Aktueller Rentenwert ab 01.07.2021

     34,19 Euro alte Bundesländer

    33,47 Euro neue Bundesländer ( das entspricht 97,2 % des Wertes der alten Bundesländer )

    Beitragssatz zur Rentenversicherung:

     Beitragssatz Rentenversicherung ab 01.01.2018

    • 18,60 % bundeseinheitlich

    Hinzuverdienstgrenzen:

    Für Altersrente, die in voller Höhe gezahlt werden soll, gilt bundeseinheitlich die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Wird diese Grenze überschritten, wird ein Zwölftel des Betrags, der über 6300 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

    Wegen vieler Sonderregelungen gilt:

    Die für den Einzelfall maßgebende Hinzuverdienstgrenze erfahren Sie auf Anfrage beim Rentenversicherungsträger.