1) Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts
vom Juni und Juli 2004 wird ehemaligen Angehörigen des MfS empfohlen, gegen
den Bescheid über die erstmalige Bewilligung einer Rente (Renten wegen Erwerbsminderung,
Altersrenten, Witwen- oder Waisenrenten) Widerspruch einzulegen.Gegen die
Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vom 14.12.2011 zur Verfassungsmäßigkeit
des § 7 AAÜG wurde im Mai 2012 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Damit ist eine wichtige Etappe des Kampfes gegen das Rentenstrafrecht abgeschlossen.
Wegen der Begrenzung des anzurechnenden Arbeitseinkommens für ehemalige
Mitarbeiter des MfS sind weiterhin Widersprüche zu führen. Dazu
kann der nachfolgende Mustertext verwendet werden.
Adresse
des Rentenversicherungsträgers Datum
Versicherungsnummer:
Seht geehrte
Damen und Herren,
hiermit lege ich
gegen den Bescheid vom ......20.. Widerspruch ein.
Ich wende mich gegen
die Minderung meines Rentenanspruchs wegen der Entgeltbegrenzung nach § 7
AAÜG.
Zur Klärung, inwieweit § 7 AAÜG verfassungswidrig ist, ist Verfassungsbeschwerde eingelegt und unter den Aktenzeichen 1 BvR 1089/12 und 1 BvR 1090/12 registriert. Aus diesem Grund soll mein Widerspruchsverfahren ruhen, um die Entscheidung abzuwarten.
Unterschrift
2) In bereits laufenden und ruhenden Widerspruchsverfahren
sollte vom Rentner nichts unternommen werden. Vielmehr ist eine Reaktion
des Rentenversicherungsträgers abzuwarten. Sollte dieser nach der Beendigung
des Widerspruchsverfahrens fragen, so kann mit der oben stehenden Begründung
geantwortet werden, dass der Widerspruch fortgesetzt wird und weiterhin ruhen
soll.