Aktueller Rentenwert ab 01.07.2021
34,19 Euro alte Bundesländer
33,47 Euro neue Bundesländer ( das entspricht 97,2 % des Wertes der alten Bundesländer )
Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen ab 01.01.2020 (RV der Angestellten und Arbeiter)
- 7100 Euro /Monat alte Bundesländer
- 6700 Euro /Monat neue Bundesländer
- 8700 Euro / Monat alte Bundesländer
- 8250 Euro / Monat neue Bundeslände
Beitragssatz zur Rentenversicherung:
Beitragssatz Rentenversicherung ab 01.01.2018
- 18,60 % bundeseinheitlich
Für Altersrente, die in voller Höhe gezahlt werden soll, gilt bundeseinheitlich die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Wird diese Grenze überschritten, wird ein Zwölftel des Betrags, der über 6300 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Wegen vieler Sonderregelungen gilt:
Die für den Einzelfall maßgebende Hinzuverdienstgrenze erfahren Sie auf Anfrage beim Rentenversicherungsträger.