Absender: .....................................            Datum: ...........................
........................................................
........................................................


An die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
.............................................
.............................................



Versicherungsnummer: ............................................
Bescheid vom: ...........................................................
Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages um ... %

Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen den Bescheid vom ..................... mit dem die Krankenversicherungsbeiträge um ... % erhöht und mein monatlicher Rentenzahlbetrag entsprechend reduziert wurde, lege ich form- und fristgerecht

 


                                         W I D E R S P R U C H


ein.

Begründung: 

Als Rentner stehe ich nicht mehr im Berufsleben und habe somit bei Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld. Insofern darf bei der Beitragsbemessung die Finanzierung des Krankengeldes den Rentnern nicht aufgebürdet werden. Gemäß § 243 SGB V ist der Betrag zu verringern, wenn der Leistungsanspruch eingeschränkt ist. Die Erhöhung des Beitrages widerspricht dieser gesetzlichen Regelung. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 25.08.2004 Az.: B 12 KR 22/02 R festgestellt, dass der Personenkreis, der kein Krankengeld erhalten kann, auch zu dessen Finanzierung nicht herangezogen werden kann.
Der Wegfall der Übernahme der Kosten für Zahnersatzleistungen trifft gerade die ältere Generation. Die Rentner haben Jahrzehnte in die Krankenkasse einbezahlt um für einen ausreichenden Versicherungsschutz auch im Alter zu sorgen. Mit Vertrauensschutzgesichtspunkten ist die gesetzliche Regelung nicht zu vereinbaren.
Mit einem Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung in einem Musterverfahren erkläre ich mich einverstanden.
Der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebene (BRH) wird Musterverfahren führen.
Der Antrag auf Ruhen des Verfahrens ist daran gekoppelt, dass seitens der BfA auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichtet wird und dieser Verzicht mir gegenüber schriftlich bestätigt wird.

......................................................
Unterschrift