuen
Informationsquellen zeugen von seinem verdienstvollen Wirken. Wie auf keinem
anderen Gebiet sind ständig neue Ideen, Vorschläge und tätige Mithilfe
gefordert. Grenzen werden lediglich durch unsere satzungsmäßige Bestimmung als
Sozialverein gezogen. Das hindert uns jedoch nicht daran, die für unseren Kampf
gegen das Rentenstrafrecht wichtige Zurückweisung verleumderischer Angriffe
gegen die DDR und ihre bewaffneten Organe informierend zu begleiten und z.B.
auf einschlägige Buchveröffentlichungen oder Beiträge in Zeitungen aufmerksam
zu machen, Autoren zu Buchlesungen und Diskussionen einzuladen oder in
Ausnahmefällen selbst die Verbreitung von Broschüren, Dokumenten usw. zu
unterstützen.
Das von ISOR als Ergebnis wissenschaftlicher Arbeit herausgegebene und
verbreitete Buch zur Wertneutralität des Rentenrechtes findet nach wie vor
große Aufmerksamkeit und ist weiterhin von höchster Aktualität.
Ihnen wurde heute je ein Exemplar des Buches von Prof. Horst Schneider
„Das Gruselkabinett des Dr. Knabe(lari)“ überreicht, das sich mit der
Volksverhetzung in der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“, der ehemaligen
Untersuchungshaftanstalt des MfS, auseinandersetzt. Hunderte Mitglieder der TIG
Hohenschönhausen und Dresden haben am 18.10. bzw. 27.10. an Vorstellungen
dieses Buches unter Moderation der Verlegers Klaus Huhn vom Spotless-Verlag
teilgenommen. Es war für die meisten ein einmaliges und bleibendes Erlebnis.
Solche Veranstaltungen vermitteln eben nicht nur Wissen sondern haben auch eine
emotionale Wirkung, festigen unseren Zusammenhalt und stärken unser
Selbstbewusstsein. Sie sind also auch eine wirksame Medizin gegen Resignation
und Passivität.
Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,
Auf unserer Außerordentlichen Vertreterversammlung im Oktober 2004
haben wir zu einer Offensive bei der Mitgliedergewinnung aufgerufen und
eingeschätzt: „Der Erhalt und möglichst
noch ein Wachstum der Mitgliederstärke von ISOR wären das deutlichste Signal an
Jene, die uns jetzt zur Resignation oder Aufgabe unseres Kampfes zwingen
wollen.“
Ganz in diesem Sinne hat der Vorstand von ISOR am 16.02.2005 eine Beratung
mit mehr als hundert ehemals leitenden Angehörigen des MfS – vorwiegend Leiter
zentraler Diensteinheiten und von Bezirksverwaltungen sowie deren Stellvertreter
– organisiert und diese gebeten, ihren Einfluss zur Werbung neuer Mitglieder
für ISOR geltend zu machen. Wer uns nun zum Vorwurf macht, wir würden alte
MfS-Strukturen reaktivieren, den können wir nur sagen, dass kein Mensch auf
eine solche Idee gekommen wäre, wenn es nicht eine anhaltende Ausgrenzung
und Diffamierung der MfS-Mitarbeiter und die Notwendigkeit des Kampfes gegen
ihre rentenrechtliche Diskriminierung geben würde.
Unser besonderer Dank gilt Dr. Wolfgang Schwanitz und der Arbeitsgruppe
Sicherheit der GRH, die eine hohe Beteiligung an dieser Zusammenkunft gesichert
und konstruktiv an deren inhaltlicher Gestaltung und Aussage mitgewirkt haben.
In einer beachtlichen Zahl von ehemals zentralen Diensteinheiten des
MfS und Bezirksverwaltungen wurden in Reaktion auf den Offenen Brief an die
ehemaligen Mitarbeiter des MfS Initiativen entwickelt, um noch abseits Stehende
für die Mitgliedschaft in unserem Verein zu gewinnen.
Wer verfolgt, dass wir in „ISOR-Aktuell“ Mitgliedern zum Geburtstag
gratulieren, die das 90. und sogar das 100. Lebensjahr überschritten haben und
die große Zahl derjenigen zur Kenntnis nimmt, die Monat für Monat durch den Tod
aus unseren Reihen gerissen werden und um die wir trauern, kann ermessen, was
die Werbung neuer Mitglieder für unseren Verein bedeutet. Hängen doch unser
politisches Gewicht und unsere Finanzkraft im Kampf gegen das verbliebene
Strafrentensystem auch direkt mit der Mitgliederstärke zusammen.
Die Mitgliederzahl in unserem Verein ist in der Berichtsperiode um ca.
2.300 zurück- gegangen.
Durch die Initiativen in den Reihen des ehemaligen MfS ist es uns nun
erstmals seit vier Jahren wieder gelungen, den Rückgang unserer
Mitgliederstärke aufzuhalten und die Mitgliederzahl zu stabilisieren.
Nicht selten war vor Gesprächen zur Gewinnung ehemaliger
MfS-Mitarbeiter für ISOR die Hürde zu überwinden, mitunter seit 15 Jahren
unterbrochene Kontakte wieder aufzunehmen. Ehemalige Verantwortungsträger und
in den Kollektiven hoch geachtete Mitarbeiter waren dafür am ehesten geeignet.
Aber manchmal mussten auch solche Personen erst einmal als Mitglieder gewonnen
werden. Mit jedem wieder hergestellten Kontakt wurde nicht selten auch der Weg
zu weiteren „Verschwundenen“ geebnet. Manchmal auch zu solchen, die ihren
Wohnort gewechselt und keine Verbindung zu ihrer neuen TIG gefunden haben.
Viele haben sich persönlich gefreut, wenn sie wieder in Kontakt zu ihren
ehemaligen Genossen kamen, mit denen sie sich aus der langjährigen gemeinsamen
Arbeit und durch gemeinsame politische Überzeugungen weiter eng verbunden
fühlen.
Nicht zufällig steigt die Zahl der ISOR-Mitglieder in den alten
Bundesländern ständig an und beträgt jetzt etwa 220. Damit stehen wir vor der
Aufgabe, TIG oder Freundeskreise von ISOR auch in den alten Bundesländern zu
gründen, vielleicht auch einen West-Beauftragten des Vorstandes einzusetzen.
Der Vorstand von ISOR hat in Vorbereitung unserer heutigen Konferenz von
Mitgliedern aus den alten Bundesländern eine ganze Reihe von interessanten und
beeindruckenden Briefen erhalten, die wir sorgsam auswerten und beachten. Ein
Vertreter dieser Freunde wird heute zur Diskussion sprechen.
ISOR bietet allen Mitgliedern die soziale Nähe zu politischen Freunden
und als ein organisierter Teil der für soziale Gerechtigkeit kämpfenden
politischen Kräfte die Basis eines wirkungsvollen Eintretens für soziale Forderungen und Interessen.
Gründe für Rentner sich zusammenzuschließen und sich gemeinsam gegen
Sozialabbau zu wehren, gibt es wahrlich genug. Noch ist die Bundesregierung
nicht gebildet, da wird schon verkündet, dass auch 2006 eine Nullrunde bei den
Renten geplant ist, was de facto einer erneuten Rentenkürzung gleichkommt.
Solche Nullrunden sind auch für die kommenden Jahre wahrscheinlich. Der
Rentenexperte Meinhard Miegel schätzt nach einer Veröffentlichung in der
„Morgenpost“ vom 22.10.2005 ein, dass in den nächsten 4 – 5 Jahren ein
Kaufkraftverlust für die Rentner von etwa 10 % „unausweichlich“ sei. Von einer
Nullrunde bei Mieten, Preisen usw. ist also nicht die Rede. Aber einigen ist
das anscheinend noch nicht genug. Sie denken schon laut darüber nach, die
Rentner bei den Krankenkassenbeiträgen stärker zur Kasse zu bitten und auch
Minusrunden für die Renten sind kein Tabu mehr. Über eine Anhebung des
Renteneintrittsalters wird weiter diskutiert. Man müsse leider die
Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung kürzen, das Renteniveau sei „nicht zu
halten“. Wo sonst soll auch das Geld für unnötiges Kriegsspielzeug, wie erst
kürzlich für zwei U-Boote im Wert von 1,5 Milliarden € herkommen!
Wir sind selbstverständlich – nicht zuletzt auch zur Gegenwehr gegen
solche Ungeheuerlichkeiten - weiter daran interessiert, Mitglieder aus den
Reihen der Volkspolizei, der NVA und der Zollverwaltung zu gewinnen und werden
auch entsprechende Aktivitäten entwickeln.
Noch bevor wir auf vielfachen Wunsch die Zusammenkunft mit ehemals
leitenden Mitarbeitern des MfS wiederholen, wird der Vorstand von ISOR
ehemalige Angehörige der anderen bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der
DDR zu Beratungen einladen und mit
ihnen gemeinsam Inhalte und Wege der Verstärkung der Solidarität und der
Mitgliedergewinnung für ISOR diskutieren.
Allen Personen, die vom neu geschaffenen Rentenstrafrecht betroffen
sind, bietet ISOR die Mitgliedschaft und die damit verbundene rechtliche
Beratung und Vertretung an.
Liebe Vereinsfreundinnen und Vereinsfreunde, verehrte Gäste,
Der Kampf für die endgültige Beseitigung des Rentenstrafrechtes bleibt
auch weiterhin die zentrale Aufgabe von ISOR. Das bedeutet für uns in der vor
uns liegenden Periode, zunächst mitzuhelfen, das neu geschaffene
Rentenstrafrecht zu Fall zu bringen und zugleich nach Auswertung aller
relevanten Daten mit geeigneten Gutachten
einen neuen Klageweg zum § 7 AAÜG
zu eröffnen.
Diesen Kampf werden wir durch politische Aktivitäten unterstützen
müssen – ganz aktuell durch Proteste gegen die Verweigerung der Herausgabe von
Unterlagen.
Unabhängig davon wird ISOR weiter an seiner Profilierung als Sozialverein
arbeiten und seine bewährte Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinen
nicht vernachlässigen.
Die Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) zur langfristigen Reform der
Rentenversicherung, die sie an die Verhandlungsführer der großen Koalition
gerichtet hat, finden unsere volle Zustimmung.
Große Hoffnungen setzen wir darauf, dass die Linkspartei unter Nutzung
ihres gewonnenen gesamtdeutschen Einflusses ihr Profil als Vertreterin der
sozial Benachteiligten und der weiter diskriminierten Ostdeutschen schärft und
damit unserem politischen Kampf neue Impulse verleiht.
Unsere Forderungen an die Politik und den Gesetzgeber sind:
Lassen Sie mich schließen mit einem Wort Victor Hugos:
„Die Zukunft hat viele
Namen. Für die Schwachen ist sie das Unerreichbare. Für die Furchtsamen ist sie
das Unbekannte. Für die Tapferen ist sie die Chance.“
Lassen Sie uns gemeinsam immer auf der Seite der Tapferen sein – Nutzen
wir unsere Chancen!