Auszug aus dem Rechenschaftsbericht zur Vertreterversammlung von ISOR e.V. am 6./7. 11. 2009

 

Liebe Freunde und Genossen, verehrte Gäste,

 

seit unserer letzten ordentlichen Vertreterversammlung am 12. November 2005 sind vier arbeitsreiche Jahre  vergangen, in denen die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dass wir heute in die voraussichtlich – und auch hoffentlich – letzte Etappe unseres Kampfes um die endgültige Beseitigung des Rentenstrafrechts eintreten können.

Angesichts der Zusammensetzung des am 29. September dieses Jahres neu gewählten Bundestages sind auch bei größtem Optimismus politische Lösungen nicht zu erwarten. Uns bleibt nur der steinige und langwierige Weg der juristischen Auseinandersetzung bis zum Bundesverfassungsgericht, die Ende vergangenen Jahres mit den ersten Verfahren vor Sozialgerichten wieder aufgenommen wurde.  Schließlich wird nach Urteilen aller Instanzen das Bundesverfassungsgericht neu zu entscheiden haben. Das ist aus jetziger Sicht die letzte Chance einer höchstrichterlichen Entscheidung. Danach wird der Rechtsweg ausgeschöpft sein. 

Unsere Anstrengungen sind also in der vor uns liegenden Periode vor allem darauf zu konzentrieren, eine für uns positive Entscheidung der Verfassungsrichter zu erreichen. Garantien dafür kann niemand geben, aber wir sind überzeugt, dass wir über gute Argumente verfügen und alle  Voraussetzungen besitzen, unseren Kampf bis zur Entscheidung durchzustehen.

Unsere Zuversicht gewinnen wir auch aus der Tradition und den Erfahrungen unserer nunmehr seit über 18 Jahren bestehenden Organisation, die wichtige ihrer Ziele bereits erreichen konnte und maßgeblich dazu beigetragen hat, die Strafrenten für die ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der DDR zu großen Teilen zu beseitigen oder wenigstens abzumildern. ISOR e.V. hat das 18. Lebensjahr überschritten, ist also sozusagen erwachsen geworden, hat treue und zuverlässige Freunde und Verbündete gefunden und weiß auch vorübergehende Rückschläge richtig einzuordnen. ISOR war ist und bleibt eine schlagkräftige und starke  Organisation, mit der auch weiter gerechnet werden muss.

Unsere Hochachtung und unser Respekt gilt all jenen, die vor mehr als 18 Jahren den Mut und die Entschlossenheit aufbrachten, sich der sozialen Ausgrenzung der ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der DDR entgegenzustellen und in schwieriger Zeit nach dem Motto handelten: „Kopf hoch und nicht die Hände!“  Erst vor wenigen Tagen haben Vertreter des Vorstandes in einer Zusammenkunft mit Gründern unseres Vereins die enge persönliche Verbundenheit und die Gemeinsamkeiten der Tradition und Ziele bekräftigt. Unvergessen bleibt der besondere persönliche Beitrag des langjährigen Stellvertretenden Vorsitzenden von ISOR, des leider viel zu früh verstorbenen Prof. Dr. Wolfgang Edelmann, zur konzeptionellen Ausrichtung unserer Arbeit.

 

Liebe Freunde und Genossen, verehrte Gäste,

 

im Ergebnis der Bundestagswahlen hat eine Koalition aus CDU/CSU und FDP die Regierungsverantwortung übernommen. Das ist die Wunschkoalition der Kapitaleigner und Finanzhaie, der „Besserverdienenden“ und Kommunistenhasser. Noch hat der befürchtete Sozialkahlschlag nicht begonnen, es wird getrickst und getäuscht und sogar Sozialkosmetik geboten. Die Angst vor einem Desaster bei der „kleinen Bundestagswahl“ im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen im Mai nächsten Jahres hat offenbar dazu geführt, dass unpopuläre Maßnahmen verzögert oder nur scheibchenweise und demagogisch verbrämt präsentiert werden. Vieles bleibt bis zu diesem Zeitpunkt unklar und verschwommen. Mit 84 Prüfaufträgen und 8 angekündigten Kommissionen wurden die wichtigsten Entscheidungen vertagt. Dabei können Merkel & Westerwelle an die Weichenstellung der großen Koalition anknüpfen. Die Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums  in Richtung der oberen Einkommen und zu Lasten der sozial Schwächeren geht weiter. Die Entsolidarisierung der Sozialsysteme wird zementiert. Die steigenden Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden ausnahmslos auf die Versicherten abgewälzt. Steuersenkungen für die Hälfte der Bevölkerung, die überhaupt einkommensteuerpflichtig ist, werden steigende Abgaben für den Rest der Bevölkerung gegenüber stehen. Auch ein Verbot sittenwidriger Löhne – das seit jeher gilt und nicht beachtet wurde – wird nicht verhindern, dass prekäre Arbeitsverhältnisse zunehmen und die Reallöhne sinken werden. Der angekündigte Bürokratieabbau bemäntelt vorgesehene Einschränkungen der Rechte der „Arbeitnehmer“, der Mieter und anderer vom Kapital abhängiger Personenkreise. Vor allem aber wird im Interesse der Schonung und Vermehrung der Vermögen der Reichen das Banken-Monopoly der nicht gedeckten Schuldverschreibungen jetzt mit einem Staats-Monopoly fortgesetzt. Dabei ist nur eines sicher, das benötigte Geld kann nur bei den 10 % der Bevölkerung, in deren Besitz sich 60 % des gesamten Geld-Vermögens befinden, geborgt und muss diesen mit Zins und Zinseszins durch alle Bürger erstattet werden.

Die soziale Lage der Rentner wird sich weiter verschlechtern. Sie zählen nicht zu den von der Regierung favorisierten „Leistungsträgern“.  Auch wenn – was keineswegs fest steht - Rentensenkungen ausbleiben, werden die realen Renten durch Belastungen mit unterschiedlichen Abgaben und Zuzahlungen deutlich reduziert werden. Sollte die Wirtschaft wieder wachsen, werden auch die inflationsbedingten Einbußen bei den realen Renten wieder zunehmen.

Die Rentenangleichung Ost an West wird – wenn sie überhaupt stattfindet – keine Verbesserungen für die Ost-Rentner erbringen. Ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz wird – wenn es denn verabschiedet wird - vermutlich den Ist-Zustand festschreiben und neue Hürden im Kampf für Rentengerechtigkeit aufrichten. Mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln werden wir uns in solidarischer Verbundenheit mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden dagegen wehren.

Angesichts dieser trüben Aussichten vermittelt das mit den jüngsten Bundestagswahlen gewachsene politische Gewicht der Partei DIE LINKE Hoffnung und Zuversicht. Wir können darauf vertrauen, dass die Linkspartei als soziales Gewissen wirkt und z.B. die vom letzten Bundestag abgeschmetterten 17 Rentenanträge zur Beseitigung von Versorgungslücken, Renten- und Versorgungsunrecht erneut auf die Tagesordnung des Bundestages setzen wird. Versuche, die Partei DIE LINKE im politischen Spektrum der BRD auszugrenzen und zu isolieren, sind gescheitert. Das hat zur Folge, dass politische Forderungen der LINKEN zunehmend auch von anderen Oppositionsparteien aufgegriffen und unterstützt werden. Damit gerät auch die Regierung stärker unter Druck.

Beginnend in einzelnen Bundesländern werden so auch Voraussetzungen für neue politische Mehrheiten mit Blick auf die Bundestagswahlen in vier Jahren geschaffen, die allerdings angesichts des zerrissenen inneren Zustandes der beiden anderen Oppositionsparteien keineswegs sicher sind.

Die Partei DIE LINKE kann auch weiter mit unserer solidarischen Unterstützung und Sympathie rechnen. Wie schon in der Vergangenheit, sehen wir unsere Interessen durch sie auch in Gegenwart und Zukunft am besten vertreten. Selbstverständlich haben wir Vertretern der Linkspartei zu ihrem Wahlerfolg gratuliert. Dabei sind wir uns natürlich bewusst, dass die Partei DIE LINKE eine pluralistische, noch im Aufbau befindliche gesamtdeutsche Partei ist, die zudem noch um ihr Grundsatzprogramm ringt. Zweifellos sorgen Äußerungen mancher ihrer Politiker für Irritationen. Entscheidend für uns sind jedoch die Gemeinsamkeiten, das was uns vereint und nicht das was uns trennt.

ISOR ist jedoch keineswegs auf die Partei DIE LINKE fixiert und wahrt seine parteipolitische Unabhängigkeit. Wir suchen auch weiter den Kontakt und die Unterstützung im gesamten linken Spektrum, also auch in der SPD, der Partei DIE GRÜNEN, bei den Gewerkschaften, den verschiedensten Sozialverbänden und –vereinen, darüber hinaus bei realistisch und rechtsstaatlich denkenden Politikern aller anderen demokratischen Parteien, so auch aus Kreisen der CDU und FDP.

 

Liebe Freunde und Genossen, verehrte Gäste,

 

mit unserer Sammelpetition gegen das Rentenstrafrecht haben wir die in diesem Jahr wichtigste politische Aktion gestartet. Sie war dem Ziel untergeordnet, durch eine möglichst hohe Zahl von Unterschriften öffentliche Aufmerksamkeit für unsere Forderungen zu erreichen, politischen Druck aufzubauen und zugleich für Politik und Justiz zu signalisieren, dass wir das Rentenstrafrecht nicht akzeptieren und unseren Kampf dagegen unbeirrt fortsetzen.

Die Ergebnisse dieser Aktion sind ein wichtiger Gradmesser für die Mobilisierungsfähigkeit von ISOR innerhalb der eigenen Organisation und darüber hinaus unter Sympathisanten und verbündeten Vereinen und Verbänden.

Wir können der Vertreterversammlung heute mit Freude und Stolz verkünden, dass wir unser ehrgeiziges Ziel, 50.000 Unterschriften, nicht nur erreicht, sondern sogar noch deutlich überboten haben. Am gestrigen Tag hatten wir  72554  Unterschriften ausgezählt. Immer noch gehen Unterschriftslisten in der Geschäftsstelle ein, so dass wir vermutlich erst Mitte November das endgültige Ergebnis feststellen können.

Der neu gewählte Vorstand von ISOR wird eine gründliche Auswertung der Unterschriftensammlung vornehmen und herausragende Beispiele von TIG und Einzelmitgliedern noch einmal speziell würdigen. Stellvertretend für viele andere und ohne dieser Auswertung vorzugreifen, möchten wir aber schon heute beispielhaft einzelne besonders aktive TIG nennen. So ereichten die TIG Hagenow und die TIG Waren/Röbel etwa das 10-fache, die TIG Templin das 9-fache, die TIG Quedlinburg das 7,25-fache, die TIG Boizenburg das 6,3-fache die TIG Glauchau/Hohenstein-Ernstthal mehr als das 6-fache, die TIG Schwerin das 6-fache, die TIG Suhl das 5,7-fache ihrer Mitgliederzahl an Unterschriften. Solche Ergebnisse sind häufig das Resultat aufopferungsvollen Einsatzes einzelner Funktionäre und Mitglieder.

Unsere Unterschriftenaktion ist ein beachtlicher Erfolg. Petitionen mit Unterschriften in dieser Größenordnung haben Seltenheitswert. 2008 gab es unter den insgesamt über 18.000 Petitionen nur zwei solcher Petitionen. Zum einen die Petition gegen Internetsperren mit 134.000 Unterschriften, zum Anderen eine Petition für ein gesichertes Grundeinkommen mit 52.000 Unterschriften. Im Oktober dieses Jahres waren 68 öffentliche Petitionen im Internet eingestellt, in denen zur Mitzeichnung aufgefordert wurde. Nur drei dieser Petitionen hatten mehr als tausend Unterschriften. An der Spitze rangierte eine Petition mit knapp 6.000 Unterschriften.

 

Gemessen an der Zahl unserer Mitglieder haben wir mehr als das Dreifache an Unterschriften gesammelt. Dabei haben nicht nur Verwandte, Freunde und Bekannte unsere Aktion unterstützt, sondern auch viele vom Rentenstrafrecht nicht betroffene Sympathisanten. Unterzeichnet haben unsere Petition zahlreiche Mitglieder, Funktionäre und Abgeordnete der Partei DIE LINKE, Mitglieder und Funktionäre der Volkssolidarität, der GBM, der GRH, des BRH, des Vorstandes des Ostdeutschen Kuratoriums der Verbände, Gewerkschafter und andere Mitstreiter in sozialen Bündnissen, Mitglieder des RotFuchs-Fördervereins und viele andere. Zweifellos wären noch mehr Unterschriften möglich gewesen, wenn nicht ein Teil unserer Mitglieder sich lediglich auf die eigene Unterschrift beschränkt hätte. Auch die Vorbereitung und Organisation der Unterschriftensammlung sind zu überdenken, da einzelne TIG und manche Mitglieder gerade angesichts unserer Altersstruktur, überfordert waren.

Wir mussten auch zur Kenntnis nehmen, dass einzelne unserer Mitglieder und auch manche uns ansonsten nahestehende Personen die Unterschrift verweigert oder „vergessen“ haben. Gleichgültigkeit und Desinteresse mögen dabei eine Rolle gespielt haben, vor allem aber wohl irrationale Ängste vor den Folgen einer Unterschriftsleistung für die berufliche Existenz, weiteres Fortkommen oder selbst Furcht vor einer Art Sippenhaft für Kinder und andere Angehörige, die in der BRD „angekommen“ sind. Diese Befürchtungen und Ängste, die im Einzelfall sogar einen realen Hintergrund haben können, sagen mehr über den inneren Zustand der BRD und den erreichten Stand des Zusammenwachsens zwischen Ost und West aus, als alle Sonntagsreden, die besonders in diesen Tagen alles übertönten. Das Vertrauen in das Grundgesetz und den vielgepriesenen Rechtsstaat scheint nicht allzu hoch zu sein. Die in diesem Jahr noch einmal forcierte Medienhetze gegen die DDR im Allgemeinen und gegen das MfS im Besonderen hat ihre Spuren hinterlassen. ISOR wurde als „Tätergewerkschaft“ und „Stasi-Verein“ stigmatisiert. In den gescheiterten Koalitionsverhandlungen in Thüringen forderten die GRÜNEN von der Linkspartei, dass diese sich von ISOR distanzieren müsse, weil ISOR angeblich den „Unrechtsstaat DDR“ verteidige. Wer fordert eigentlich von den GRÜNEN eine Entschuldigung dafür, dass diese einst pazifistische Partei deutsche Kriegseinsätze wieder möglich machte und jetzt gegen einen sofortigen Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan ist?

Wir erleben gegenwärtig eine landesweite Propagandakampagne, aus der man den Eindruck gewinnen kann:  Der 9. November 1989 wird zum bedeutendsten Gedenk- und Feiertag der Deutschen im 20. Jahrhundert hoch geredet und hoch geschrieben. Wir teilen die Auffassung von Egon Krenz, wie er sie kürzlich auf dem Grenzer-Treffen der  GRH vorgetragen hat:

„Der wichtigste Tag der Deutschen ist der 8. Mai 1945, der Tag der Befreiung Deutschlands vom Hitler-Faschismus.“

Die 60. Jahrestage der Gründung der BRD und der DDR sind Anlass vielfältiger Erinnerung. Nach wie vor gilt, dass die Geschichte beider deutscher Staaten nur in ihrer gegenseitigen Wechselwirkung und unter Beachtung der mittels Kaltem Krieg geführten Systemauseinadersetzung zu verstehen ist.  Die DDR war und bleibt Teil unsers Lebens. Wir kennen ihre Stärken und Schwächen und wissen die seit 20 Jahren andauernden Hetzkampagnen einzuordnen. Zuzustimmen ist dem Rotfuchs-Chefredakteur Klaus Steiniger in seiner Bewertung: „Das Zeter- und Mordio-Geschrei unserer Gegner klingt trotz aller Dissonanzen wie eine ermutigende Melodie, ist es doch der Beweis dafür, dass sie die DDR weder moralisch noch historisch zu erschlagen vermocht haben. Denn: Auf Tote schießt man nicht.“

Wie heute mit der DDR-Vergangenheit umgegangen und wie dabei gelogen und gefälscht wird, verdeutlichte Bundespräsident Horst Köhler.

Horst Köhler hatte anlässlich des 20. Jahrestages der „friedlichen Revolution“ in Leipzig eine Rede gehalten und das Geschehen in der Stadt am 9. Oktober 1989 mit den Worten beschrieben: „Vor der Stadt standen Panzer, die Bezirkspolizei hatte Anweisung, auf Befehl ohne Rücksicht zu schießen. Die Herzchirurgen der Karl-Marx-Universität wurden in der Behandlung von Schusswunden unterwiesen, und in der Leipziger Stadthalle wurden Blutplasma und Leichensäcke bereitgelegt.“ Dass hierbei lediglich bösartige Gerüchte kolportiert wurden, monierte sogar der MDR. Ein Sprecher des Präsidenten ließ nun nebenbei mitteilen, dass man die Fakten „prüfen“ werde. Das vollzog sich dann so: Auf der Internetseite des Staatsoberhaupts wurde in die Rede still und heimlich eine Sternchen-Fußnote eingefügt. Am Ende ist nun zu lesen: „* Die mit * gekennzeichneten Aussagen zur Bereitstellung von Panzern, Blutkonserven und Leichensäcken sind der zweibändigen Studie „Die Friedliche Revolution. Aufbruch zur Demokratie in Sachsen 1989/90“ von Michael Richter entnommen. Sie ist 2009 als Sonderdruck von der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung herausgegeben worden. Der Autor hat nach der Rede des Bundespräsidenten in einem Interview geäußert, er habe für diese Angaben noch keine ausreichenden Belege, es sei weitere Forschung nötig.“ (soweit die Fußnote)

Damit stellt sich der Bundespräsident in eine Reihe mit den Geschichtsfälschern des Gruselkabinetts in Berlin-Hohenschönhausen, die angebliche Folterzellen präsentieren und von verstrahlten Häftlingen und im Haftkrankenhaus Gequälten phantasieren, was ihrer Darstellung nach eben leider alles noch nicht ausreichend erforscht sei.

Auch die Bundeskanzlerin bediente den Zeitgeist, als sie bei einer Jubiläumsveranstaltung am 8. Mai dieses Jahres zwar auch jenen dankte, „die auf der Seite der Staatsmacht standen und im entscheidenden Augenblick nicht zur Waffe griffen“, ihnen einen Halbsatz später aber diffamierend unterstellte, dass „ihr Auftrag und ihr Selbstverständnis eigentlich anders aussahen.“ Das Dankeschön der Bundeskanzlerin an die bewaffneten Organe der DDR nehmen wir an. Wir verwahren uns aber auf das Schärfste gegen die Unterstellung, dass Schießen auf Menschen zu unserem Selbstverständnis gehört habe. Genau das Gegenteil ist der Fall. Zu unserem Selbstverständnis gehörte es niemals, die Waffen gegen das Volk zu richten. Die NVA hat sich als wahre Armee des Volkes, die Volkspolizei als wahre Polizei des Volkes erwiesen. Der Bundeskanzlerin sollte das eigentlich Anlass sein, über die sofortige Beendigung des Rentenstrafrechts nachzudenken.

Wird es jemals gelingen die von Hassphantasien, Gerüchten und Unterstellungen geprägte Sieger-Geschichtsschreibung in der BRD zu versachlichen und auf die von Fakten belegte Wahrheit zu beschränken? Hat Napoleon recht, wenn er die Geschichtsschreibung als die Summe der Lügen bezeichnet hat, auf die man sich nach 30 Jahren geeinigt hat?

Unter uns befinden sich zahlreiche kompetente Zeitzeugen der Ereignisse von 1989,  an erster Stelle der damalige Chef des Hauptstabes der NVA, Generaloberst Fritz Strelitz, der gemeinsam mit Egon Krenz die Weisungen für die Einsatzkräfte in Leipzig ausgearbeitet und erteilt hat. Er  könnte – wie andere auch - zweifelsfrei darlegen, wie die Geschichte tatsächlich verlaufen ist. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre, dass der Bundespräsident seine an Volksverhetzung grenzenden falschen Äußerungen persönlich dementiert und sich dafür entschuldigt, wie das in einer Erklärung der GRH vom 15. Oktober 2009 und in weiteren Protestschreiben gefordert wurde. Wir schließen uns dieser Forderung an!

 

Unsere Unterschriftensammlung zeigt, dass ISOR trotz der allgegenwärtigen Hetze und Verleumdung gesellschaftlich nicht isoliert ist und auf die Solidarität im linken politischen Lager und unter Sozialverbänden bauen kann. Wir bedanken uns bei allen, die sich zu unseren Forderungen bekannt, diese auch mit ihrer Unterschrift unterstützt haben und schöpfen daraus Mut und Kraft für unsere weitere Arbeit.

Unmittelbar nach Konstituierung des Petitionsausschusses des neu gewählten Bundestages wird der Vorstand von ISOR mit diesem Verbindung aufnehmen und eine möglichst öffentlichkeitswirksame Übergabe der Petitionslisten vereinbaren. Wir beabsichtigen dazu eine Fotodokumentation zu erstellen und eine Presseerklärung abzugeben. Der Petitionsausschuss steht dann in der Pflicht, auf unsere Petition zu antworten und sich mit den vorgebrachten neuen rechtserheblichen Tatsachen auseinanderzusetzen. Wir erwarten weder eine schnelle noch eine zustimmende Reaktion. Trotzdem bleibt es spannend, wie der Petitionsausschuss argumentieren wird. Was immer er vorbringt, er muss sich mit der von uns beweiskräftig dargelegten Verletzung des Grundgesetzes auseinandersetzen. Vor allem aber kommen wir damit erneut in die Öffentlichkeit und verstärken den politischen Druck. Wir bleiben unbequem und das wollen wir auch.

 

Liebe Freunde und Genossen, verehrte Gäste,

 

Wir hatten gehofft, auf unserer heutigen Vertreterkonferenz über das Ergebnis der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Regelungen des § 6, Absatz 2 des AAÜG informieren zu können. Bereits im März 2008 hat sich ISOR zusammen mit anderen Aufgeforderten in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in dieser Sache geäußert. Dem Bundesverfassungsgericht liegt ein Gutachten von Frau Prof. Dr. Will vor, das gemeinsam durch den Seniorenverband BRH, den Deutschen Bundeswehrverband und von ISOR finanziert worden ist. Wie in der Stellungnahme von ISOR wird auch in diesem Gutachten auf die Verfassungswidrigkeit des § 6 AAÜG verwiesen. Dem Sprecherrat der IGA ist für die von ihm dabei entwickelten Aktivitäten ausdrücklich zu danken. Mehrfach war eine bevorstehende Entscheidung angekündigt worden. Die Gründe für die fortwährende Verzögerung des Urteils bzw. seiner Veröffentlichung kennen wir nicht. Wir haben aber Verständnis dafür, wenn die massenhaften Klagen zu Hartz IV vorrangig einer Entscheidung zugeführt werden und die Not der ca. 400.000 davon Betroffenen gelindert wird. Trotzdem sind wir optimistisch, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung zum § 6 AAÜG und ihre Gründe bekanntgegeben werden. Immerhin geht es um eine willkürliche Rentenkürzung für etwa 6.000 Betroffene, darunter auch die Leiter der in den Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen vertretenen Behörden der NVA und der Volkspolizei. Wie immer dieses Urteil auch ausfallen wird, es wird Konsequenzen für die juristische Auseinandersetzung um den § 7 AAÜG haben und wir werden uns eingehend damit beschäftigen müssen. Schließlich wurde mit dem § 6 (2) AAÜG entgegen dem Einigungsvertrag erstmals kein angeblich überhöhtes Einkommen sondern eine bestimmte Funktion in der DDR als Begründung für Rentenkürzungen herangezogen, also Rentenstrafrecht pur!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich 2004 Verfassungsbeschwerden zum § 7 AAÜG nicht angenommen, dabei aber ausgeführt:“ Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können.“ In diesem Zusammenhang wurden die seinerzeit vorgelegten Gutachten zur Einkommens- und Qualifikationsstruktur im MfS wegen ihrer Beschränkung auf begrenzte Zeiträume und eingeräumter Vorbehalte nicht akzeptiert.

Es blieb also nur ein Weg: Erschließung unanfechtbarer Daten und Dokumente und deren neutrale gutachterliche Bewertung, um die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes durch neue, bei den Entscheidungen von 1999 und 2004 noch nicht bekannte oder nicht berücksichtigte rechtserhebliche Tatsachen zu widerlegen bzw. in Frage zu stellen.

Bestätigt durch die Beschlüsse unserer außerordentlichen ISOR-Vertreterversammlung wurde deshalb nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni 2004 in intensiver und mühevoller Arbeit durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Initiative für gerechte Altersversorgung (IGA) begonnen, die erforderlichen Daten und Dokumente zu erschließen und auszuwerten. Vordenker, Inspirator und Motor dieser Arbeitsgruppe war Prof. Dr. Wolfgang Edelmann. Nach seinem Tod gelang es einem Kollektiv seiner Mitstreiter, die begonnene Arbeit erfolgreich zu vollenden. Wir möchten uns auch für die fach- und sachgerechte Unterstützung bei den Mitgliedern des Kollegiums und ehemals leitenden Mitarbeitern der Ministerien für Nationale Verteidigung und des Inneren bedanken, die sie uns bei der Wertung und Einschätzung der umfangreichen Datensätze aus ihren ehemaligen Verantwortungsbereichen gegeben haben. Zahlreiche Widerstände waren zu überwinden. Erst die von 23.000 Mitgliedern unserer Organisation eindrucksvoll unterstützte Berufung auf ein gerade neu erlassenes Informationsfreiheitsgesetz brachte Anfang 2006 den entscheidenden Durchbruch.

Damit standen uns die amtlichen Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesverwaltungsamtes, der Wehrbereichsverwaltung Ost und der Birthler-Behörde zur Verfügung und zwar für den gesamten Zeitraum von 1950 bis 1989.

Schwierig gestaltete sich auch die Suche nach einer geeigneten wissenschaftlichen Institution zur neutralen Begutachtung dieser Zahlen und Fakten. So frei ist die Wissenschaft in der BRD nicht, dass jedes Institut risikolos eine solche sicherlich reizvolle Aufgabe übernehmen konnte. Wir sind dem Brandenburgischen Institut für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik deshalb zu besonderem Dank verpflichtet, dass es sich in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt/Main dieser anspruchsvollen Aufgabe, bei der mehr als 6 Millionen Datensätze auszuwerten waren, angenommen und dabei die nötige Zivilcourage gezeigt hat.

Was sind nun die in diesem Gutachten und durch weitere Untersuchungen festgestellten neuen rechtserheblichen Tatsachen, die das Bundesverfassungsgericht veranlassen könnten, sein Entscheidungen von 1999 und 2004 zum § 7 AAÜG zu revidieren?

 

1.      Das Bundesverfassungsgericht ging davon aus, dass die Beschäftigten- und Qualifikationsstruktur beim MfS/AfNS statistisch nicht hinreichend erfasst seien. Wörtlich: „Das System der Staatssicherheit war darauf angelegt, Informationen auch über die Gehälter seiner Angehörigen geheim zu halten und hat dazu entsprechende Vorkehrungen getroffen“. Wegen dieser besonderen Situation hätte der Gesetzgeber eine pauschale Einstufung und Bewertung vornehmen können. Mit der Vorlage des sozialwissenschaftlichen Gutachtens ist die Einkommens- und Beschäftigtenstruktur des MfS eindeutig geklärt. Es zeigt sich, dass die Einkommen in sich differenziert waren und z.B. etwa die Hälfte der Mitarbeiter nicht das Durchschnittseinkommen im MfS erreichte.

2.      Das sozialwissenschaftliche Gutachten bestätigt die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das durchschnittliche Einkommen der MfS-Mitarbeiter deutlich (im Jahre 1988 etwa 59 %) oberhalb der durchschnittlichen Einkommen in der Volkswirtschaft der DDR angesiedelt war. Überdurchschnittliche Einkommen wurden – wie nachgewiesen werden kann – aber auch außerhalb des MfS erzielt. Mehr als 500.000 DDR-Bürger hatten ein gleiches oder sogar noch höheres Durchschnittseinkommen. Etwa 20 % der gegenüber der Volkswirtschaft höheren MfS-Einkommen sind zudem aus dem geringen Frauenanteil unter den MfS-Angehörigen zu erklären. Seriöse Einkommensvergleiche können nur innerhalb des militärischen Bereiches vorgenommen werden, was durch den Vergleich mit den Einkommen in der NVA und mit dem MdI als Dienststelle angeboten wird und die nur geringen Unterschiede in den Durchschnittseinkommen und den rechtlichen Bestimmungen für die Entgeltfindung belegt. Nach den eigenen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes wird das Grundrecht der Gleichbehandlung verletzt, wenn „eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.“

3.      Das Bundesverfassungsgericht ging davon aus, dass sich die Besoldungs- und Versorgungsordnung des MfS „in das Gesamtsystem der Selbstprivilegierung dieses Staatsbereiches“ eingefügt hat. Die Gutachter haben hierfür keine Hinweise gefunden.  Im Gegenteil: alle Besoldungs- und Versorgungsordnungen, auch gezahlte Zulagen und Zuschläge hatten ihre Entsprechungen in den anderen bewaffneten Organen und z. T. auch darüber hinaus. Sie wurden nach gleichen Maßstäben und Prinzipien erarbeitet und waren – wie das gesamte Einkommensgefüge der DDR – von politischen Entscheidungen der Partei- und Staatsführung der DDR bestimmt. Die Entgeltfindung im MfS erklärt sich vor allem aus dessen Organisations- und Tätigkeitsstrukturen und den damit verknüpften Qualifikationsanforderungen. Darüber hinaus spielten bei der Entgeltfindung solche Faktoren, wie praktisch unbegrenzte Arbeitszeiten, permanente Verfügbarkeit und Mobilität und die Unmöglichkeit des Wechsels in eine zivile Karriere eine Rolle. Nachgewiesen wird im Gutachten weiter, dass sich die Abstände der Einkommen im MfS zur Volkswirtschaft und zu den anderen bewaffneten Organen im Verlauf der Entwicklung kontinuierlich verringert haben. Auch das ist ein Beweis, dass von einer Selbstprivilegierung nicht gesprochen werden kann. Zusammenfassend stellt das Gutachten fest: „Weder von den gesetzlichen Bestimmungen der Besoldung, noch vom Einkommensverlauf des Einkommens der Dienste ist eine Sonderrolle des MfS im militärischen Beschäftigungssektor erkennbar.“

4.      Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigener Rechtssprechung anerkannt, dass „bereits durch die Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung hohe und möglicherweise überhöhte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen unterschiedslos dadurch begrenzt wurden, dass eine Berücksichtigung nur noch bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze möglich ist.“ Damit sei etwa nur das 1,8-fache einer Durchschnittsrente überhaupt erreichbar. So relativiert das Bundesverfassungsgericht selbst seine Berufung auf die mit den DDR-Verhältnissen vertraute Volkskammer der DDR. Die letzte Volkskammer der DDR hatte 1990 in politisch aufgeheizter Zeit die Höchstrenten für MfS-Angehörige auf 990,- Mark festgesetzt. Das war seinerzeit das Doppelte (2-fache) einer DDR-Durchschnittsrente. Das vorgelegte sozialwissenschaftliche Gutachten belegt insbesondere im Vergleich mit der NVA, wie die Einkommen auch im MfS durch Arbeitsanforderungen, Dienstalter und Qualifikation bestimmt wurden. Es ist dadurch nachprüfbar, welche Konsequenzen eine willkürliche Kürzung auf 1,0 Entgeltpunkte hat, mit der unterstellt wird, dass jedes Einkommen im MfS, welches das Einkommen eines Facharbeiters in der DDR überstieg, nicht durch Arbeit und Leistung gerechtfertigt sei.

Das sozialwissenschaftliche Gutachten ist ein den Gerichten vorgelegtes Beweismittel. Es wird ergänzt werden durch ein verfassungsrechtliches Gutachten eines anerkannten Verfassungsrechtlers. Beide Gutachten bilden die Grundlage der juristischen Argumentation von Rechtsanwalt Bleiberg und seiner Mitarbeiter. Rechtsanwalt Bleiberg hat sich bereit erklärt, die Mandantenverhältnisse bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes  bzw. einer gesetzlichen Regelung und deren Umsetzung fortzuführen. Das gilt auch für neue Widersprüche gegen Erstrentenbescheide. Dafür gebührt ihm unser herzlicher Dank. Es ist durch ISOR vertraglich geregelt, dass die bisherigen Grundsätze hinsichtlich der Verfahrenskosten auch weiter gelten. Die Rechtsanwaltskanzlei Bleiberg genießt unser volles Vertrauen, das auf gegenseitiger Achtung, Respekt und Berechenbarkeit beruht. Sie hat maßgeblichen Anteil, dass in fast 80.000 Widerspruchsverfahren und mit 27.000 Klagen in den verschiedensten Instanzen wesentliche Teile des Rentenstrafrechts beseitigt werden konnten.

In unserem juristischen Kampf bauen wir darauf, dass die Rechtsordnung der BRD auf einem Grundgesetz beruht, in dem die Würde des Menschen als unantastbar bestimmt und der Gleichheitsgrundsatz für alle Bürger tragendes Prinzip ist. Wir stehen bei der Geltendmachung unserer Ansprüche auf  dem Boden dieses Grundgesetzes, wenn es auch verschiedentlich so erscheint, als müsste das Grundgesetz gegen den Staat verteidigt werden. Seine Bestimmung ist es aber, den Rahmen und die Grenzen staatlichen Handelns aufzuzeigen.

Als wir vor etwa einem Jahr die juristische Auseinandersetzung um den § 7 AAÜG neu eröffnet haben, konnte niemand erwarten, dass die Beseitigung des Rentenstrafrechts nur noch eine Frage der Zeit ist. Die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit zu durchschreiten ist ebenso unabdingbar, wie in jeder Instanz klug und sachkundig zu argumentieren und sich prozessual richtig zu verhalten.

Die bisher vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen – vor allem der Kammern des Sozialgerichts Berlin – zeigen: das politisch Opportune ist oft stärker als die juristische Argumentation. Wie kaum anders zu erwarten, sahen Richter die Aussagen des Gutachtens als nicht geeignet an, die Begrenzungsregelung des § 7 AAÜG in Frage zu stellen. Ein Gericht glaubte sogar zu erkennen, dass mit dem Gutachten die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1999 bestätigt wurden. Ein anders Gericht meinte, dass das Gutachten einseitig zugunsten der MfS-Mitarbeiter erstellt worden sei. Unzureichend bezeichnetes bzw. zitiertes Datenmaterial sei in nicht nachvollziehbarer Weise in Berechnungen einbezogen oder aus diesen herausgenommen worden. Die Ermittlung der Ergebnisse des Gutachtens sei weder schlüssig noch nachvollziehbar.

Es ist zweifelsfrei erkennbar, dass damit die Gerichte vorauseilend bemüht waren, nicht nur das Datenmaterial und die Aussagen der Gutachten zu negieren bzw. in Frage zu stellen, sondern diesen auch die Rechtserheblichkeit abzusprechen. Das ist schon verwunderlich, denn es ist nicht die Aufgabe eines Sozialgerichtes, schon vorab Wertungen zu treffen, die in die ausschließliche Kompetenz des Bundesverfassungsgerichtes fallen.

Allerdings zeigen sich vor allem bei Sozialgerichten außerhalb Berlins auch andere, realistischere Einstellungen zum Gutachten, vor allem aber auch zum Rentenstrafrecht in seiner politischen und sozialen  Dimension.

Bemerkenswert ist auch, dass der vom Landessozialgericht Berlin mit einer Stellungnahme zu unserem Gutachten beauftragte Dr. Jens Giesecke (ehemals Birthler-Behörde), auf den sich das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum § 7 AAÜG von 1999 und 2004 beruft, anerkennt, dass die Befunde des Gutachtens plausibel sind und sich zumindest der Größenordnung nach in ähnlichen Bereichen bewegen, wie Daten aus anderen Quellen.

Seit August dieses Jahres liegt das von den Gutachtern umfangreich kommentierte und durch zusätzliche Verweise auf weitere Quellenangaben ergänzte sozialwissenschaftliche Gutachten vor, mit dem auf die ersten Versuche von Gerichten zu seiner Aushebelung reagiert wurde. Es wurde dadurch in seiner Beweiskraft weiter verbessert.

Nach bisher vorliegenden etwa 45 Entscheidungen von Sozialgerichten erwarten wir jetzt zeitnah die Terminierung einer Verhandlung vor dem Landessozialgericht Berlin. Das Sozialgericht Cottbus hat zwei Klagen abgewiesen, aber Sprungrevisionen zum Bundessozialgericht zugelassen. Weitere solche Sprungrevisionen werden wahrscheinlich noch erreicht werden können.  Zahlreiche Verfahren vor Sozialgerichten sind noch zu führen. Geduld und Ausdauer sind also weiter gefordert, bis letztlich das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann. Die Mühlen der Justiz mahlen eben nun einmal langsam und wir haben keinerlei Möglichkeiten sie zu beschleunigen.

 

Aber es gibt auch positive Nachrichten.

So erwarten wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die Minderung des Dienstbeschädigtenausgleichs, wie sie im Bundesversorgungsgesetz zuungunsten der ehemaligen Angehörigen der Sonderversorgungssysteme der DDR (einschließlich MfS) vorgenommen wurde, aufgehoben wird. Ein entsprechender Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichtes liegt seit 2007 in Karlsruhe vor.

 

Mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2007 wurde für die ehemaligen Angehörigen der NVA, Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR die Möglichkeit eröffnet, begründete Anträge bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu stellen, um Zulagen und Zuschläge, wie z.B. gezahltes Verpflegungsgeld als rentenwirksames Arbeitseinkommen anerkennen zu lassen.

Eine Anerkennung  von Zulagen und Zuschlägen ist zwischenzeitlich durch das Innenministerium des Landes Brandenburg für die ehem. Angehörigen der Volkspolizei, des Strafvollzuges und der Feuerwehr erfolgt. In deren Ergebnis wurden erhebliche Nachzahlungen geleistet und monatliche Rentenbezüge spürbar erhöht. Ob andere Länder bzw. zentrale Versorgungsträger dieser Regelung folgen, bleibt abzuwarten. Auch ein erneutes Urteil des Bundessozialgerichtes ist möglich.

Wir haben in ISOR-Aktuell dazu ausführlich informiert, Antragsmuster veröffentlicht und Hinweise gegeben, in welchen Fällen derartige Anträge sinnvoll sind. Das kann z.B. auch für ehemalige Angehörige des MfS mit Vordienstzeiten in anderen bewaffneten Organen bzw. der Zollverwaltung zu prüfen sein. Keine Ansprüche ergeben sich, wenn die Beitragsbemessungsgrenze auch ohne Zulagen und Zuschläge erreicht wurde. Ohne Antrag wird es aber in keinem Fall eine Anerkennung höherer Rentenansprüche geben. Die Rechtsanwaltskanzlei Bleiberg ist zu den bekannten Konditionen weiter bereit, diese Anträge, die jederzeit gestellt werden können, juristisch zu unterstützen.

Eine Initiativgruppe beim Vorstand von ISOR hat sich dieser Problematik angenommen und arbeitet eng mit anderen Interessierten zusammen. Flankierende Maßnahmen (vor allem Petitionen an die Landtage und den Bundestag, mit der Forderung dem Beispiel des Landes Brandenburg in den anderen Ländern bzw. für die NVA, das MdI als Dienststelle oder die Zollverwaltung auf Bundesebene zu folgen) wurden eingeleitet.

 

Liebe Freunde und Genossen, verehrte Gäste,

 

Alles, was wir erreicht haben, ist das Ergebnis unseres einheitlichen, geschlossenen und solidarischen Handelns. Nach wie vor stehen viele ehemalige Angehörige der NVA, der Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR, die schon seit vielen Jahren vom Rentenstrafrecht befreit sind,  eng an der Seite der ehemaligen Angehörigen des MfS, verbunden mit dem gemeinsamen Ziel, die willkürlichen und grundgesetzwidrigen Rentenkürzungen endgültig zu beseitigen.

ISOR lebt von dem unermüdlichen selbstlosen Einsatz vieler Mitglieder und vor allem seiner Funktionäre. Was immer der Vorstand beschließt, entscheidend bleibt die Umsetzung durch die Vorsitzenden und Vorstände der TIG, die Gruppenbetreuer, Kassierer und Kassenprüfer an der Basis. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank!

Die Mitglieder  des Vorstandes und des Beirates, allen voran die Landesbeauftragten, haben durch persönlichen Einsatz in den TIG zum Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit wesentlich beigetragen. In Leipzig, Cottbus und Schwerin führte der Vorstand von ISOR seine Vorstandssitzungen gemeinsam mit den Vorständen der jeweiligen TIG durch, insgesamt ein sehr konstruktiver Erfahrungs- und Informationsaustausch vor Ort. Diese Praxis wird fortgesetzt.

Gewonnen hat unsere Organisation durch den Aufbau von Freundeskreisen in den alten Bundesländern. Damit wurde ein Teil der etwa 300 Einzelmitglieder zusammengeführt und die Möglichkeit eröffnet, dass diese noch aktiver am Vereinsleben teilnehmen können.

 

Leider werden wir alle nicht jünger und wir müssen uns immer wieder auf das Mögliche und Machbare konzentrieren. Wir müssen klug abwägen, was wir selbst organisieren und wo wir die Aktivitäten anderer unterstützen oder deren Angebote nutzen.

Das gilt z.B. für die Organisierung der Betreuung älterer, kranker und sozial schwacher Mitglieder, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auf diesem Gebiet besteht bereits ein breit gefächertes Angebot an Hilfen staatlicher Stellen und spezialisierter Sozialverbände und Einrichtungen, dass es im jeweils konkreten Fall zu erschließen gilt. Dazu wurden Informationen zusammengestellt, die beim Vorstand jederzeit abgefordert werden können.

Die Beitragsdisziplin und Spendenbereitschaft unserer Mitglieder und die fleißige und gewissenhafte Arbeit der Kassierer und Betreuer war in der vergangenen Berichtsperiode trotz geringer werdender Mitgliederzahl die Gewähr dafür, die Finanzierung aller unserer satzungsgemäßen Aufgaben abzudecken. Über den Stand der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Finanzhaushalt wurden die TIG-Vorsitzenden jährlich detailliert informiert. Insbesondere durch unsere finanzielle Rücklage war gewährleistet, allen finanziellen Forderungen nachzukommen. Diese ergaben sich vor allem sowohl hinsichtlich der Beschaffung der Daten aus den verschiedensten Bundesämtern und –dienststellen als auch im Zusammenhang mit der  Auftragserteilung an Wissenschaftler und Juristen zur Erarbeitung des sozialwissenschaftlichen und des verfassungsrechtlichen Gutachtens.

Alle dafür benötigten finanziellen Mittel wurden aus der finanziellen Reserve bereitgestellt. Die Solidarität und Bereitschaft unserer Mitglieder sind die Gewähr dafür, dass wir uns auch in der nächsten Etappe den politischen und juristischen Kampf um unser Recht im wahrsten Sinne des Wortes leisten können.

Dafür gilt allen unseren Mitgliedern Dank und Anerkennung. Die Moral und Solidarität unserer Mitglieder zeigt sich auch darin, dass trotz sinkender Mitgliederzahl das Spendenaufkommen pro Jahr gleichgeblieben ist. Das heißt, dass das Spendenaufkommen real gesteigert wurde trotz steigender Lebenshaltungskosten, steigender Inflationsrate und nur unwesentlich erhöhter Renten.

Der Mitgliederbestand hat sich seit unserer letzten Vertreterversammlung  2005 bis heute um 1.806 Mitglieder verringert, von 24.159 auf 22.353 Mitglieder. Mehr als 1.827 Mitglieder sind im genannten Zeitraum verstorben, während sich Neuaufnahmen und Austritte in etwa die Waage halten. Der Mitgliederbestand unterliegt praktisch täglichen Veränderungen. Hinzu kommt, dass uns von 19 TIG noch statistische Meldungen zum Stand vom 30.09. fehlen. Wir bitten darum, die halbjährlichen statistischen Meldungen über den Mitgliederbestand der TIG per 31.3. und 30.9. auch weiterhin regelmäßig und termintreu an die Geschäftsstelle beim Vorstand zu übersenden. Nur dadurch können wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen, ständig und aktuell über den konkreten Mitgliederbestand auskunftsfähig zu sein. Gleiches gilt natürlich auch für die halbjährliche Haushaltsabrechnung per 30.06. und 31.12., wofür die Kassenbuchabrechnungen der TIG eine wesentliche Grundlage bilden. Dabei sollten es sich die TIG-Vorstände zur Pflicht machen, so wie es auch in der Finanzordnung festgelegt ist, sich regelmäßig in den Vorstandsitzungen über den Stand der Kassierung und Abrechnung zu informieren.

Die Gewinnung neuer Mitglieder, insbesondere unter den rentennahen Jahrgängen ehemaliger Angehöriger des MfS bleibt weiter eine wichtige Aufgabe für alle TIG, auch wenn die Zahl derjenigen, die durch langjährige gemeinsame Tätigkeit mit ihren ehemaligen Kollektiven verbunden waren, abnimmt und nach und nach immer mehr nachrückende Ehemalige bedingt durch Dienstalter, Dienstgrad und Dienststellungen keine oder nur geringe Rentenverbesserungen zu erwarten haben. Jeder sollte aber wissen, dass bei einer Dienstzeit von 10 Jahren ein durchgehender Rentenbetrug um nur 0,2 Entgeltpunkte einer Rentenkürzung um etwa 50,- € im Monat gleichkommt. Jeder kann das mit seinem Rentenbescheid unter Beachtung des aktuellen Rentenwertes von 24,13 € je Entgeltpunkt und Jahr  für sich selbst ausrechnen. Er wird dabei häufig auch feststellen, wie wenige Entgeltpunkte im Vergleich damit seine Arbeitsverhältnisse nach 1990 erbracht haben. 1989 betrug das Durchschnittsalter der Mitarbeiter des MfS 35 Jahre. Wir haben also noch Reserven. Und jeder sollte auch wissen, dass die Ältesten unter uns schon kaum noch für die eigene Rente kämpfen sondern für die der Jüngeren. Es besteht also keinerlei Grund, in unseren Anstrengungen zur Gewinnung neuer Mitglieder nachzulassen, nicht zuletzt auch zur Lösung von Nachwuchsproblemen für die Besetzung der verschiedensten Funktionen.

Wir wissen natürlich, dass manche Austritte von Resignation bestimmt sind, von Zweifeln daran, ob unser Kampf überhaupt noch Sinn macht. Nichts ist aber unvernünftiger, als gerade jetzt, angesichts einer sich in den nächsten Jahren abzeichnenden Entscheidung zu kapitulieren. Führen wir zu Ende, was vor mehr als 18 Jahren begonnen wurde und lassen wir uns nicht demoralisieren! Auch wenn am Ende gegen uns entschieden werden sollte – wir wissen, dass wir uns gegen Unrecht zur Wehr setzen und werden uns diesem Unrecht niemals beugen!

Zu beachten ist auch, dass sich die soziale Lage durch anwachsende Zeiten von Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse insgesamt verschlechtert hat und auch materielle Gründe bei Austritten oder nicht vollzogenen Eintritten eine Rolle spielen. Die TIG haben die Möglichkeit, Beiträge zu reduzieren oder ganz auf Beiträge zu verzichten, wenn soziale Gründe dafür vorliegen und können das in eigener Zuständigkeit entscheiden.

 

Die Arbeitsgruppen Recht beim Vorstand und in den TIG haben mit ihren regelmäßigen Sprechstunden in bewährter Weise zur Stärkung unseres Vereins beigetragen. Vielfach fanden neue Mitglieder gerade über ihren Beratungsbedarf bei Erstrentenbescheiden zu unserem Verein, lernten uns kennen und schätzen.

Unverzichtbar für den Zusammenhalt von ISOR war, ist und bleibt auch unser monatliches Mitteilungsblatt ISOR-Aktuell, durch das jedes Mitglied über unsere Anliegen, Pläne und Aufgaben umfassend informiert ist und gegebenenfalls – wie unsere Petitions-Aktion zeigte – auch mobilisiert werden kann. Viele fleißige Helfer sichern durch ihren Einsatz, dass unsere Zeitung jedes Mitglied erreicht. In gleicher Richtung wie ISOR-Aktuell und eng damit abgestimmt wirkt auch unser Internet-Auftritt, der vor allem für die jüngeren Mitglieder zu einer unverzichtbaren Informationsquelle geworden ist und zunehmend genutzt wird, um ergänzende und zusätzliche Informationen zu verbreiten.

Dem Redaktionskollektiv ist es gelungen, die Professionalität beider Medien weiter zu erhöhen und damit auch das Bild von ISOR in der interessierten Öffentlichkeit entscheidend mit zu prägen. Dabei übersehen wir nicht, dass die etablierten bürgerlichen Medien bis in das linke Lager hinein unsere Aktivitäten totschweigen, als Distanz-Thema behandeln und bestenfalls in ausgelutschte Klischees einfügen.

So war auch der Einsatz eines Pressesprechers von ISOR in seiner Wirksamkeit von vornherein objektiv begrenzt. Dr. Wolfgang Stuchly, der aus Alters- und Gesundheitsgründen aus dem Vorstand ausscheidet, hat diese Funktion jedoch mit großem Engagement ausgeführt und insbesondere durch seine Mitarbeit im Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden die Öffentlichkeitsarbeit von ISOR erfolgreich unterstützt. Dafür gebührt ihm unser Dank und unsere Anerkennung,

 

Liebe Freunde und Genossen, verehrte Gäste,

 

Wenn wir davon ausgehen, dass die letzte Etappe unseres Kampfes gegen das Rentenstrafrecht begonnen hat und am Ende eine unabänderliche Entscheidung stehen wird, so stellt sich natürlich die Frage, wie es danach mit ISOR weitergehen soll. Wir sind der Auffassung, dass wir darüber erst diskutieren sollten, wenn sich diese Entscheidung konkret abzeichnet und unsere ganze Kraft darauf zu konzentrieren, die jetzt anstehenden Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Wir halten es auch für verfrüht, bereits jetzt über nötige und mögliche Satzungsänderungen zu diskutieren.

Wir haben in der zurückliegenden Zeit, wie zuvor auch, eng mit anderen Vereinen und Verbänden zusammengearbeitet, im Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden und auf regionaler Ebene in sozialen Bündnissen mitgewirkt. Eine besonders enge Zusammenarbeit besteht mit der GRH. Daran halten wir auch künftig fest. Zwischen dem geschäftsführenden Vorstand von ISOR und dem Sprechrat der IGA wurden regelmäßig Informationen ausgetauscht, die erforderliche Abstimmung und Konsultation zum Vorgehen der beauftragten Rechtsanwälte ist gewährleistet. Unsere Verbindungen zu Politikern der Partei DIE LINKE konnten weiter konstruktiv gestalten werden. Eine Entscheidung über die fernere Zukunft von ISOR wird gegebenenfalls in Konsultation mit allen unseren Freunden und Verbündeten erfolgen, wenn die Entwicklung das gebietet. Alles wird selbstverständlich dem Ziel untergeordnet bleiben, den Kampf für soziale Gerechtigkeit, gegen soziale Benachteiligungen und Sozialabbau  gemeinsam und möglichst noch effektiver fortzusetzen. Dabei werden Ziele und Aufgaben verschmelzen und spezifische Forderungen von ehemaligen Angehörigen der bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der DDR an Bedeutung verlieren. Der soziale Kampf wird immer mehr von den gemeinsamen Interessen aller benachteiligten Ostdeutschen ausgehen und zunehmend gesamtdeutsch geführt werden müssen.

Letztlich wird aber die Basis von ISOR über die Zukunft unserer Organisation entscheiden müssen, wo nicht wenige TIG weit mehr sind als eine Gliederung in einem Sozialverein. Sie entwickelten sich zu gewachsenen Gemeinschaften, die mitunter sogar zu einer Art Lebensmittelpunkt Gleichgesinnter geworden sind und das auch weiter bleiben sollten.

Wir hoffen, wünschen und werden alles dafür einsetzen, dass der Kampf für die endgültige Beseitigung des Rentenstrafrechtes in der jetzt begonnenen Wahlperiode unseres Vereins erfolgreich beendet werden kann.  Dazu ist es in den nächsten vier Jahren erforderlich:

 

 

Noch stehen uns viele einzelne Schritte und die Überwindung so mancher Schwierigkeiten und Hürden bevor. Gemessen an unserem Endziel, der Beseitigung des Rentenstrafrechtes, sollten wir immer daran denken, nicht der Beginn einer Sache wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten bis zum Schluss. Gerechte Renten für alle Anspruchsberechtigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze entsprechend den gezahlten Beiträgen – daran arbeiten wir so lange und so intensiv weiter, bis der Erfolg sich einstellt.

In diesem Sinne, liebe Freunde:

„Auf zum letzten Gefecht!