Stand der Angleichung der
Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet unter besonderer Berücksichtigung der
Anpassung der Alterseinkommen- Ost
Argumente
Dipl. Ing. D. Bauer am 27.
Juni 06
Mit
dem Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs- Wirtschafts- und
Sozialunion zwischen der BRD und der DDR vom 18.05.1990 und dem Vertragsgesetz
vom 25.06.1990 war die „weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit
sozialem Ausgleich und sozialer Absicherung …… in der DDR einzuführen und …..
die Lebens- und Beschäftigungs- Bedingungen ihrer Bevölkerung stetig zu
verbessern.“
Die
Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet hat der Einigungsvertrag
vom 23.09.1990 bis 1996 vorgesehen. Unter dieser Maßgabe war auch die Kopplung
der Rentenentwicklung allein an die Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet
plausibel.
Die
eingeleiteten politischen Weichenstellungen führten aber zu einem ökonomischen Fehlstart.
Insbesondere die Arbeit der Treuhandanstalt hatte die Vernichtung von
Arbeitsplätzen in großem Ausmaß zur Folge, auch und gerade wenn Unternehmen
konkurrenzfähig waren.
Die
Realisierung des heute als „Einigungsprozess“ bezeichneten Beitritts der DDR
erfolgte entsprechend den strategischen und taktischen Vorgaben, die der
„Forschungsbeirat für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen“ mit
seinen 7 Ausschüssen, 37 Arbeitsgruppen und 11 Fachkreisen unter Einbeziehung
von Vertretern des DGB und der DAG in über 30- jähriger Tätigkeit unter Führung
von Wissenschaftlern, die bereits die nazistische Annexionspolitik vorbereitet
und begleitet hatten, erarbeitet waren. (Quellen in ISBN 3-930786-27-3)
Gemäß
dieser Zielvorgaben wurde das Produktivvermögen, der größte Teil des Grund und
Boden sowie der Immobilien in Besitz genommen und durch einige Gesetze auf
Teile rechtmäßig erworbenen Privateigentums zugegriffen. (Quellen in ISBN
3-00-016679-3)
Mit
erheblichem medialem Aufwand wird in grundgesetz- und menschenrechtswidriger
Weise Beitrittsbürgern ohne den Nachweis individueller Schuld Eigentum entzogen
und vorenthalten. (Quelle z. B. ISBN 3-428-08106-4)
Dass
die politischen Rahmenbedingungen den Beitrittsbürgern keine Chancengleichheit
brachten, wird durch den anhaltenden Abbau von Arbeitsplätzen im
Beitrittsgebiet belegt.
Die
Zahl der Beschäftigten im Beitrittsgebiet betrug lt. RVB 2004 Seite 19 2.
Absatz:
1990
8,6 Mio. =
100,0%
2004
5,4 Mio. = 62,8%
Dabei
wurde das Forschungs- und Entwicklungspotential rigoros abgebaut und
verbliebene Betriebe zu verlängerten Werkbänken westlicher Unternehmen
degradiert. Die Eliten der DDR wurden aus allen einflussreichen Funktionen
entfernt.
In
dieser Zeit entstanden in den alten Ländern neue Arbeitsplätze, jedoch nicht
genug um den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern („Aktiv im Ruhestand“
Heft 1/2 2006 S. 16).
Die
reale Unterbeschäftigung im Beitrittsgebiet liegt lt. Wirtschaftswoche (August
48/2005) über 28%. Dieser Trend hält an. Im Beitrittsgebiet vollzieht sich –
trotz Niedriglohngebiet – ein ständiger überdurchschnittlicher Stellenabbau
(Thüringer Allgemeine vom 20.01.06 „Einbruch im Osten“ und andere Quellen).
Von
der im Grundgesetz geforderten Chancengleichheit sind wir weit entfernt.
Fest
steht, dass die Politik versagt hat, wenn man die Vorgaben des Staatsvertrages
und des Einigungsvertrages zugrunde legt und auch, dass sie in hervorragender
Weise den Besitzinteressen der Wirtschaftsverbände und der Banken entsprochen
hat, wie es den Vorgaben des Forschungsbeirates entsprach. Die Folgekosten
dieser Annexionspolitik sind vom ganzen deutschen Volk aufzubringen.
Die
gewaltigen Summen Aufbau Ost haben kein selbst tragendes Wirtschaftspotential
geschaffen und damit nicht allen Menschen eine unabhängige Existenzsicherung
ermöglicht. Fördermittel sind z. T. nach Ablauf der Investitionsbindungsfrist
bei Subventionsnomaden zu privatem Reichtum geworden oder zu Gunsten des Privat- oder Kapitalvermögens von
Investoren der alten Bundesrepublik, die 87% des Wirtschaftsvermögens oder des
Auslandes, das 7% des Wirtschaftsvermögens der DDR bekam und in deren Händen
sich der größte Teil des Privatbesitzes an Grund und Boden, des Wohn- und
sonstigen Immobilienbesitzes befindet, geworden (Deutschlandpapier des Willy-
Brand- Kreises Dezember 1997).
Die
Beitrittsbürger blieben von Vermögenszuwächsen bis auf den mageren Anteil von
6% des Wirtschaftsvermögens verschont.
Das
15- jährige Wirken von Existenzgründern, Experten, Großinvestoren und
Hauptsponsoren unterstützt von Grundsteinlegern, Banddurchschneidern und
Erstspatenstechern konnte den Arbeitsplatzabbau nicht aufhalten. Verluste
verursachten die Betrügereien (Dr. Schneider, Leipzig; Piltz, Suhl; Vulkan-
Werft Bremen; Bombardier Waggonbau Ammendorf u. v. a. m.).
Fehlende
Arbeitsplätze und niedrige, nicht Existenz sichernde Löhne zwingen vorwiegend
junge allein stehende Menschen zur Abwanderung in die alten Bundesländer. Die
Zahl der abgewanderten Beitrittsbürger steigt stetig an. Zusätzlich entlasten
jährlich 350 bis 450 Tsd. Berufspendler die Arbeitslosenstatistik des
Beitrittsgebietes. So waren bis Ende 2004 ca. 3,5 Mio. Beitrittsbürger in die
alten Bundesländer abgewandert oder waren als Berufspendler in den alten
Bundesländern erwerbstätig, zahlten dort Steuern und Sozialabgaben.
Die
Bevölkerungsstruktur des Beitrittsgebietes hatte zum Zeitpunkt des Beitritts
(Prof. Dr. Manfred Kaufmann, Jena nach offiziellen Angaben) auf 100 Einwohner
einen Anteil von Personen
Über 60 Jahre im Osten 32% gegenüber 36% im Westen
Unter 20 Jahre im Osten 46% gegenüber 37% im Westen.
Mit
4% weniger Alten und 9% mehr Jungen hat also der Beitritt zur Entlastung der
Sozialkassen beigetragen.
Da die große Anzahl Beitrittsbürger in den
alten Bundesländern arbeiten, haben Berechnungen gezeigt, dass die Behauptung,
unsere Renten im Osten würden zu einem erheblichen Teil (den sog.
Transferleistungen) durch die Beiträge der Bürger der alten Bundesländer
finanziert, unrichtig ist.
Die
Arbeitsgruppe der DGB- Bezirke der neuen Bundesländer hat aus dieser Erkenntnis
eine stufenweise Angleichung des Alterseinkommens- Ost gefordert und mit einem
Wanderungsausgleich begründet, der durch die Beiträge der Beitrittsbürger in
die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) der alten Bundesländer Jahr für Jahr
entsteht.
Die
Koordinierungsgruppe der Erfurter Senioren- Verbände und – Vereine sowie des
DGB- Landesseniorenbeirates hat dieses Argument in seiner Petition
3-15-15-8233-030062 ebenfalls vorgetragen.
Die
Stellungnahme des BMGS, Referat 421, Dr. Rica Werner liefert eine
Gegendarstellung mit einem Wanderungssaldo von 770 Tsd. Personen und einem
arbeitsfähigen Anteil von 560 Tsd. Personen und zusätzlich 450 Tsd.
Berufspendlern.
Es
wird berechnet, dass diese Personen – hätten sie im Beitrittsgebiet gearbeitet
! – in der Summe 4,4 Mrd. € im Jahr in die GRV – Ost als Beitrag eingezahlt
hätten.
Damit
wäre die Transferleistung der Beitragszahler der alten Bundesländer von 14,1
Mrd. € im Jahr 2004 (Rentenversicherungsbericht 2004 S. 20) nur unwesentlich
vermindert. Die Forderung nach Angleichung des Alterseinkommens- Ost sei mit
dem Wanderungsausgleich nicht zu begründen.
Das
Bundesinstitut für Bevölkerungsentwicklung hat in seinem Bericht vom 20. Dez.
2005 Seite 25 ff für den Zeitraum 1991 bis 2004 – ohne Angabe des Stichtages
(1.1. oder 31.12. d. J) – ein Ost- West- Wanderungssaldo von Abwanderung O/W
> 2,18 Mio. minus Zuwanderung W/O 1,28 Mio. zu 0,9 Mio. Menschen
ausgewiesen. Die Wanderungsbewegung seit dem Mauerfall wird unterschlagen und
so die Dramatik um mindestens 0.4 Mio. Menschen geschönt.
Auf
die seriöse Aussage und die Verwendung der zutreffenden aktuellen offiziellen
Daten der Bundesrepublik wurde großer Wert gelegt und erheblicher Aufwand
betrieben.
Es
gibt unvermeidbare Unsicherheiten, die sich eingrenzen, aber nicht ganz
ausschließen lassen. Sie sind vor allem in den etwas chaotischen Zuständen im
Deutschland der Wendezeit bis zum 3. Oktober 1990 und in der unterschiedlichen
statistischen Behandlung Berlins in der Nachwendezeit grundsätzlich und
zusätzlich in der Bildung neuer Wohnbezirke aus Teilen des früheren West- und
Ost- Berlins begründet.
Von
der Tatsache, dass zwischen 1945 und 1961 über 1 Mio. hoch motivierter Menschen
und mit ihnen Tausende Betriebe in das Gebiet der Bundesrepublik abgewandert
sind (Berliner Morgenpost vom 7. März 2005, Politik „ Der verschwundene
Reichtum“ von Uwe Müller) einmal abgesehen, haben die alten Bundesländer seit
1989 bis 2004 von der Zuwanderung von über 3 Mio. hoch motivierter gut
ausgebildeter vorwiegend junger Menschen profitiert.
Jährlich
steigt die Zahl der Zugewanderten weiter (Thüringer Allgemeine vom 29.
September 2005 „Fehlende Ausstrahlung lässt Osten schrumpfen- Rasante Alterung
in Thüringen durch anhaltende Abwanderung“).
Die
Wirtschaftsleistung der alten Bundesländer resultiert dauerhaft zu 7% aus den
Folgen des Einigungsprozesses und der De- Industrialisierung des
Beitrittsgebietes, wie eine Untersuchung gezeigt hat (Wirtschaft im Wandel Heft
13/1996).
Die
der Gegendarstellung des BMGS zu Grunde gelegte Zahl eines erwerbsfähigen
Anteils des Wanderungssaldos für die Zeit bis 31.12.2004 ist auf jeden Fall
unzutreffend.
Es
ist auch völlig uninteressant, was abgewanderte Bürger in die GRV- Ost an
Beiträgen eingezahlt hätten, sind sie doch gerade gegangen, weil sie keine oder
zu schlecht bezahlte Arbeit hatten, weil ihnen keine Chance auf ein selbst
bestimmtes unabhängiges Leben ermöglicht wurde.
Uns
hat interessiert, wie viele Beitrittsbürger sind bis zum 31.12.2004
Beitragszahler in der GRV- West und wie viel zahlten sie im Jahr 2004 dort ein.
Unsere
Schlussfolgerung ist:
Die Forderung nach Angleichung des Alterseinkommens- Ost ist berechtigt!
Wir
begründen unsere Forderung mit folgenden Fakten:
à Die GRV funktioniert nach dem Umlageverfahren, indem
die Beiträge der Erwerbstätigen plus Staatszuschuss für diverse
versicherungsfremde, im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbrachte
beitragsfreie Leistungen den Senioren
unmittelbar als Rente ausgezahlt werden. Daher der Begriff „Generationenvertrag“.
à Die Alterssicherung der Beitrittsbürger beruhte auf
folgenden Elementen, die anders als in der BRD zusammen mit der
Krankenversicherung von einer einzigen Versicherungsanstalt, der
Sozialversicherung der DDR (SV) mit hoher Effektivität verwaltet wurde:
Die
persönlichen Beitragsleistungen zu den Rentenelementen wurden in der Regel
durch gleich hohe Beiträge der Arbeitgeber ergänzt.
à Die reale Höhe aller Einkommen der DDR wurde durch
soziale und kulturelle Leistungen der Betriebe (Kultur- und Sozialfond) und die
staatlichen Subventionen, die „2. Lohntüte“ ergänzt. Die reale Kaufkraft aller Einkommen ergibt sich
für Waren des täglichen Bedarfs (Warenkorb) durch Multiplikation mit dem Faktor
1,75. Die Versorgung der Bevölkerung war komplex und ging erheblich über die
monetären Leistungen hinaus.
Aus
bundesdeutscher Sicht wird bemängelt, dass die Renten in der DDR nicht
dynamisiert wurden. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass es in der DDR
über 40 Jahre konstante Preise für Waren des Grundbedarfs des täglichen Lebens
wie Wohnen, Nahrungsgüter, tägliche Kleidung, öffentlicher Nahverkehr,
Energieversorgung usw. gab (z. B. kostete ein Brötchen 0,05 M, die
Kilowattstunde Energie und die öffentlichen Nahverkehrsmittel (je Kilometer)
0,08 M). Auch der Zugang zu Kultur und Urlaub war jedermann möglich. Kostenlose
Bildung, kostenlose Gesundheitsvorsorge, kostenlose Kinderbetreuung waren
Lebensumstände, von denen die Menschen heute nur träumen können.
In
Abständen fand in der DDR auch eine Erhöhung der Renten statt. Bestimmte
Konsumgüter, die über den Grundbedarf hinausgingen , die als Luxus eingestuft
waren, hatten überdurchschnittlich hohe Preise. Diese Güter konnte sich ein
Bürger mit niedrigem Einkommen oder ein Rentner mit der Mindestrente ohne
zusätzliche Einkünfte nicht leisten. Wenn Menschen nach dem Eintritt in das
Rentenalter weiter arbeiteten, so taten sie es nicht aus sozialer Not, sondern
weil das Einkommen nun von allen Abzügen frei war – also Brutto gleich Netto
und dieses Einkommen zusätzlich zur Rente gezahlt wurde. Jetzt war das Arbeiten
richtig lukrativ.
Aus
bundesdeutscher Sicht sind solche Lebensumstände schwer vorstellbar. Im
Rentenversicherungsbericht 2004 Seite 91 wird u. a. die Inflationsrate der
Bundesrepublik seit 1960 dargestellt, die zwischen 1,5% und 7% pendelte. Dass
bei solchen Preisentwicklungen eine
Dynamisierung der Renten überlebenswichtig sein kann, ist verständlich.
Da
aber der gesamte Wirtschafts- und Gesellschaftsaufbau in der DDR anders als in
der BRD war, lassen sich bundesdeutsche Bewertungsmaßstäbe nicht auf die DDR
übertragen.
à Woraus bestreiten die Senioren Deutschlands nach dem
Beitritt der DDR ihre Alterssicherung?
.Bürger der alten Bundesländer:
Beitrittsbürger für bis 1990 erworbene
Ansprüche:
Nebeneinander
Ausschließlich
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
* Gesetzliche Rentenversicherung
* Betriebliche Altersvorsorge
* Beamtenversorgung
* Zusatzversorgung d. öffentl. Dienst * Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
* Zusatzversorgung der Landwirte
* Berufsständige Versorgung …………………
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Leistung wird voll gewährt ……………………………Leistung wird fallbeilartig
gekappt
Es
gibt also ein Alterssicherungsrecht West und ein Alterssicherungsrecht Ost.
Obwohl
die ehemals zusätzlichen Leistungen aus Betriebsrenten,
Zusatzrentenversicherungen und der auf erheblichen freiwilligen Beitragsleistungen
beruhenden Freiwilligen Zusatzrentenversicherung in der Summe mit der
Grundrente gekappt werden bzw. für einen Teil der Angehörigen des
Gesamtversorgungssystems unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, von der
Qualifikation, der Verantwortung und der Lebensarbeitsleistung auf 1,0
Entgeltpunkte pro Arbeitsjahr gekappt werden, beträgt die Anpassung der
Alterseinkommen- Ost seit 2003 87,9%
des aktuellen Rentenwertes.
Der
Begriff „Aktueller Rentenwert“ ist genau definiert: Das Durchschnittseinkommen
aller Beschäftigten in einem Jahr ergibt 1 Entgeltpunkt (Eckrente), dessen
Kaufkraft mit der Lohnentwicklung steigt. Für die Beitrittsbürger gibt es
keinen „Aktuellen Rentenwert“ der dieser Definition entspricht, da eben nicht
in gleicher Weise das Durchschnittseinkommen aus dem Erwerbsleben der DDR der Rentenberechnung zu Grund gelegt wird.
Auch das ist ein Merkmal des Alterssicherungsrechts- Ost.
à Die Folge der Kappung aller berücksichtigten
Rentenelemente ist eine Nivellierung aller Renten unabhängig von der
Lebensarbeitsleistung, dem tatsächlichen Einkommen und dem im Arbeitsleben
erreichten sozialen Standard, also die entschädigungslose Enteignung von Teilen
rechtmäßig erworbener Ansprüche.
Eine
Besonderheit gibt es bei den Gesamt- und Zusatzversorgungssystemen. Da sie der
Beamtenversorgung und der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der BRD
entsprechen, die aus Steuermitteln bezahlt werden, wurde von der
Bundesregierung festgelegt, dass auch die berücksichtigten Anteile der Sonder-
und Zusatzversorgungen, die in der GRV der Beitrittsbürger enthalten ist,
teilweise aus den Steuermitteln der neuen Länder zu finanzieren sind. Mit
diesem Sachverhalt wird medial in verwirrender unsachlicher Weise umgegangen
und so getan, als wäre dieser Anspruch nicht gerechtfertigt und wäre mit
Ursache dafür, dass der Aufbau Ost nicht voran kommt.
à Der Bundeszuschuss zur GRV liegt für die neuen
Bundesländer mit 49,28% erheblich über dem der alten Bundesländer mit 29,63%
der Beitragsleistungen (Rentenversicherungsbericht 2004 Übersicht B2 und B3).
Eine eindeutige Aufschlüsselung liegt auf Anfrage bisher nicht vor. Die Ursache
der Unterschiede liegt im besonderen Alterssicherungsrecht Ost, wo im SGB VI
festgelegt wurde, dass die
„Erstattung
von einigungsbedingten Leistungen durch den Bund“ erfolgen. Das betrifft:
-
Auffüllbeträge,
-
Freiwillige
Zusatzrentenversicherung (FZR),
-
Der FZR entsprechende
Leistungen der Deutschen Post und der Deutschen Bahn
-
Gesamtversorgungen,
Zusatzversorgungen u. a.
Unser
Problem ist nicht , dass nach wie vor nur ein Versicherungsträger
(Sozialversicherung/Deutsche Rentenversicherung) alle Alterssicherungen der DDR
verwaltet, sondern, dass jeglicher Eigentums- und Bestandsschutz und die
Zahlbetragsgarantie entzogen wurde.
Für
die Betrachtung der Relation unseres Beitragsaufkommens zur Rentenleistung ist
die Erkenntnis wichtig, dass der Leistungsanteil von mindestens 4 626 Mio. €
unverändert (DDR/BRD) aus Steuermitteln
des Staates zu finanzieren sind und demzufolge von den Beitrag finanzierten
Ausgaben bei unseren Betrachtungen abzuziehen sind. Der Betrag errechnet sich
aus dem prozentualen Bundeszuschuss der alten Bundesländer (Übersicht B2) in
Höhe von 29,63% und den Beiträgen von 23 540 Mio. € mit dem Bundeszuschuss von
11 601 Mio. € in den neuen Bundesländern (Übersicht B3) des
Rentenversicherungsbericht 2004:
23 540 Mio. € x
0,2963 = 6 975 Mio. € ist etwa der normale Bundeszuschuss.
11 601 Mio. € - 6975 Mio. € = 4
626 Mio. € ist etwa die zusätzliche einigungsbedingte Leistung.
àMit dem
Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) wurden viele Ansprüche ganz liquidiert. Davon
betroffen sind vor allem Bezieher kleiner Renten.
à Wir betrachten daher die Beitrittsbürger, die durch
das RÜG unabhängig von Wohn- und Arbeitsort rentenrechtlich gleich aber anders
als die Bürger der alten Bundesländer behandelt werden als in sich geschlossene
Einheit.
à Das Alter der wöchentlichen und täglichen
Berufspendler ist weiter gespreizt, es liegt zwischen 23 und 64 Jahren. Sie
sind Vollbeschäftigte, die vorwiegend als abhängig Beschäftigte im Handwerk, in
der Industrie und dem Dienstleistungsbereich tätig sind und zu fast 100%
Beitragszahler der GRV.
à Die rentenrechtliche Behandlung der Beitrittsbürger
erfolgt unabhängig vom Wohnort seit dem 31. Mai1990 nach dem RÜG und seinen
Nebengesetzen. Die bis dahin abgewanderten Bürger hatten ihren alten Wohnsitz
z. T. nicht aufgegeben und sind teilweise zurückgekehrt. Aus diesem Grund wird
die innerdeutsche Wanderungsbewegung erst ab IV Quartal 1989 bis zum 31. 12.
2004 den Berechnungen zugrunde gelegt.
à Die Wanderungsbewegung mit dem Ausland und die
Veränderungen durch Geburten und Sterbefälle wurden aus den Betrachtungen
herausgenommen.
à Die Wanderungsbewegung zwischen Ost- und
Westdeutschland in Tsd. Personen wurde durch Prof. Dr. Manfred Kaufmann, der
bis 1993 Arbeitswissenschaftler an der Uni Jena war, nach verschiedenen
offiziellen Daten zusammengestellt (Auszug aus sehr umfangreichen
Datenmaterial):
Jahr Zuwanderung Ost Abwanderung Ost wie Erfasst
1989 2,8 266,3
)
1990 36,2 395,3 )
1991 80,3 249,7 )
1992 111,3 199,2 )
mit
1993 119,1 172,4 )
Ost-
1994 135,8 163,0 )
Berlin -
1995 143,1 168,3 )
entspricht
1996 152,0 166,0 )
dem
1997 157,3 167,8 )
Beitrittsgebiet
1998 151,8 182,5 )
1999 151,9 195,5 )
2000
153,2
214,5
)
2001 94,3 192,0 )
2002 95,9 176,7 )
ohne
2003 97,0 155,4 )
Berlin
2004 94,6 146,4 )
Gesamt: 1776,6 3066,8 Tsd. Personen
Die
Probleme bei der statistischen Behandlung Berlins sind auch aus dem
„Sozialreport 50 +“ 2005 des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums
Berlin- Brandenburg Seite 62 Abb. 3.1 ersichtlich. Der reale Wanderungssaldo
dürfte also geringfügig höher sein.
à Die Wanderungsbewegung im Inland und mit dem Ausland
hat zur Vermischung der Bevölkerung geführt. Die statistischen Angaben zu den
neuen Bundesländern (nur bis 2000 mit Berlin- Ost) und zu Ostdeutschland (mit
ganz Berlin) sind mit Angaben zum Beitrittsgebiet nicht identisch (Berlin hat
ca. 3,383 Mio. und Ost- Berlin ca. 1,286 Mio. Einwohner).
à Die Abwanderung infolge der De- Industrialisierung
des Beitrittsgebietes mit der Folge sehr hoher Arbeitslosigkeit und
Niedriglohngebiet erfasst zu 90% die jungen, allein stehenden und gut
ausgebildeten Menschen (z. B. in „Altersspezifische Mobilität über die
Landesgrenzen“ Thüringer Landesamt f. Statistik).
à Von den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern sind ca.
98% aktiv versichert (RVB 2004 S. 48). Rein statistisch ist der Anteil der in
der GRV pflichtversicherten Beschäftigten (lt. RVB 2004 S. 10) in den alten
Bundesländern 56% und in den neuen Bundesländern von 100% auf 76% im Jahr 2004 gesunken. Betrachtet man die
Struktur der Zu- und Abgewanderten,
wären erhebliche Korrekturen an diesen Prozentsätzen vorzunehmen.
Zugewandert
sind zunächst die Beamten und höheren Angestellten des öffentlichen Dienstes in
den Ministerien, Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen, bei Justiz,
Medien, Polizei, Armee sowie die Angestellten der vielen Banken und
Versicherungen, die eben nicht mehr in der GRV Beitragszahler sind. Der wie in
einem Protektorat betriebene Elitewechsel, der Voraussetzung und Bestandteil
der vom Forschungsbeirat erarbeiteten Annexionsziele war, führte dazu, dass von
den 20% Beitrittsbürgern im Führungspersonal der BRD, bei Justiz und Militär
0%, in der Wirtschaft 0,4%, in der Verwaltung 2.5% in der Wissenschaft 7,3%, in
den Medien 11,8%und bei den Gewerkschaften 12,4% verblieben sind. Dieser Umgang
mit den Beitrittsbürgern wurde vom UN- Ausschuss für wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (CESCR) gerügt (Jahrbuch Menschenrechte 2004).
Der
Wert von 56% Beitragszahler in die GRV ist für die Zugewanderten wesentlich zu
hoch.
Die
Bevölkerungsgruppe der Abgewanderten
ist auf Grund des niedrigen Alters als Berufseinsteiger in der Regel
Beitragszahler in der GRV. Der Wert von 76% ist daher zu niedrig.
Nun
gibt es als weitere Störgröße in diesen Betrachtungen unter den Abgewanderten
einen geringen Anteil Kinder und inzwischen sicher einen geringen Anteil
Arbeitslose. Auch dafür gibt es keine sichere Datenbasis. Wir sind der
Überzeugung, dass wir mit der Verwendung der folgenden Basisdaten die in beide
Richtungen wirkenden Störgrößen hinreichend kompensieren.
à Somit ergibt sich die Bilanz der Beitragszahler in
der GRV aus
Fortzüge
Ost- West 3 066,8 Tsd. P x
0,76 = 2330,768 Tsd. Personen minus
Zuzüge West- Ost 1 776,6 Tsd. P x 0,56 = 994,896 Tsd. Personen
Zusätzliche Beitragszahler in den alten
Ländern:1335,872 Tsd. Personen
Plus
Berufspendler + 450,0
Tsd. Personen
Im Jahr 2004 zahlten in den alten
Bundesländern 1785,872 Tsd. Beitrittsbürger in die GRV Beiträge!
à Für das Jahr 2004 wird das durchschnittliche
Einkommen in der Wirtschaft, im Handwerk und Dienstleistungen (ohne
öffentlichen Dienst), also dem Haupteinsatzgebiet der Beitrittsbürger mit
Brutto 36 744 €/a zugrunde gelegt (Statist. Jahrbuch 2005 S. 525), nachdem der
Anteil der Arbeitslosen und der prekär Beschäftigten von der Anzahl der
Beitragszahler abgezogen ist. (Das Bruttodurchschnittseinkommen wäre
unzutreffend).
Daraus
ergibt sich ein Beitrag aller Beitrittsbürger in die GRV der alten Bundesländer
von:
36 744 €/a
x 0,195 x 1
785,872 Tsd. Pers. = 12 795,915 Mio.
€/a
à Entsprechend RVB 2004 S. 18 beträgt der
Bundeszuschuss für die versicherungsfremden Leistungen:
auf der Basis der Gesamteinnahmen 24,24%
auf der Basis der Beitragseinnahmen 33,58%
Daraus
ergibt sich der Gesamtleistungsanteil der Beitrittsbürger in die GRV der alten
Bundesländer im Jahr 2004 von:
12 795,915 x 1,3358
= 17 092,783 Mio. €/a
à Wird dieser Leistungsanteil den Einnahmen in der
Übersicht B 3 des RVB 2004 S.20 für das Jahr 2004 im Beitrittsgebiet
hinzugerechnet, ergibt sich für die Beitrittsbürger – nach dem Abzug des
Leistungsanteils der zugezogenen Bürger – ein Gesamtleistungsaufkommen von
35 428 Mio.
€
+ 17 093 Mio. €
= 52 521 Mio. €
Dem
stehen Ausgaben von 49 485 Mio. €
entgegen, von denen 4 626 Mio. € steuerfinanzierte einigungsbedingte Leistungen
abgezogen werden müssen, sodass sich der Referenzbetrag von
44 859 Mio. € ergibt.
Der Beitragsfinanzierte Leistungsanteil,
also mit dem 7%igen Krankenkassenbeitrag erlaubt sofort die Anhebung des
Alterseinkommens Ost auf 100% des aktuellen Rentenwertes aus den
Beitragsleistungen aller Beitrittsbürger für die auf Beiträgen begründeten
Rententeile.
Die
Anpassung des Steuerfinanzierten einigungsbedingten Leistungsanteils auf 5
262.8 Mio. € würde Mehrausgaben bei Bund und Ländern von insgesamt ca. 636.8
Mio. € erfordern.
Zu bedenken ist dabei, dass
-
Beitrittsbürger schon
immer in die GRV der alten Bundesländer einzahlen und
-
Die Zahl der
abgewanderten Bürger so lange jährlich weiter steigt bis im Beitrittsgebiet
Chancengleichheit herrscht.
Wir
möchten auch darauf aufmerksam machen, dass die Nettorentenzahlbeträge im
Beitrittsgebiet überdurchschnittlich schnell sinken. Während der
Gesamtrentenzahlbetrag (Alters-, Unfall- und Witwenrente) 2003 für
Beitrittsbürger noch 920,44 €/Mo. betrug (RVB 2004 S. 59), war die Rente der
Neuzugänge im Jahr 2004 bei Männern auf 889 €/Mo. und bei den Frauen schon auf
678 €/Mo. gesunken (MDR-Umschau am 22. März 2005). Berücksichtigt man neben der Entwicklung der nominalen
Rentenzahlbeträge auch noch die Preisentwicklung im Beitrittsgebiet – bei den
Preisen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müllgebühren usw. sind wir führend –
zeigt sich eine sehr geringe Kaufkraftzunahme. Nach einer umfangreichen
Untersuchung (Berliner Debatte Initial 16 (2005) 5 S. 73ff., Tab. 14 in „Preise
und Einkommen in Ostdeutschland“ von Dr. oec. Ulrich Busch,
Wirtschaftswissenschaftler an der TU Berlin) hat sich die preisbereinigte Versichertennettorente von 302 €/Mo. zum
1.7.1990 auf 455 €/Mo. zum 1.7.2003 nur gering erhöht und ist seither am
Sinken. An dieser Stelle ist auch auf die Aussage im „Sozialreport 50 +“ 2005
des SFZ Berlin- Brandenburg auf Seite 128 hinzuweisen, nach der ein erheblicher
Teil der Rentenzugänge des Beitrittsgebietes der Altersarmut entgegensieht.
Anmerkungen zur Behauptung, die sozialen Sicherungssysteme seien
nicht mehr bezahlbar:
Vergleiche
der EU-Kommission und die Werte von Eurostat 2005 zeigen das Problem:
EU-15- Durchschnitt
Deutschland
Reale
Steuerbelastung der
Unternehmenstätigkeit
und der 27,9% 20,2%
Vermögen
in Prozent
Lohnstückkosten
in €/h
120,4 103,7
Reallohnentwicklung
von
1995 bis 2004 in Prozent +7,4% -0,9%
Deutschland
ist Exportweltmeister und verzeichnet eine Steigerung der Unternehmensgewinne
(1995 bis 2004) von ca. 30%.
Die
nach gleichen Kriterien ermittelten Vergleichswerte zeigen, dass Deutschland im
EU- 15- Vergleich bei der realen Steuerbelastung der Unternehmen und Vermögen
sowie bei den Lohnstückkosten und bei der Reallohnentwicklung am Ende der
Vergleichsskala liegt.
Trotzdem
wird unverändert die Senkung der Lohnnebenkosten und der Steuern gefordert.
Richtig wäre die Abkopplung der Sozialabgaben der Unternehmen von den Löhnen
und die Erhebung dieser Beiträge als Wertschöpfungsabgabe, weil die
Wertschöpfung zum zutreffenden Maßstab der Leistungsfähigkeit geworden ist und
Kleingewerbebetriebe erheblich entlastet würden. Die bisherige Politik hat die
Situation Jahr für Jahr verschlechtert. Wie bei Süchtigen wird die Droge, die
des Übels Ursache ist, immer weiter verstärkt.
Die
vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen sind die Ursache niedriger Löhne,
Nullrunden bei den Rentnern, sinkender Binnenkaufkraft, hoher Arbeitslosigkeit
usw. und haben sinkende Beitragseinnahmen in den Sozialkassen zur Folge. Das
demographische Problem ist zum Instrument geworden und soll die Umverteilung
gesellschaftlichen Reichtums rechtfertigen.
Die
Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) hat die
Politik der Bundesregierung, insbesondere die Behandlung Ostdeutschlands
kritisiert, weil sie zu keiner Problemlösung führt und fiskalische Folgen für
die EU entstehen.
Anmerkung zur Behauptung, die Generationengerechtigkeit erfordere
Opfer von den Rentnern:
Richtig
ist die Behauptung, die gegenwärtige Rentnergeneration sei die am besten
versorgte aller Zeiten. Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, dass die 7
Hauptbausteine der bundesdeutschen Alterssicherung („Das Parlament“ 02.07.1999
Quelle dort VDR, GDV, BMA) nicht allen Bürgern zur Verfügung stehen.
Entwicklung der Alterssicherungsarten
(Werte in Mrd. €)
1996
2001/2002 Alterssicherungsart Deutschland Beitrittsbürger° Deutschland Beitrittsbürger° |
1. Berufsständige Versorgungen 1,5185 ? 2,1 ? 2. Altersversorgung der Landwirte 3,3694 ? 3,3
? 3. Zusatzversorgung d. öffentl. Dienstes 6,8155 ? 8,6 ? 4. Betriebliche Altersversorgung 13,7026 ? 14,3 ? 5. Beamtenversorgung 30,5804 ? 34,06
? 6. Lebensversicherung 30,6775 ? 56,3 ? |
Summe aus
1. bis 6.
86,6643
- 118,66 ? =100%
=136,92% |
7. Gesetzliche Rentenversicherung und) 192,0668 43,8024 202,4 46,2
Knappschaftliche R.- Versicherung
) =100%
=105,38% |
Beitrittsbürger° - Ansprüche die im
Erwerbsleben der DDR erarbeitet und anerkannt wurden
Nur
41% der abhängig Beschäftigten der alten Bundesländer und allen
Beitrittsbürgern steht aus den mitgebrachten Ansprüchen ausschließlich die GRV
zur Verfügung. Die Leistung aus der GRV sinkt jährlich infolge aller
Rentenreformen, während die zusätzlichen Bausteine der Alterssicherung z. T.
erhebliche Steigerungen verzeichneten:
Wegen
der angeblich zu hohen Lohnkostenanteile (s. o.) wurden die Arbeitgeberanteile
eingefroren. Die Unternehmensgewinne sind noch nie so anhaltend gestiegen. Die
Arbeitnehmer sollen mit 4% zusätzlich privat vorsorgen. Die
Versicherungsunternehmen freuen sich auf jährlich steigende Mrd. – Einnahmen.
Die
Arbeitnehmer zahlen somit fast 25% ihres Bruttoeinkommens für ihre
Alterssicherung.
Als
Durchschnittsverdiener werden sie aus der Gesetzlichen Rentenversicherung dann
im Rentenfall gerade mal sich selbst die Sozialhilfe finanziert haben (Prof.
Schmähl in der Hannoverschen Allgemeinen vom 06.06.2003). Na toll! Wer ist nun
der Betrogene?
Betrogen
sind die Alten und die Jungen, indem die Leistung aus der GRV allein wegen
aller Rentenrechtsänderungen jährlich sinkt und die gesamten
Altersvorsorgeleistungen steigen.
In
Wahrheit geht es nur darum, die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeber
weiter abzubauen, also um die weitere Steigerung der Unternehmensgewinne und um
Steigerung der Gewinne der privaten Versicherer. Dass die Unternehmen überhaupt
nicht daran denken, bei noch so hohen Gewinnen einen neuen Arbeitsplatz zu
schaffen, haben sie hinreichend demonstriert.
Mit
25% Beitragsleistung und der Kopplung der Einkommen an die Produktivitäts- und
Gewinnentwicklung der Unternehmen wären die Sozialsysteme bei Erhaltung des
Leistungsniveaus sicher zu finanzieren.
Eine
Lehre unserer Väter sagte, dass die Gesetzliche Rentenversicherung die einzige
Geldanlage ist, die bei allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen
wertneutral zur Auszahlung kam. Alle anderen Kapitalanlagen sind der Entwertung
ausgesetzt. Das jüngste Beispiel lieferte die USA, die die Rentenfonds ihrer
Ruheständler im letzten Irakeinsatz „verpulvert“ hat.
Anmerkung zur Aussage, die Anpassung der Alterseinkommen– Ost
sei den Bürgern der alten Bundesländer nicht zu vermitteln:
Man
müsste es mal mit der Wahrheit versuchen.
Anmerkung zu der Behauptung, mit Bundeszuschüssen werde seit
Jahren die Rentenzahlung gestützt:
Anmerkung zu den im Zusammenhang mit unseren Forderungen
vorgetragenen von der Bundesrepublik übernommenen „Folgen des Staatsbankrots
der DDR“:
Sicher
wurde die Wirtschaft auf Verschleiß gefahren und ein „Weiter so“ war nicht
möglich. Aber wir leben in einem Land, das bei Investitionen in Bildung,
Kindererziehung, Kinderbetreuung, in Wissenschaft und Forschung, in Zukunft im
EU- 15- Ländervergleich zu wenig ausgibt und wo Fördermittel in Aktionärsgewinnen
münden. Und das mit einer wahrhaft gigantischen Schuldenlast. Auch an diesen
Schulden profitieren Aktionäre. Das Grundübel: Es wird immer weniger mit
Wirtschaftsleistung, mit Wertschöpfung Geld verdient, sondern zunehmend mit
Manipulationen (Immobilienfond Deutsche Bank) und mit Vermögensumverteilung
(Subventionsnomaden, staatliche Lohnzuschüsse u. a.. m.).
Etwas
mehr Sachlichkeit wäre der Situation angemessen.
Wenn
es darum ging, die rentenrechtlichen Ansprüche aus der Nazizeit in der GRV
wertneutral zu bewerten, gab es nie ein Finanzierungsproblem, selbst bei 24 im
Ausland rechtskräftig verurteilten Naziaktivisten wurde Anfang 2004 die volle
Rente gezahlt. Weitere Infos zur Wertneutralität des Rentenrechts sind unter www.akademikerverband-dresden.de
Link Dokumente zu finden.
Die begründete stufenweise Angleichung
des Alterseinkommens- Ost sollte von allen Sozialverbänden, Organisationen und
Vereinen vorgetragen werden.
Anmerkung zu den aktuellen Signalen aus den Gewerkschaften:
1.
Auf dem DGB-Kongress konnten unsere auf der gesamten Beitragsleistung aller
Beitrittsbürger in die GRV und der Tatsache, dass die GRV- Ost auch die 2. und
3. Säule der Alterssicherung enthält, begründeten Argumente nicht eingebracht
werden und unsere Forderung zur Angleichung des Alterseinkommens Ost wurde z.
B. auch mit den Stimmen der IG-Metall abgelehnt.
2.
Mit der Abwahl von Kollegin Dr. Engelen- Kefer ist die Vertretung einer
einheitlichen Sozialpolitik und der damit zusammenwirkenden Steuerpolitik und
somit über den Nutzen aus 50% des Bruttoeinkommens für die Erwerbstätigen
unwahrscheinlicher, denn je. Die Kompetenz der Vorstände der
Einzelgewerkschaften ist formal gestärkt. Die uneinheitlichen Interessen der
Einzelgewerkschaften machen Einzelinitiativen, die nicht durchgängig abgestimmt
sind, zu effektlosen Aktionen.
3.
Verdi hat mit einem Vorschlag zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost
(sopoaktuell Nr. 38) einen Vorschlag erarbeitet, der mit der seit dem Beitritt
verflossenen Zeit und den erreichten Lebenshaltungskosten begründet ist. Damit
erhält diese Aktion die Qualität eines moralischen Anspruchs. Die hier
dargestellten zwingenden Sachargumente wurden bisher nicht aufgenommen.
Die
kommentarlose zur Kenntnisnahme der Ausarbeitungen mit Halbwahrheiten und
verkürzter Logik ist 16 Jahre nach dem Beitritt nicht mehr hinnehmbar; die
Mitwirkung bei der Lösung der uns betreffenden Probleme ist einzufordern und zu
organisieren.
In
Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Transfer von Rentenleistungen in das
Beitrittsgebiet gegen die Beitrittsbürger argumentiert wird und der
Sozialbeirat im RVB 2004 S. 82 Punkt. 34 die Abkopplung der Rentenentwicklung
der Beitrittsbürger fordert, ist unter den Menschen Aufklärung notwendig. Die
Zeitschriften der Verbände und Organisationen wären ein kleiner Anfang.
D.
Bauer